mein areitgeber kann ein beschäftigungsverbot ausstellen????das wusste ich noch nicht....muss ich mich mal erkundigen aber danke dir
werd jetzt auch schön und meine ss zeit genießenund mittwochs kann ich nun auch länger im chat bleiben *gg*
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Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
Hat er doch schon oda?Damit fing hier doch deine Frage an oda? *etwasverwirrtbin* Der AG muß sich ja schließl an das MuSchuGe halten und wenn er das nicht kann, dann muß er das aussprechen!
Halt mich ma auf demlaufenden---evtl Mi im Chat!
Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
Mich hat das Ganze neugierig gemacht und ich hab ein bisserl im Internet gesurft. Vielleicht bringen dich folgende Infos ja weiter?!
Individuelle Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 3 Abs 1. MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt ausgesprochen werden. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend). Für den Arbeitgeber hat dies zur Folge, dass er den Lohn weiterzahlen muss und von der Umlagekasse nur dann eine Erstattung erhält, wenn die Kriterien eines Kleinbetriebs erfüllt sind.
Das Beschäftigungsverbot kann also wirklich nur dein FA aussprechen, aber für deinen Arbeitgeber (und vor allem auch für dich) ändert sich ja eigentlich nichts. Er muss dich so oder so bezahlen, also kann er auch einfach so darauf verzichten, dich weiter einzusetzen. Ach ja, während dem BV bekommst du das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Monate vor dem BV. Vielleicht ist es aber irgendwie von der Versicherung oder sonstwie leichter für deinen AG, denn es wird schon einen Grund haben, warum er lieber ein BV für dich hätte. Aber ich denke, du wirst das schon bekommen- dein Arbeitgeber hat ja nicht ohne Grund gesagt, dass er dich nicht weiter einsetzen kann...
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Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
Okay jetzt nach Stella´s Beitrag bin i ganz verwirrt
Kann sein das es bei Dir noch anders ist-da es bei mir hauptsächlich um die Infektionsgefahr geht nicht wegen zu schwerem Heben usw.! ???
Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
joah ich war auch ganz durcheinander und habe meinen freund zu rate gezogen und ich kann mir jetzt erklären warum dein AG ein BV ausgesprochen hat....deine chefin iss ja eine ärztin (zahnärztin) und ärzte können ein BV aussprechen...
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Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
Ich glaube, es gibt noch mal einen Unterschied zwischen dem individuellen BV, was ja davon abhängt, dass die Arbeit für die Schwangere persönlich gefährlich ist, nicht allgemein und einem BV, dass eben grundsätzlich von der Tätigkeit abhängt, wie eben z.B. wenn man mit Spritzen, Röntgen etc. zu tun hat. Da kann es auch ein teilweises BV geben, also nur für bestimmte Tätigkeiten. Oder so ähnlich...
Das Internet gibt ja leider nicht allzuviel dazu her, wahrscheinlich weil das doch eben eine spezielle Sache ist, die nicht unbedingt verallgemeinert werden kann. Wollte auch niemand verwirren, ich blicke ja selbst kaum noch durch.
Ich würd sagen, wenn Babylove beim FA war, sind wir alle schlauer. Und die hauptsache ist ja, dass sie nicht mehr arbeiten muss, sondern die verdiente Ruhe bekommt- egal wie und wer das letzlich aussprechen muss.
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Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
stella na das hast du ja schön formuliert *ggg* aber mit dem FA müssen wir noch bis mittwoch warten weil mein arzt bis dahin zu hat wohl wegen fasching aber dann wissen wir mehr
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Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
Huhu Mädls, also vielleicht kann ich ja weiterhelfen. Ich habe in der ambulanten Krankenpflege gearbeitet auf 400 Euro basis. Dann wurde ich SS. Meine Chefin hat dann mit mir gesprochen sie kann mich nicht mehr einsetzen auf den Touren da immer was dabei ist was ich nicht machen darf laut Muschugesetz. Darum hat sie mich gebeten ein Beschäftigungsverbot von meinem FA zu bekommen.....!! Leichter gesagt als getan. Hab das dann meinem FA so erklärt das ich nicht mehr einsatzfähig bin lt. meiner Chefin. Er meinte eigentlich sei das ihr Problem da sie 100% dafür sorgen muss das ich einen anderen Arbeitsplatz bekomme ansonsten hat sie ein Problem *fg* Er hat sich dann aber begnädigt und mir ein Beschäftigungsverbot für alle im MuSchugesetz enthaltenen Verbote gegeben. Somit war meine Chefin zufrieden und ich auch ;)
D.h. ich bekomme weiterhin mein volles Gehalt vom Arbeitgeber und dieser bekommt das Geld von der Krankenkasse wieder ersetzt.....ganz schön verwirrend das ganze, aber deine Chefin darf das Beschäftigungsverbot auf keinem Fall ausstellen, sondern nur Ärzte. Eigentlich auch nur FA, aber in manchen Situationen auch andere Ärzte.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Solltest noch fragen haben, frag einfach ;)
LG Steffi + Selina und Bauchbaby
LG Steffi + Selina (*06.02.2003) und Bauchbaby (ET 27.08.2006)
Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
@Stella
war mehr oda weniger auch nur Spaß, das Du mich verwirrt hast
@Steffi , das die Chefin das auf keinen Fall darf, da irrst Du dich aber doch!Denn wie gesagt, bei mir war´s so und ich mußte ihr das sogar unterschreiben, das Sie es ausgesprochen hat! Mein Fa hatte da nix mitzureden!
Aber egal... Babylove Du wirst es ja am Mi erfahren und dann sind wir alle schlauer*grins*
Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
Hi!
Also ich kenne das so:
Wenn Du an Deinem Arbeitsplatz Tätigkeiten nachgehst, die Dich oder Dein Kind gefährden, dann hat Dein Arbeitgeber für einen Ersatzplatz zu sorgen.
Das hätte im Fall der Zahnarzthelferin (nicolechen?) z.B. auch sein können, dass sie nur noch Anmeldung macht.
Im Zweifelsfall muß das Gewerbeaufsichtsamt Deinen Arbeitsplatz beurteilen und entscheiden.
Kann Dein Chef Dir keinen anderen Platz anbieten, was ja der Fall ist, dann wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Ich hätte eigentlich auch angenommen, dass letzendlich der Arzt das attestiert. Ich habe mir ja bei www.bmfsfj.de die Broschüre über Mutterschutz angefordert. Da ist das alles super drin erklärt. Kannst Du auch als PDF downloaden. Ich habe meine jetzt leider nicht hier. Liegt auf der Arbeit.
Was die Krankenkasse betrifft. Ich habe meine angemailt, dass ich Schwanger bin und um Infos gebeten und die habe ich auch sofort bekommen.