Schwerbehindertenausweis
Hallo, um von Bus und Bahn Kosten befreit zu werden, was muss genau im Ausweis stehen?
Hallo, um von Bus und Bahn Kosten befreit zu werden, was muss genau im Ausweis stehen?
Familienname, Vornamen, geboren am:, AZ, Ausfertigende Behörde, Merkzeichen G, Grad der Behinderung, Ausweis gültig ab.
Hmmm,
der Ausweis allein nützt Dir da nix. Du musst auch kaufen Wertmarke für 72 Dublonen.
Gruß
habe ich denn einen Anspruch auf G?
Hängt von Deinen Einschränkungen durch die Erkrankung ab.
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
Danke, habe eine EF von 25%
Reicht das für G ?
Kann man so nicht sagen - hängt davon ab, wie sehr Du eingeschränkt bist. NYHA-Einstufung ist da wohl wichtiger. Es gibt Leute, die sind mit dieser EF noch gut unterwegs, andere kommen keine Treppe mehr rauf.
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
die EK spielt keine große Rolle, wie enigmo schon schrieb, NYHA ist wichtiger , aber auch die Ergometerleistung nach BelastungsEKG etc. und die Dokumentation der Einschränkungen von deinem Arzt.
hier die Voraussetzungen für das G:
Merkzeichen G
In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden.
Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr liegt z.B. bei Einschränkungen des Gehvermögens vor, die
Danke, werde es mal versuchen, zumal ich ja evtl Monate kein Auto fahren dürfte!
Außerdem steht in der Verordnung "schwere Herzschäden", das habe ich ja oder will mir jemand erzählen, dass so eine Herschwäche geringfügig ist!!
Mein Arzt muss dementsprechend formulieren, mal sehen...
Drückt mir die Daumen.
nur weil du ein Fahrverbot bekommen hast, bekommst du kein G und eine behandelte Herzschwäche ist geringfügig, da man sie mit Tabletten etc. bessern kann.
wie schon mehrfach geschrieben, kommt es auf die mindestens 6 Monate schon beschriebenen Einschränkungen an, die bestimmten Parametern entsprechen und dokumentiert sein müssen vom Arzt duch LangzeitEKG, BelastungsEKG, Ultraschall etc.
Zudem gibt es das G nur, wenn die Herzgeschichte allein mindestens 60% ausmacht, vorher nicht und der Defi wird da nicht mitgezählt.
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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !