Rechtschreibreform und VobaRZ IV im Volleyball
Alle diskutieren über Reformen. Harz IV und Rechtschreibreform in aller Munde. Und was machen die Volleyballer? Nichts. Aber auch wir sollten uns Gedanken machen und nach den Gedanken Machen.
So ist es jetzt sicherlich ein Hauptanliegen eines jeden Trainers, beim Schreiben eines Trainingsplanes sich zu überlegen, ob er
1. „Rückwärtspritschen“ oder „rückwärts Pritschen“ trainiert?
2. “Vorwärtsbaggern“ oder „vorwärts baggern“ trainiert?
Sicherlich nur die Spitze eines wohl unendlich schwierigen Kapitels, bei der sich der Trainer, ein Vorbild für alle, sich so seine Gedanken machen sollte. Schaut z. B. im Jugendtraining ein Teilnehmer auf das Blatt und bemerkt, daß der Trainer nach der alten Schreibweise seinen Trainingsplan macht, so wird ihm, dem Trainer, sicherlich sofort eine Zusammenarbeit mit der Springerpresse unterstellt. Und wehe, der Jugendliche ist auch noch ein Kind eines Altachtundsechzigers.
Schreibt er dagegen nach der neuen Schreibweise, wird ihm sofort eine Opposition unterstellt, er würde sich hier nur wichtig machen, und gegen die großen Zeitungen rebellieren. Der Jugendliche, Kind eines Journalisten, wird sofort die Halle verlassen.
Weiterhin sollte man sich nicht nur über die Schrift, sondern auch über die Sprache Gedanken machen. „Wir tauschen die Positionen im Uhrzeigersinn“. Welchen Zeiger? „Meine Uhr im Handy dreht sich nicht“, also wechseln wir die Positionen im Handysinn? Wohl auch sinnlos. Wir wechseln von der Position II auf die Position I. Das auch noch römisch. Gibt es jetzt eine Mathematische Reform, eine Uraltreform, und überhaupt, was sind römische Zahlen? Und darf man dabei auch vorwärtslaufen oder muß man dabei rückwärts laufen, oder war es vorwärts Laufen oder Rückwärtslaufen?
Ein weiteres schwieriges und neu hinzugekommenes Problem ist die Nichtaktivität von Volleyballern, überwiegend im Männerbereich. Gerade in den letzten Jahren wurden immer mehr Männermannschaften abgemeldet. So kann es nicht weitergehen. Deshalb gelten ab sofort im Volleyball die neuen VobaRZ (Volleyball Richtlinien und Zusatzverpflichtungen) in der IV. und verschärften Fassung.
Diese neuen Verpflichtungen gelten für alle Volleyballer, die seit mehr als 12 Monaten kein wettkampfmäßiges Hallenvolleyball mehr gespielt haben.
Die neue Verpflichtungen im einzelnen:
Volleyballlangzeitarbeitslose müssen alle Angebote von Vereinen annehmen, egal wie tiefklassig die Mannschaft spielt.
Zeitkonten für Hobbys wie Golf, Schwimmen oder sonstige unnötige und sinnlose Dinge müssen aufgelöst werden.
vorhandenes Talent und Kraftreserven dürfen nur zu 5% an die Kinder vererbt werden.
Eventuelle Kosten, wie z. B. die Fahrt zum Training werden dadurch beglichen, daß die Volleyballlangzeitarbeitslosen das Jugendtraining übernehmen dürfen. Dafür wird ein Lohn von 1 bis 2 Euro die Stunde bezahlt.
Zusicherungen gegenüber der Ehefrau „Schatz, ich versichere Dir, daß ich kein Volleyball mehr spiele“, werden als Versicherungen eingestuft und sind natürlich sofort rückgängig zu machen.
Für Volleyballlangzeitarbeitslose, die sich diesen Anweisungen widersetzen, wird VobaRZ V ausgearbeitet. Davor aber warnt "Abgedreht".
Denn: wer schon VobaRZ IV mal spielt, hat bereits einen Fehler gemacht.
Abgedreht ist und bleibt schon aus Eigenschutz am Ball