Bei meinem LG/seinen Kindern/seiner Ex wurde vor einigen Monaten eine Umgangspflegerin eingesetzt von Gericht (eine Psychologin). Bis auf die Tatsache, daß sie es in der ganzen Zeit nicht geschafft hat, mal ein Gespräch mit den Kindern zu führen (was sie anstrebte) war sie ja zumindest bemüht.
Nun gab es vor wenigen Wochen einen gerichtl. Beschluß, daß 3 UmgangsWE nur samstags stattfinden sollten und dann wieder mit Übernachtung. Bei den ersten 6 Abholsituationen soll die UP anwesend sein (davor war sie nie dort). Funktioniert der Umgang nicht, droht ein Zwangsgeld für die KM (endlich!!).
Der erste Sa. funktionierte nun "leidlich" (die Details erspare ich euch hier). Nun gehts aber um den nächsten.
Die UP schrieb eine email an die KM, daß sie ihr vorschlägt an besagtem Sa. dem Vater die beiden großen Kinder mitzugeben, damit er mit denen auf das Dorf-/Schulfest gehen kann ODER die beiden Kleinen und mit denen was anderes unternimmt. Der Gerichtsbeschluß gibt ganz klar ALLE VIER Kinder vor.
Nun meine Frage: KANN SIE SO EINFACH DEN GERICHTSBESCHLUSS UNTERWANDERN? Sie macht hier einen KOmpromiß vom Kompromiß!!
Ich bin fassungslos!!
Hoffentlich kann mir eine/r was dazu sagen oder auch von sich erzählen oder ihre/seine Meinung kundtun.
Gruß, Schildi
Lebe wild und gefährlich!
Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß
Hallo Schildi,
an und für sich, sollte sie an die Vorgaben des Gerichtes gebunden sein. Fragt doch einfach höflich und sachlich bei ihr nach, warum sie den Beschluss abändert.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com] Gesendet: Sonntag, 25. Juni 2006 22:13 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht Betreff: [Zweitfamilienforum] Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß
Hallo,
ich hätte gerne mal eine Auskunft.
Bei meinem LG/seinen Kindern/seiner Ex wurde vor einigen Monaten eine Umgangspflegerin eingesetzt von Gericht (eine Psychologin). Bis auf die Tatsache, daß sie es in der ganzen Zeit nicht geschafft hat, mal ein Gespräch mit den Kindern zu führen (was sie anstrebte) war sie ja zumindest bemüht.
Nun gab es vor wenigen Wochen einen gerichtl. Beschluß, daß 3 UmgangsWE nur samstags stattfinden sollten und dann wieder mit Übernachtung. Bei den ersten 6 Abholsituationen soll die UP anwesend sein (davor war sie nie dort). Funktioniert der Umgang nicht, droht ein Zwangsgeld für die KM (endlich!!).
Der erste Sa. funktionierte nun "leidlich" (die Details erspare ich euch hier). Nun gehts aber um den nächsten.
Die UP schrieb eine email an die KM, daß sie ihr vorschlägt an besagtem Sa. dem Vater die beiden großen Kinder mitzugeben, damit er mit denen auf das Dorf-/Schulfest gehen kann ODER die beiden Kleinen und mit denen was anderes unternimmt. Der Gerichtsbeschluß gibt ganz klar ALLE VIER Kinder vor.
Nun meine Frage: KANN SIE SO EINFACH DEN GERICHTSBESCHLUSS UNTERWANDERN? Sie macht hier einen KOmpromiß vom Kompromiß!!
Ich bin fassungslos!!
Hoffentlich kann mir eine/r was dazu sagen oder auch von sich erzählen oder ihre/seine Meinung kundtun.
Gruß, Schildi
____________________ Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können Schumacher @ zweitfrauen.de
Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß
Hallo Ingrid,
der Grund ist klar, das hat sie meinem LG geschrieben: sie möchte "gut Wetter" machen und loben, da sie so auf eine lockerere Haltung der KM hofft.
........ weiter bin ich jetzt immernoch nicht. Weiß denn niemand hier, wie die Regel ist? Hat niemand Erfahrungen? Darf sie den Beschluß "ändern" ?
Gruß, Schildi
Lebe wild und gefährlich!
Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß
Hallo Schildi,
frag doch mal einfach in zwei Zeilen beim Gericht nach. Evtl. vorher die Dame über die bevorstehende gerichtliche Rückfrage in Kenntnis setzen.
Es ist ja Unsinn die Kinder beim Umgang zu trennen, da sich immer welche zurückgesetzt fühlen. Je nach Ansicht der Dinge, weil sie nicht mit dem Papa mitdürfen (Mutter wird das schon passend übersetzen) oder weil zwei mit dem Papa mit müssen.
Diese Argumente, natürlich besser ausgebaut, der Umgangspflegerin mitteilen. Auf gut Wetter wird sie eh lange warten können, eher das Gegenteil ist der Fall. Der Mutter wird signalisiert, dass Papa nicht mit allen vier Kindern klar kommt usw. Die Mutter fühlt sich also in ihrer Haltung durch die Umgangspflegerin bestärkt.
Wenn eine Umgangspflegerin nicht in der Lage ist, den Umgang zu pflegen sich also durchzusetzen füllt sie ihren Job ja nicht aus. Entweder sie schafft es ohne unnötige A .kratzerei bei der Mutter oder sie soll dem Gericht mitteilen, dass sie es nicht kann und um eine kompetente Person bitten.
Durch eine schriftliche Rückfrage beim Gericht, ob die Umgangspflegerin den Beschluss ohne Not wirklich gerichtliche Beschlüsse ohne Einverständnis des anderen betroffenen Elternteils ändern kann, wird auch für die Umgangspflegerin Klarheit verschafft. Die Abwehrhaltung der Mutter ist ja keine Not, sondern die Ursache für den Einsatz der Pflegschaft.
Im VAfK-Forum wurde mal im FAQ-Bereich eine kleine Ausarbeitung über Umgangspflegschaft gemacht. Ist glaube ich unter Begriffsdefinitionen zu finden. Dort aber nur eingeloggt zu finden und ich bin mir auch nicht sicher, ob Dein Problem wirklich behandelt wurde.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com] Gesendet: Dienstag, 27. Juni 2006 11:29 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß
Hallo Ingrid,
der Grund ist klar, das hat sie meinem LG geschrieben: sie möchte "gut Wetter" machen und loben, da sie so auf eine lockerere Haltung der KM hofft.
........ weiter bin ich jetzt immernoch nicht. Weiß denn niemand hier, wie die Regel ist? Hat niemand Erfahrungen? Darf sie den Beschluß "ändern" ?
Gruß, Schildi
____________________ Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können Schumacher @ zweitfrauen.de