Neue geplante Regelung für Frankreich
FRANKREICH: Reflektierende Kleidung für Motorradfahrer ab 01.01.2013 Pflicht Sehr geehrte Damen und Herren, ab 01. Januar 2013 müssen in Frankreich alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit einer Leistung von über 15 kW eine mit reflektierendem Material versehene Bekleidung tragen. Die Juristische Zentrale informiert Sie im Folgenden über die bislang hierzu bekannten, nach derzeitigem Informationsstand auch für ausländische Motorradfahrer geltenden Regelungen: Die Einzelheiten regelt die Verordnung vom 03. Januar 2012 2012 relatif aux équipements rétroréfléchissants portés par tous conducteurs ou passagers d'une motocyclette d'une cylindrée supérieure à 125 cm³ ou d'un véhicule de la catégorie L5e d'une puissance supérieure à 15 kW) Nach Maßgabe dieser Verordnung kann das reflektierende Material ein- oder mehrteilig sein und muss eine Fläche von mindestens 150 cm² aufweisen. Ist dieses Material nicht bereits in die Bekleidung integriert, muss es separat über der Kleidung getragen werden. Das reflektierende Material ist gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer am Oberkörper ab der Schulterlinie zu tragen. Wenn die reflektierende Fläche am Oberkörper nicht ausreicht, kann die Mindestfläche ggf. auch durch eine zusätzliche reflektierende Armbinde erreicht werden. Das Material muss soweit bislang bekannt lediglich in der Nacht reflektierend, aber nicht fluoreszierend sein. Eine bestimmte Farbe ist nicht vorgeschrieben, man muss auch keine gelbe, grüne oder rote Warnweste tragen. Theoretisch wäre es nach den derzeit vorliegenden Informationen auch möglich, eine Jacke zu tragen, die bei Dunkelheit auf einer Fläche von mindestens 150 cm² reflektiert, tagsüber aber unauffällig schwarz, blau etc. bleibt. Laut Information der Innenministerium) werden die Vorgaben auch dann eingehalten, wenn man reflektierende Armbinden verwendet. Da die handelsüblichen Armbinden aber offensichtlich nur eine reflektierende Fläche von 120 cm² aufweisen, müssen hiervon mindestens zwei Stück getragen werden.
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