wichtiges zu hartz 4 gibt es in den Forum, wenn ihr fragen habt fragt da !
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Hunderttausende ALG-II-Bescheide unrechtmäßig?
Verstößt Hartz IV gegen das Gesetz? (Fotos: dpa; Montage: T-Online)
Das Hartz IV-Gesetz ist in einem wichtigen Punkt möglicherweise verfassungswidrig. Das gehe aus einer ersten Entscheidung eines Sozialgerichts zum Arbeitslosengeld II hervor, berichtet die "Bild am Sonntag". Danach habe das Düsseldorfer Sozialgericht in einer bisher nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt. Damit wären Hunderttausende Bescheide über Arbeitslosengeld II nicht rechtmäßig.
BA muß mehr Geld zahlen! Sozialgericht: Medizinische Grundversorgung auch für AL
Text: Sozialgericht: Medizinische Grundversorgung auch für ALG-II-Bezieher
Die medizinische Grundversorgung muss auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II gewährleistet sein, ansonsten muss die Bundesagentur für Arbeit mehr Geld zahlen. So entschied jetzt das Sozialgericht Lüneburg. In dem verhandelten Fall lebt eine Bezieherin von ALG II mit ihren Töchtern zusammen. Eines der Mädchen leidet unter chronischer Neurodermitis und verschiedenen Nahrungsmittelallergien. Zur Behandlung benötigt sie Pflegeprodukte und Medikamente, die ihre Mutter nicht aus eigener Tasche finanzieren kann. Die entsprechenden Medikamente werden aber auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte ebenfalls eine Übernahme der besonderen Kosten für die Pflege der Tochter ab. Die Mutter des kranken Mädchens klagte vor dem Sozialgericht und gewann. (AZ: S 30 AS 328/05 ER)
Willkür bei Ein-Euro-Jobs
Erstmals hat in Hamburg ein Arbeitsloser seine Zuweisung in einen Ein-Euro-Job durch eine gerichtliche Klage abwenden können. Das Sozialgericht erklärte jetzt die Praxis der Arge für "rechtswidrig", Arbeitslose ohne ein auf sie zugeschnittenes Konzept in die Maßnahme zu zwingen.
In dem Fall war ein Diplom-Sozialökonom zu einer Beschäftigungsmaßnahme für einen Euro die Stunde bei der Grone-Schule verpflichtet worden. Der Mann hatte die Zuweisung als "nicht sachgerecht" angefochten. Nachdem die Arge auf seinen Widerspruch nicht reagierte, strengte seine Anwältin ein Eilverfahren an. Dieses endete nun mit dem Hinweis des Richters, die Arge müsse darlegen, welches "individuell" auf den Kläger "bezogene Eingliederungskonzept" mit der Maßnahme verfolgt werde - sprich: was sie dem Mann an Qualifizierung bringt. Auf diese Forderung hin hob die Arge ihre Zuweisung mit sofortiger Wirkung auf.
Grone gehört zu einem Teil der Träger, die im Auftrag der Wirtschaftsbehörde Ein-Euro-Jobs anbieten, die Arbeitslosen aber nicht selbst beschäftigen, sondern sie an Kooperationspartner übermitteln. Im Mai war publik geworden, dass bei Grone Ein-Euro-Jobber sich selbst unterrichten, statt in Kooperationsstellen zu arbeiten.
Der Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm mahnte, "erste Priorität" müsse sein, dass die Arbeitsgelegenheit dem Betroffenen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebne. Pumm wies darauf hin, dass der Gesetzgeber entsprechend eine Stärken-Schwächen-Analyse vorschreibt, die die Arge mit einem Arbeitslosen vor der Zuteilung eines Ein-Euro-Jobs machen und deren Ergebnis sie per Eingliederungsvereinbarung festhalten muss. wei
taz Hamburg Nr. 7835 vom 2.12.2005, Seite 21, 56 Zeilen (Kommentar), wei