Hexenjagd
In Europa wurden 50.000 Frauen und Männer werden Opfer der Hexenjagd. Sie werden als Hexen, Hexer, Hexenmeister oder Wehrwölfe hingerichtet. Die Hexenverfolgungen fanden zu Beginn der Zeuzeit statt und endeten als die Aufklärung anfing.
In Europa wurden 50.000 Frauen und Männer werden Opfer der Hexenjagd. Sie werden als Hexen, Hexer, Hexenmeister oder Wehrwölfe hingerichtet. Die Hexenverfolgungen fanden zu Beginn der Zeuzeit statt und endeten als die Aufklärung anfing.
Das Zeitalter der Hexenprozesse
Die theoretischen Grundlagen über das was man unter Hexenwesen versteht wurden im 15. Jahrhundert aufgestellt. Es kam bereits vorher zu Verhandlungen, die schon Ähnlichkeiten mit den späteren Hexenprozessen hatten. Es kann aber nicht klar zwischen Ketzer- und Hexenprozessen unterschieden werden. Wann genau die Hexenprozesse begannen und wann sie endeten, lässt sich nicht genau an Jahreszahlen festmachen. Die überwiegende Zahl von Hexenprozessen fanden zwischen 1300 und 1750 statt. In diese Zeit sind auch die Naturwissenschaften und die magischen Geheimwissenschaften fließend. So waren Astronomen auch Astrologen. Johannes Kepler (1571-1630) war Astronom aber auch und Astrologe. So erstellte er dem Heerführer Albrecht von Wallenstein Horoskope. Aber auch Ärzte waren häufig Astrologen, Ärzte die sich nicht auf das Deuten der Sterne verstanden, waren häufig wenig erfolgreich. Unbekannte Krankheiten wurden in dieser Zeit als durch Hexen angezaubert angesehen. So war Anzauberung von Krankheiten, häufig auch ein Anklagepunkt in den Hexenprozessen.
In dieser Zeit gingen Glaube und Aberglaube auch ineinander über. Prediger zogen durch die Länder und berichteten den Gläubigen und Abergläubigen von Fischen mit Papstköpfen, Monstergeburten, Meerwunder und anderen außergewöhnlichen Erscheinungen. Diese Predigten zogen Weltuntergangs- und Endzeitstimmung unter der Bevölkerung. Man dachte das Ende der Welt stehe vor der Tür.
Allen Aberglauben zu Trotz wurde in der Zeit auch intensiv naturwissenschaftlich geforscht. Allerdings war das Verhältnis zwischen Naturwissenschaft und Kirche äußerst schwierige, wie sich an zwei Beispielen, Johannes Kepler und Galileo Galilei zeigt. Johannes Kepler, deutscher Naturphilosoph, Mathematiker, Astronom, Astrologe und Optiker, machte selbst Bekanntschaften mit den Hexenprozessen. So wurde seien Mutter Katharina der Hexerei angeklagt und wurde fünf Jahre festgehalten, bis ihr berühmter Sohn, zu dieser Zeit Mathematiker in Linz ihre Freilassung erreichen konnte. Johannes Kepler zählt zu den Begründern der modernen Naturwissenschaft, er entdeckte die Gesetze über die Planetenbewegung, die nah ihm Keplersche Gesetze genannt wurden, äußerte aber einmal, dass es besser wäre, sich im privaten solche Erkenntnisse über Entdeckungen mitzuteilen und öffentlich besser zu schweigen, wenn man nicht Hungers sterben wolle.
Galileo Galilei (1564-1652) war ein weiteres Opfer der Zeit. Der italienische Mathematiker, Physiker und Astronom, der auf mehreren Gebieten der Naturwissenschaft bahnbrechende Entdeckungen machte, wurde wegen seiner Theorie, nicht die Erde, sondern die Sonne sei der Mittelpunkt und die Erde drehe sich um die Sonne, vor ein Inquisitionsgericht gezerrt und musste seiner Theorie Abschwören und wurde zu Haft verurteilt. Dies wurde sehr schnell in Hausarrest umgewandelt. Allerdings landeten seine Werke auf dem Index der von der katholischen Kirche verbotenen Bücher.
Hexen im offiziellen Dienst
Nicht immer waren Hexendienste verpönt gewesen, bis zu einer gewissen Zeit bedienten sich Adlige und Geistliche durchaus auch den Diensten von Hexen. So soll der Graf von Kyburg im Jahre 1382 eine Hexe damit beauftragt haben, sich auf die Zinnen seiner Burg zu stellen und ein Gewitter heraufzubeschwören, um so eine Armee von Feinden zu zerstreuen. Er war, wie seine Zeitgenossen der Überzeugung, Hexen könnten Gewitter zu See und zu Lande nach Belieben aufziehen zu lassen. Es war sogar zunächst noch die Annahme verbreitet, Hexen hätten die Erlaubnis Gottes, Macht über das Wetter zu haben.
Auch Ludwig von Valois, Herzog von Orleans (1372-1407) holte Hexen an seinen Hof; sie sollten - nachdem der Exorzismus der Priester versagt hatte - seinen älteren Bruder Karl vom Irrsinn zu heilen (die Hexen versagte ebenfalls). Guichard, Bischof von Troyes (1299 bis 1314) soll mit Voodoo-Zauber Königin Johanna I. von Navarra zu töten. Im Zusammenhang mit ihrem Tod 1305 wurde der Bischof beschuldigt, aber nicht verurteilt. Anderen Quellen zur Folge, soll das Ziel des Bischofs, Johannas Mutter Blanche von Artois gewesen sein.
Römisch-Katholische Kirche und der Hexenglaube
Der Hexenglauben entstand nicht unter dem Einfluss der Kirche, die Entwicklung verlief genau entgegengesetzt. In den ersten Jahrhunderten duldete die katholische Kirche keine Personen, die mit dem Teufel in Verbindung standen oder sich in teuflischen Künsten übten. Sie verurteilten die Häretiker, griff die Manichäer hart an und befahl ihre Vernichtung. Den Hexenglauben leugnete die Katholische Kirche.
Im Jahre 785 verkündete die Heilige Synode von Paderborn: Wer vom Teufel verleitet nach heidnischem Glauben behauptet, dass des Hexen gibt und sie auf dem Scheiterhaufen verbrennt, wird mit dem Tode bestraft. Dieses Dekret wurde von Karl dem Großen bestätigt, seine Anordnung sah vor, dass die Bischöfe alle aus der christlichen Gemeinschaft ausschließen sollten, die an teuflische Magie und den nächtlichen Flug der Hexen glaubten.
Ein Grund dafür, dass die Kirche ihre Haltung gegenüber dem Hexenglauben änderte und seine Existenz eingestand, war die große Verbreitung häretischer Sekten in europäischen Ländern zwischen 1000 und 1200. Diese Häretiker wurden polemisch als Manichäer bezeichnet, obwohl die neuen Gruppen keine inhaltliche Übereinstimmung mit der manichäischen Lehre aufwiesen. In Westeuropa war der Einfluss der manichäischen Gemeinden im 5. Jahrhundert erloschen. Überall entstanden Geheimgesellschaften. Derart in Bedrängnis geraten, nahm die Kirche den Kampf gegen Ketzerei und Zauberei (noch ohne Unterschiede zu machen) auf. 1179 rief das Lateran-Konzil die weltlichen Mächte zur Bekämpfung der Ketzerei auf, und sofort begann eine entsprechende Kampagne. Die bischöflichen Gerichte, die die Inquisition einführten, wurden 1235 endgültig durch ein Breve von Papst Gregor IX. (geboren 1167, Papst von 1227 bis 1241) eingesetzt. Gregor IX. war ein unnachsichtiger Verfolger des häretischen Zweiges der Armutsbewegung. Er reichte die Vollstreckung des Urteils an die weltliche Justiz weiter und führte das Amt des Inquisitors als eines von den lokalen Bischofsgerichten unabhängigen Sonderbeauftragen ein. Einer der eifrigsten Ketzerverfolger, der von ihn eingesetzt wurde, war der in Deutschland tätige Konrad von Marburg, Beichtvater von Elisabeth von Thüringen, die 1235 von Papst Gregor IX auch heilig gesprochen wurde. 1231 führt Gregor IX. selbst eine Inquisition durch, die mit Kerkerstrafen und Todesurteilen endete.
Die Kirche gab das Prinzip der Nichtexistenz von Dämonen und Hexen auf.
Zunächst kommt es zu wenigen Verbrennungen, denn die als Hexen beschuldigten Menschen werden nicht gefoltert und können sich durch Gottesurteil oder durch einen Reinigungseid befreien.
Die Männer der Kirche nährten den Glauben des Volkes, die Hexen seien in ein großes geheimes Komplott unter der Führung des Teufels verwickelt, mit dem das Königreich Gottes auf Erden gestürzt werden sollte. 1409 taucht in einem päpstlichen Dekret erstmals der Begriff nova secta dafür auf. Sie prägten die Vorstellungen der schwarzen Messe, schmückte sie aus und redeten den Laien ein, dass solche Messen häufig stattfanden - obwohl es sich dabei größtenteils um Schwindel handelte, der sich lediglich aus "Pseudo-Aussagen" aus der Folterkammer stützten konnte. Die Inquisition brauchte diese allgemeine Wahnvorstellungen, weil ihre eigentlich Aufgabe mit der Vernichtung der Albigenser, der Waldenser und anderer südfranzösischer Ketzergruppen endgültig erledigt war. Um ihre einträgliche Existenz fortzuführen, brauchte die Inquisition neue Opfer: Der Hexenwahn war die Lösung dieses Problems. Welcher weltlichen Verbrechen man auch immer die Hexen bezichtigte - das Verbrechen, um dessentwillen sie allesamt auf den Scheiterhaufen geschickt wurden, war ein Verbrechen, dessen sie allesamt völlig unschuldig waren, weil sie es gar nicht begangen haben konnten: Das Verbrechen des Paktes mit einem wirklichen Teufel. Und was das geheime Festhalten an einer vorchristlichen Religion anbelangt, dies wurde ein wesentlich höherem Maße durch Heiligenverehrung, Festtage, Reliquien- und Heiligenschreine von der Kirche selbst unterstützt.
So kam es zu einer Zunahme an Hexenverfolgungen. Papst Johannes XXII (1316-1334, geboren 1245 oder 1249) ermächtigte die Inquisition, nun die zu Verfolgen, die Magie betrieben.
Ob die Hexenjagd vor allem aus wirtschaftlichen Gründen vorangetrieben wurde, kann bezweifelt werden. Zwar verloren verurteilte Hexen hier hab und gut, alles, jeder Foltergang musste von dem Opfer selbst bezahlt werden, wenn es vermögend war, aber Hauptauslöser für die Hexenjagden war dies sicherlich nur in wenigen Fällen.
Hexenverfahren und Folter
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde im Hexenverfahren das alte Anklageverfahren der reinen Denunziation durch das Inquisitionsverfahren verdrängt. Die weltlichen Gerichte begannen zwar nach dem Vorbild der geistlichen Gerichte einzuschreiten, aber das alte Beweissystem, indem Zeugenaussagen zur Urteilsfindung genügt hatten, wurde aufgegeben. Nun musste das Geständnis der Angeklagten zur Schuldigsprechung hinzukommen, ohne Geständnis konnte eine Hexe nicht mehr hingerichtet werden. Was scheinbar wie ein Fortschritt aussieht, war nicht wirklich ein, da die Folter unentbehrliches Mittel zur Erzielung eines Geständnisses wurde. Der übliche Fortgang war: Denunziert, verhaftet, gefoltert, verbrannt. Nur selten kam es zu Freisprüchen.
Auch Standhaft bleiben unter der Folter bedeutete kein Entkommen für das Opfer, Schweigen galt als Geständnis: "Der Hexerei überführt durch Schweigen der Angeklagten." Eine weitere Ungerechtigkeit war, dass der Aussage eines Mannes mehr Gewicht beigemessen wurde, als der Aussage einer oder auch mehrerer Frauen.
Bei Rechtsfällen, die mit Glaubensdingen zu tun hatten, wurde die Folter zur allgemeinen Begleiterscheinung, während in der vorchristlichen Rechtsprechung der Gebrauch der Folter abgelehnt wurde. Durch die Folter wurde jeder Beweis der Unschuld schier unmöglich gemacht.
Wie schlimm die Folter sein könnte, wurde von den Betroffenen zumeist erst unterschätzt. So soll eine Frau, die 1637 wegen Vorwürfen der Hexerei verhaftet worden war, zunächst noch gelacht haben, als man ihr am ersten Tag ihres Prozesses vorgeworfen hatte, sie hätte Umgang mit dem Teufel gehabt. Sie sagte, sie würde lieber sterben, als sich selbst solcher Dinge zu bezichtigen; sie hätte mit ihrem Mann und ihren acht Kindern zwanzig Jahre ein unbescholtenes Leben geführt. Drei Wochen später starb diese Frau unter der Folter (was allerdings nicht das Ziel war), nachdem sie eingestanden hatte, dass sie den Teufel liebte und auf seinen Wunsch eines ihrer Kinder getötet hätte. Vor ihrem Tod benannte sie noch über 40 Nachbarinnen und Nachbarn als Satansanbeter und Satansanbeterinnen. Damit war auch in diesem Prozess ein wichtiger Bestandteil eines jeden Hexenverfahrens erfüllt worden, nämlich die Ermittlungen von möglichen Komplizinnen und Komplizen. Das löste natürlich eine Kettenreaktion aus.
Friedrich von Spee, Jesuit und Beichtvater in solchen Hexenprozessen, arbeitete in einem Gefängnis, in dem der Hexerei verdächtigte saßen. Er erkannte: "Jeder Widerruf ist vergeblich. Wenn sie nicht bekennt, wird die Folter wiederholt, zweimal, dreimal, viermal. Bei "außergewöhnlichen" Verbrechen wird die Folter mit grenzenloser Dauer, Härte und Häufigkeit eingesetzt. ... Eine Hexe kann sich niemals reinwaschen. Die Untersuchungsbeamten werden sich beschämt fühlen, wenn sie eine Frau, die einmal verhaftet und in Ketten gelegt war, freilassen müssten; sie muss schuldig sein, ob zu Recht oder zu Unrecht."
Auch vor Kindern schreckten die Hexenkommissare nicht zurück. Bei den Untersuchungen wurden Kinder durch geschickte Behandlung zu einer Aussage gegen ihre Mütter gebracht. Man schreckte auch nicht davor, Kinder zu foltern, was in anderen Prozessen nicht zulässig gewesen wäre.
Ein Widerruf des Geständnisses war nach der Folter nicht möglich. Wer es dennoch versuchte, wurde eben erneut gefoltert, um ihn so vom Widerruf zu reinigen und erneut das wahre Geständnis zu erpressen. Oder das Gericht ging davon aus, dass das Geständnis unter Folter wahr ist und der Widerruf ein Meineid. Damit wurde das Opfer für Rückfällig erklärt und galt als unbußfertig.
Auch Anzeichen von Angst galten als Schuldbeweis.
Wenn ein Opfer unter der Folter starb, war dies ein eindeutiger Beweis, für die Schuld des Opfers, denn der Teufel hat ihm dann den Hals umgedreht. Um Willfähigkeit und Geständnisse zu erzielen, durften bei Hexenuntersuchungen auch falsche Gnadenversprechen gegeben werden. Es war aber nicht nötig, ein solches Versprechen, dass einer angeklagten Hexe gegeben worden war, auch wirklich zu halten. Selbst wenn die Angeklagten alles gestanden und der Ketzerei abschworen, wurden sie verbrannt. Zum einen wegen des zeitlichen Schadens, den sie verursacht hatten und da ihr Geständnis wertlos gewesen ist, denn das Geständnis kam nicht aus wahrer Reue zu Stande, sondern aus Angst vor dem Tode. Das Geständnis war nur wertvoll genug, um die Opfer zum Tode zu verurteilen.
Allerdings versuchte man durchaus auch, den Eindruck zu erwecken, dass die Geständnisse freiwillig gewesen waren, häufig finden sich in Protokollen aus Hexenverfahren die Wendung sinc tortura et extra locum torturae (ohne Folter und außerhalb der Folterkammer). Dies bedeutete aber nicht, dass das Opfer nicht gefoltert wurde, sondern dass die Opfer nach der Folter in einen anderen Raum gebracht wurden. Dort wurden sie vor die Wahl gestellt, ein freies Geständnis abzulegen oder in die Folterkammer zurück zu kehren.
Ablauf einer Hexen-Hinrichtung
Zu dieser Zeit galten die meisten Vergnügungen als Sünde, andere Volksfeste als Kirchenfeste galten als teuflisch und zumindest sündhaft. Hexenhinrichtungen waren eine neue makabre Art der Vergnügungen. Die Hexenhinrichtungen fanden nicht mehr vor der Stadtmauer statt, sondern auf einem öffentlichen Platz, der nur genug Raum für Neugierige bieten musste. Es war nicht unüblich auch Lebensmittelstände und Buden aufzubauen. Dort konnten die Zuschauer Andenken, Rosenkränze, Heiligenbilde und Broschüren kaufen. Mitleid für die Verurteilten Hexen und Hexer gab es meist nicht. Die Verfahren fanden schließlich unter geistlicher Leitung statt, welcher Gläubige konnte oder wollte also an der Rechtmäßigkeit der Verbrennung zweifeln?
Begonnen wurde mit der Prozession zum Scheiterhaufen. Dabei waren die Verurteilten mit Büßerhemden ausgestattet.
Die Hexenverfolgungen nahmen ein solches Ausmaß an, dass selbst unwissende oder unfähige Richter entlegener Provinzen sich zu Überlegungen zum Schuldbeweis bemüßigt sahen. In England gab es das Hexenstechen, um herauszufinden, ob eine Person sich der Hexerei schuldig gemacht hatte oder nicht. Das Stechen war keine neue Methode, war es früher aber angewendet worden, um Verdachtsmomente zu erhärten, ein zusätzliches Indiz zu finden, reichte dies nun, die Schuld zu beweisen.
Kritik an der Hexenverfolgung - Zeit des Umdenkens
Der alte "canon episkopi" bestimmte, dass die Hexerei nur eine Täuschung und der Glaube an Hexerei demzufolge Ketzerei sei. Aber das galt nur solange, bis die Kirche herausfand, wie sie aus diesem Glauben Profit schlagen konnte. Nach der Zeit Papst Innozenz war es eben Ketzerei, nicht an die Hexerei zu glauben. Dem Jesuiten Martin Del Rio zufolge mussten alle diejenigen, die Hexerei nur für Täuschung oder Betrug hielten, selbst in den Verdacht der Hexerei geraten. Es war niemandem gestattet, gegen die Ausrottung der Hexen Einspruch zu erheben. Der Inquisitor Heinrich von Schultheis sagte: "Derjenige, der gegen die Ausrottung der Hexen mit einem einzigen Wort Einspruch erhebt, kann nicht erwarten, unversehrt davonzukommen."
Alle die an diesen Hexenverfolgungen nicht teilnahmen oder warnten und zur Behutsamkeit rieten, gingen das Risiko ein, selbst der Hexerei verdächtigt zu werden. Wer Hexen für harmlos hielt, war erst einmal ein Ketzer.
Eine Zeit des Umbruchs begann in Europa. Auf der einen Seite die Gruppe, die an den alten geistigen Idealen fest hielt und sich die Errettung durch strenge Befolgung der Glaubensvorschriften erhoffte. Und die andere Gruppe, die sich vereinfacht gesagt, dem Materialismus zuwandte. Der Erde bot Freuden, die keineswegs Sünde, sondern Entspannungen zum Wohlbefinden der Menschen waren. Entdeckungen und Erfindungen basierten auf neuen Erkenntnissen. Krankheiten galten nicht länger einhellig als Werk des Teufels. Gelehrte, die ebenso verdammenswert wie Hexen waren, begannen die wahre Natur des Menschen zu erforschen. Im Mittelpunkt dieses stürmischen Umbruchs stand die Hexe. Sie war nicht nur die böse, schadensstiftende Frau, sondern verkörperte im hässlichsten Extrem das, was die christlichen Lehrer mit allen Kräften bekämpften.
Die Hexenverfolgung entwickelte sich an manchen Orten geradezu zu einem eigenen Gewerbe. Sie beschäftigte Richter, Gefängniswärter, Henker, Exorzisten, Zimmerleute, Schreiber und Sachverständige. Die Abschaffung der Prozesse hätte eine wirtschaftliche Krise hervorgerufen. Die Verfolgungen bedeuteten für viele eine sichere Einkommensquelle und selbstverständlich waren alle an ihrer Fortsetzung interessiert.
Der Jesuit Friedrich von Spee (1591-1635), ein aufgeklärter Gegner der Hexenprozesse, meinte: "Oft glaube ich, der einzige Grund dafür, dass wir nicht alle Hexen und Zauberer sind, ist der, dass wir nicht gefoltert worden sind. Es ist etwas Wahres an der prahlerischen Behauptung, die kürzlich ein Inquisitor tat: Er würde auch den Papst, wenn er seiner habhaft werden könnte, zu dem Geständnis bringen, ein Hexer zu sein."
Der Domherr Loos vertrat die Ansicht, dass dieser im Namen des Idealismus geführte Krieg von materiellen Interessen geschürt werde. Für ihn waren die Hexenprozesse eine Form der Alchimie, bei der Menschenblut in Gold und Silber verwandelt wurde.
Aller Logik zum trotz verfolgten die Machthaber armes, ausgestoßenes Volk als Hexen und verkündeten im gleichen Atemzug, Hexen könnten sich mit allem erdenklichen Reichtum versehen. Der Skeptiker Reginald Scot beobachtete voller Zorn, dass man Hexen zutraute, sie könnten "das Korn des Nachbarn auf ihr eigenes Stück Land versetzen. Dabei sind sie als ständig bedürftige Bettlerinnen gar nicht in der Lage, sich zu bereichern, weder mit Geld noch auf andere Art. Wer ist so dumm und glaubt weiterhin an übernatürliche Kräfte?" Reginald Scot veröffentlichte 1584 das Werk The Discoverie of Witchcraft, in dem er konkrete Zauberkunststücke professioneller Gaukler beschrieb. Damit diente Reginald Scott der Volksaufklärung, da in der Zeit, alles was man nicht Verstand, als Teufelswerk und Hexerei abtat.
Helen Jenkenson aus Northants wurde im Jahre 1612 gehängt, weil sie ein Kind verhext haben sollte. Die Hexerei hatte ihr so wenig Gewinn eingebracht, dass im Protokoll ihrer Hinrichtung heißt: "So beendete diese Frau ihr erbärmliches Leben, nachdem sie viele Jahre in Armut gelebt hat, elend, verachtet und von der Welt verlassen."
Anfangs hatte man mit den Hexenprozessen noch das ehrliche Ziel, nämliche Zauberei und Hexerei zu bekämpfen, die Ausartung der Verfolgungen standen aber bald zum Widerspruch dazu.