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Die Mittelalterliche Gesellschaft

Die Mittelalterliche Gesellschaft

Die mittelalterliche Gesellschaft





Einer
der Hauptbestandteile der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung ist
das Lehnswesen. Voraussetzung für das Aufkommen des Lehnswesens war die
Schaffung einer Reiterei für den Kriegsfall, die Mitte des 8. Jh.
stärker in den Vordergrund trat. Den Kriegern sollte eine
wirtschaftliche Selbständigkeit durch Landleihe ermöglicht werden. Aus
dieser Grundidee entwickelte sich das für das Mittelalter typische
Lehnswesen.



Die unterschiedlichen Gruppen in der mittelalterlichen Gesellschaft


Die Bauern


Ab
dem 11. Jahrhundert kann man von einem Bauernstand sprechen, da erst
die Herausbildung eines Bürgertums die Abgrenzung eines Bauernstandes
ermöglichte. Dennoch ist es schwer die Bauern als gesellschaftliche
Gruppe einheitlich zu charakterisieren. Zu groß waren die Unterschiede
der Lebensbedingungen auf Grund der geographischen und klimatischen
Gegebenheiten. Generell lässt sich folgendes sagen: Die ländliche
Bevölkerung machte ca. 75 bis 80 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Die
Masse von ihnen bestand aus Unfreien, die in einer Grundherrschaft
lebten. Ihr Leben war gekennzeichnet durch harte Arbeit und ständige
Existenzangst. Die Frondienste für die Grundherren mussten unabhängig
vom Erfolg der Ernte geleistet werden. So konnte eine schlechte Ernte,
z.B. aufgrund eines Naturereignisses, die Einkünfte einer Bauernfamilie
unter das Existenzminimum sinken lassen.



Die Ritter


Die
Anfänge des Rittertums liegen im 9. Jahrhundert. Die Ritter gewannen
nach dem Zerfall der karolingischen Herrschaft als Beschützer und
Verteidiger der Landbevölkerung an Bedeutung. Sie wurden damals noch
als wild, ungestüm und ohne jede Mäßigung bezeichnet. Mitte des 11.
Jahrhundert wandelt sich das Bild des Ritters zum positiven, wobei die
Beschreibungen in der Dichtung auch nicht der Wirklichkeit entsprachen,
sondern nur das Ideal des Ritters wiedergeben, welches es nur selten
gegeben hat. Unter dem Einfluss der Fürsten traten die Ritter in den
Dienst für Gott, den König und den Kaiser. So entstand das Leitbild des
christlichen Ritters, welcher zur Zeit der Kreuzzüge die Verteidigung
des christlichen Glaubens gegen die Heiden zu seinem Lebensinhalt
machte, ebenso wie den Dienst für den Lehnsherrn. Zum Ritter wurde man
gemacht, indem man als Sohn eines Adligen im Alter von 10 Jahren in die
Hände eines Edelmannes, z.B. in die des Lehnsherrn gegeben wurde.
Dieser unterwies den Jungen im Umgang mit den Waffen und im höfischen
Benehmen. Bewährte er sich im Turnier, Krieg oder in der Jagd, wurde er
im Alter zwischen 20 und 25 Jahren zum Ritter geschlagen.



Der Adel


Der
Adel stellte eine wesentliche Stütze der königlichen Macht dar. Er
hatte das "gottgewollte" Vorrecht zur Herrschaft über niedrigere
Gruppen. Der König konnte aufgrund des Lehnseides durch den Adel über
das Volk herrschen. Diese Form des Herrschens war nötig, da es keine
Verwaltungsorganisation im Reich gab. Der Adel dominiert seit dem 8.
Jahrhundert in hohen kirchlichen und weltlichen Ämtern.


Das Bürgertum


VomBürger
als eigenständigem Stand spricht man ab dem 11. Jahrhundert. Zeitgleich
löste das Wort "stat" das ältere Wort "burg" ab. Als Bürger bezeichnete
man einen Stadtbewohner. Man differenzierte zwischen den "burgaere",
welcher alle politischen Rechte besaß, und dem "medewoner" (Einwohner),
welcher keine politischen Rechte besaß. Alle Stadtbewohner waren aber
im Gegensatz zur der Landbevölkerung frei. Löste sich eine Person aus
der Landbevölkerung von seinem Grundherrn und wanderte ab in die Stadt,
so konnte er das Bürgerrecht erlangen, vorausgesetzt sein Grundherr
machte keine Ansprüche geltend. Um seine persönliche Freiheit zu
erlangen musste er im allgemeinen ein Jahr und einen Tag in der Stadt
leben. Das volle Bürgerrecht erlangte er jedoch erst, wenn er den
Bürgereid leistete und sich verpflichtete seine bürgerlichen Pflichten
zu beachten.




Das Lehnswesen


Das
heute bekannte Lehnswesen hat seinen Ursprung im fränkischen Staat. Im
fränkischen Lehnswesen sind römische, gallische und germanische
Elemente verbunden worden. So besteht das Lehnswesen aus einem
persönlichen Element, der Vasallität und einem dinglichen Element, dem
Benefizium. Das Benefizium ist entstanden aus den ersten
Landschenkungen der merowingischen Könige an Adlige.


Die
Vasallität ist aus der gallorömischen Kommendation und der germanischen
Gefolgschaft hervorgegangen. In der Kommendation stellte sich ein
Schwacher unter den Schutz eines Herrn und konnte unfrei werden. Die
Gefolgschaft war eine zweiseitige, die Freiheit nicht mindernde
Rechtsbeziehung.



Unter
der Vasallität ist damit das auf gegenseitige Treue gegründete, beide
verpflichtende Vertragsverhältnis vom Vasall (Lehnsmann), der ein
Lehen, auch Feudum genannt (Feudum = fränk. Vieh, Geld, Vermögen)
erhielt und dem Lehnsherren, der das Lehen vergab, zu verstehen. Das
Benefizium ist im mittelalterlichen Recht die Form der Landleihe und
beinhaltete das Leihen von Gütern, Burgen, Ländereien,
Herrschaftsbereichen, aber auch von Ämtern, Rechten, Renten und
öffentl. Einkünften.


Den Rechtsgrund für das Lehnswesen
bildeten Dienst und Treue, die sowohl vom Vasall als auch von den
Lehnsherren ausgeführt werden mussten. So hatten beide das Recht bei
Treuebruch den Vertrag aufzukündigen. Die Lehnsverträge bekamen eine
verfassungsrechtliche Bedeutung, da das Lehnsgut staatliches Vermögen
war und die Dienste zum Teil für den Staat lebenswichtige Leistungen
darstellten.


Die Belehnung ging in einer bestimmten Zeremonie
vor sich. Der Lehnsherr übergab dem Vasallen symbolisch das Lehen,
indem er ihm eine Ähre oder einen Zweig (für Land) bzw. Fahne oder
Zepter (für Amtsgewalt) überreichte. Der Vasall gelobte Treue, indem er
ein Treueversprechen, einen Treueid (Fidelitas) abgab. Besiegelt wurde
dieses mit dem Handgang. Der Vasall legteseine gefalteten Hände zum
Zeichen der Hingabe in die des Lehnsherren. So bildeten die Vasallen
eine Gefolgschaft der Lehnsherren, da sie in einer gewissen sozialen
Abhängigkeit zu ihm lebten und an ihn durch den Treueid gebunden waren.



Beim
Tod des Lehnsherren (Herrenfall) oder des Lehnsmannes (Mannfall) fiel
das Lehen heim d.h. es ging wieder an den König zurück oder an dessen
Erben. Lehnsverträge konnten dann verändert und Lehen neu verteilt
werden. Doch schon bald wurde das Lehen erblich (Leihezwang). Auch ein
erbenloses, heimgefallenes Lehen musste innerhalb einer bestimmten
Frist (binnen Jahr und Tag) wieder ausgegeben sein, konnte also dem
Besitz des Lehnsherren nicht wieder dauerhaft zugeschlagen werden.


Die
Adligen betrachteten das Lehen als ein Besitzrecht und nicht mehr wie
im ursprünglichen Sinn als ein Amt mit festgelegten Diensten und
Pflichten. Neben den Lehen besaßen die Adligen auch eigene Ländereien
(Allod).


Der König verlieh Grundbesitz und Ämter an Herzöge,
Grafen, Bischöfe und Äbte (Kronvasallen) und stand ihnen mit Rat und
Hilfe, Schutz und Treue zur Seite. Dagegen leisteten die Kronvasallen
dem König Hof-, Amts- und Kriegsdiensteund Treue. Die Kronvasallen
konnten Königsgüter, Ämter und Eigenbesitz an kleinere Vasallen
(Untervasallen) Weiterverleihen. Diese Untervasallen schworen nur dem
unmittelbaren Lehnsherren den Treueid, nicht aber dem König. Sie
leisteten den Kronvasallen Amts- und Kriegsdienste und Treue. Die
unterste Stufe bildeten die Abhängigen (leibeigene Bauern und Knechte),
die von den Untervasallen Land, Schutz und Treue erhielten. Im Gegenzug
leisteten sie diesen Frondienste, Naturalabgaben und Treue.


Die
so entstandene Rangordnung war vielfach abgestuft und ungenau bestimmt,
sie wird meistens mit einer Lehnspyramide dargestellt. Ein
Personenverband, mit vielfältigen Bindungen, an dessen Spitze der König
stand, hatte sich gebildet. So war der fränkische Feudalstaat zu einem
Lehnsstaat und zu einem Personenverbandsstaat geworden. Heerwesen und
Verwaltung konnten fast nur noch über den Abschluss von Lehnsverträgen
realisiert werden. Gleichzeitig beruhte der Staat nicht primär auf der
Herrschaft über ein Gebiet sondern über einen Verband von Personen.



Quelle: https://www.lehnswesen.de




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Die Wahrheit über das Leben im Universum
ist schwer faßbar,aufregend und rätselhaft,
und nur wenn wir deses Rätsel zu lösen
versuchen,finden wir alles,was zu haben sich lohnt,
auch uns selbst.