Vermögen zu schnell verbraucht: Urteil gegen 83-Jährige
Vermögen zu schnell verbraucht: Urteil gegen 83-Jährige
Rentnerin bekommt keine Grundsicherung im Alter
Wer sein eigenes Vermögen zu schnell aufbraucht, kann von Leistungen der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen werden. Das entschied das Landessozialgericht Stuttgart in einem Urteil im Fall einer 83-jährigen Rentnerin, die vor dem Antrag beim Sozialamt innerhalb von vier Jahren ein sechsstelliges Vermögen verbraucht hatte.
https://de.nachrichten.yahoo.com/verm%C3%B6gen-schnell-verbraucht-urteil-gegen-83-j%C3%A4hrige-151016419.html
Besser ist es allemal nicht auf den Staat angewiesen zu sein.