kann mir einer sagen wie das ist wenn man ein Motorrad das über 18 Monate abgemeldet ist wieder anmelden will.In meinem Fahrzeugbrief(schon der neue)steht nämlich unten irgendwas drin das das Motorrad nach 18 Monaten so eine Art Vollabnahme brauch.Kann das sein?Ich habe da nämlich mal was anderes gehört.
Gruss FJ-Hajo
FJ 1200 Der Wolf im Schafspelz. Einmal FJ immer FJ.
Re: Zulassung meiner Dicken
Servus,
zum 01.03.2007 wurde die Sache mit den 18 Monaten verabschiedet, seit dem gilt die Frist von 7 Jahren. In diesem Zeitraum ist keine Vollabnahme nötig.
Gruß vom Bodensee
Stephan
____________________ Gruß vom Bodensee
Stephan
Re: Zulassung meiner Dicken
Ja,genau so ist es.
Träume nicht Dein Leben -sondern lebe Deinen Traum! Viele Grüße Fj-Rainer aus Oer-Erkenschwick
Re: Zulassung meiner Dicken
Tach Leutz,
vielen Dank für eure Antworten.
Gruss FJ-Hajo
FJ 1200 Der Wolf im Schafspelz. Einmal FJ immer FJ.
Re: Zulassung meiner Dicken
Moinsen,
Die 18 monats- Grenze wurde gekippt, richtig !
In der Umsetzung sind die Bundesländer, wie so oft, unterschiedlich vorgegangen. Ich weiß nicht mehr genau wie, auf jeden Fall verfahren Hamburg und Schleswig Hollstein unterschiedlich. Ich glaube das ganze spielt sich zwischen 3 und 7 Jahren ab.
Gruß T.
Re: Zulassung meiner Dicken
Zitat: StephanBodensee
Servus,
zum 01.03.2007 wurde die Sache mit den 18 Monaten verabschiedet, seit dem gilt die Frist von 7 Jahren. In diesem Zeitraum ist keine Vollabnahme nötig.
Gruß vom Bodensee
Stephan
Moin!
Bei der Sache gibt es einen Haken. Die 18-Monatsgrenze gilt weiterhin für Fahrzeuge, welche vor dem Stichtag stillgelegt wurden. Das muß aber eigentlich niemanden schrecken. Die testen da auch nüscht anderes, als bei einer normalen Hauptuntersuchung und einen neuen Brief benötigst Du so oder so.
LG, Gis
____________________ Wenn Du vor den Kurven weniger bremst, brauchst Du auf den Geraden auch nicht so viel Gas geben!
Re: Zulassung meiner Dicken
Tach Gismo,
ist halt nur etwas teurer wenn eine Vollabnahme ins Haus steht. Normaler Tüv ist billiger,oder nicht?
Gruss FJ-Hajo
FJ 1200 Der Wolf im Schafspelz. Einmal FJ immer FJ.
Re: Zulassung meiner Dicken
Zitat: GismoRex
Zitat: StephanBodensee
Servus,
zum 01.03.2007 wurde die Sache mit den 18 Monaten verabschiedet, seit dem gilt die Frist von 7 Jahren. In diesem Zeitraum ist keine Vollabnahme nötig.
Gruß vom Bodensee
Stephan
Moin!
Bei der Sache gibt es einen Haken. Die 18-Monatsgrenze gilt weiterhin für Fahrzeuge, welche vor dem Stichtag stillgelegt wurden. Das muß aber eigentlich niemanden schrecken. Die testen da auch nüscht anderes, als bei einer normalen Hauptuntersuchung und einen neuen Brief benötigst Du so oder so.
LG, Gis
Servus,
dann ist das bei euch anders als in Baden-Württemberg / Bodenseekreis. Ich habe / hatte 2 Fahrzeuge die vor dem 01.03.07 abgemeldet wurden. Kurz vor Ablauf der 18 Monatsfrist (da gab es schon die 7 Jahres Regelung) wollte ich die Fahrzeuge wieder zulassen um den Verfall der Briefe und der Vollabnahme zu umgehen. Ich wurde auf der Zulassungstelle dann auf sie 7 Jahre hingewiesen und das eine Zulassung nicht notwendig währe. Eine erneute "normale" Zulassung war ohne Probleme möglich.
PS: hier die genauen Daten von meiner Moto-Guzzi. Abgemeldet 24.03.2006, Wiederzulassung 29.07.2008. Machen bei mir 2 Jahre und 4 Monate und 5 Tage Bei uns ist das Fakt, Fahrzeuge die vor dem 01.03.2007 abgemeldet wurden und innerhalb der 18 Monatsreglung in die Neureglung reingelaufen sind, kommen in den Genus der 7 Jahresreglung. Habe nur 05/2007 eine normale TÜV Abnahme machen lassen -Hauptuntersuchung § 29- (per Hänger zum TÜV gefahren) da ich die Guzzi eigentlich verkaufen wollte. Zulassung war dann ganz normal, der alte KFZ-Brief wurde halt entwertet und habe halt neue Papiere bekommen.