Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Bedarfsgemeinschaft = "Abhaenigigkeit"?

Re: Bedarfsgemeinschaft

Ingrid,

kann sein ich frage mal bei meiner krankenkasse nach, mal sehen was die sagen.

grüßle

Re: Bedarfsgemeinschaft = "Abhaenigigkeit"?

hallo nariana,

sorry für die verspätung, hab es schlicht verschwitzt :-))

bin aber nicht wirklich weitergekommen im moment nur mal soviel:

§ 4 Leistungsarten
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von

1.
Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,
2.
Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und
3.
Sachleistungen

erbracht.
(2) Die nach § 6 zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__4.html

mal sehen was ich noch finde, bis dann



Re: Bedarfsgemeinschaft = "Abhaenigigkeit"?

Hallo Thomas,

vielen herzlichen Dank für Deine Mühe. Bin wirklich mal gespannt wie sich das Ganze noch entwickelt. Noch hat ja mein LG keinen anderen Job, aber ich weiß ja selbst wie schnell man sich im Falle des Falles entscheiden "muss".

Also Danke schön, auch ganz dolle an Ingrid!

Gruß nariana



herzliche Grüße

nariana