Wahl von Professor Horst Dreier zum Bundesverfassungsrichter
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
Soll Professor Horst Dreier Verfassungsrichter werden?
Soll Professor Horst Dreier Verfassungsrichter werden?
Auch wenn dieses Topic bereits etwas veraltet erscheint, so nutze ich es dennoch, um meinen ersten Beitrag in diesem Forum zu erstellen.
Also zunächst ein herzliches "Hallo" an alle Wahrheitssuchenden hier an Bord!
( Einige - momentan wohl die meisten - werden mich bereits aus dem "Infokrieg"-Forum kennen )
Ich freue mich, dass mir der Weg auch in dieses Forum gewiesen wurde, hoffe aber dennoch, dass das IK-Forum bald wieder zur allgemeinen Verfügung stehen wird. Denn es vereint und bündelt Infokrieger aus dem deutschsprachigen Raum, wie kein anderes Portal und die zusammengetragenen Infos haben dort ein beträchtliches Ausmaß angenommen, welches seines gleichen sucht... Drücken wir also gemeinsam die Daumen, dass dieser "Schatz" nicht verlorengegangen ist...
Was aber den Herrn Horst Dreier anbelangt, so bin ich entschieden gegen seine mögliche Berufung zum Präsidenten des Verfassungsgerichts.
Denn ich kann bei einem Menschen, der Präventivfolter in gewissen "Ausnahmesitationen" legitimiert wissen möchte, nicht erkennen, dass er dem Auftrag dieser Instanz gerecht wird - nämlich der Wahrung der verbrieften Bürgerrechte!
Als kleine Hintergrundlektüre möchte ich aus einem Artikel des "Spiegel" zitieren:
(...) In seinem Grundgesetzkommentar, einem Standardwerk für Jurastudenten, argumentiert Dreier, dass in Einzelfällen die ( eigentlich unantastbare ) Menschenwürde des Täters gegen die Menschenwürde der Opfer stehe und der Staat abzuwägen habe. Im Juristendeutsch klingt es weniger dramatisch: Der "Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision" sei "nicht von vorneherein suazuschließen". Das ist verklausuliert genug, um nicht in den Ruf eines Hardliners zu geraten. Dennoch: Mit dieser Meinung zählt der Würzburger rechtsprofessor zu einer Minderheit von Experten, die das absolute Folterverbot der Verfassung [ Anmerkung: Verfassung? Welche eigentlich? ] relativieren. Der bisherige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte sich hingegen immer eindeutig gegen jegliche Folter ausgesprochen: Die Würde des Menschen sei unantastbar und nicht abwägbar. Punkt. (...) |