EuGH: Keine Ausnahmen von Grundsätzen des EU-Asylrechts Durchreise von Migranten ist illegal
EuGH: Keine Ausnahmen von Grundsätzen des EU-Asylrechts Durchreise von Migranten ist illegal
Das Dublin-Abkommen besagt: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen. Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals zwölf EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es trat am 1. September 1997 in Kraft.
https://www.epochtimes.de/politik/europa/eugh-keine-ausnahmen-von-grundsaetzen-des-eu-asylrechts-durchreise-von-migranten-ist-illegal-a2175128.html