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JETSKI Versicherung -> Mindestdeckungssummen per 11.06.2012

Re: JETSKI Versicherung -> Mindestdeckungssummen per 11.06.2012

Naja, ich glaube ich habe nun schon ausführlich beschrieben warum und wieso das eigentlich unwichtig ist! Und das ist auch gut so, da du ja ansonsten jedes Mal bei der kleinsten Änderung am Jet deine Versicherung informieren müsstest. Da will ich gar nicht wissen was dann im Schadensfall passiert.

Also kurz zusammen gefasst: Bei mir ist es egal was du am Jet rum baust solange es ein Jetski bleibt. Ändert sich die PS dann muss die Haftpflicht angepasst werden und ändert sich was am Neu oder Zeitwert dann sollte halt die Kasko auch dazu passen.

PS: Ich als Leihe wüsste wer mir sagen kann wie viel PS mein Jet tatsächlich hat, da wird doch wohl Nico als Tuning Meister das wohl auch wissen?!

Re: JETSKI Versicherung -> Mindestdeckungssummen per 11.06.2012

Nico:

Meinst du wirklich das du der Standard für alle Jetski Fahrer bist?

Die meisten haben immer „einen“ Jet und lassen den Original so wie er ist.

Die meisten sind auch in keinen Verein.

Die meisten haben einen Führerschein.

 

Und wenn das alles nicht ist, dann muss man das halt Bspw. so wie bei Dir und deinen Vereinsfreunden machen. Aber warum muss man darüber 100te Beiträge schreiben?! Da wäre es doch auch besser gleich von vornherein zusagen bei mir ist es so und so, weil das aber so und so ist.

So reden wir nur um den heißen Brei.

Re: JETSKI Versicherung -> Mindestdeckungssummen per 11.06.2012

@ basic

was willst du denn jetzt ?

ich musste halt bei noch nie einen kaufvertrag einreichen wenn ich einen ski bei meiner versicherung abgemeldet habe .deshalb hat es mich gewundert das ei bei euch NUR mit kaufvertrag geht . weiter nichts.

auch hast du geschrieben das jeder vertrag immer ein jahr geht.bei mir ist es halt nicht so und ich habe auch geschrieben warum.

jetzt veraufe du einfach deine versicherung,ich mach meine sachen und jeder ist glücklich.

gruss nico




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www.nicoruss-racing.de

Re: JETSKI Versicherung -> Mindestdeckungssummen per 11.06.2012

Warum besteht eine Versicherung auf einen Kaufvertrag und schütz zugleich Ihren Kunden vor Kosten?

Neben den sonstigen Regularien verdient – aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen – auch Ihr Versicherungsvertrag für das Boot/Jetski besondere Aufmerksamkeit: Sofern Ihre Wassersportversicherung auch eine Kaskoversicherung beinhaltet, geht der Versicherungsschutz/Versicherungsvertrag automatisch kraft Gesetz auf den Erwerber des Bootes über, ohne Kündigungsmöglichkeit des bisherigen Versicherungsnehmers.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen §§ 95 – 97 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gestatten nur eine Kündigung der Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Erwerber – Kündigungsfrist ein Monat – sowie die Kündigung bzw. den Verzicht des Erwerbers gegenüber der Gesellschaft. Die Auflösung des Vertrages durch den Erwerber ist auch mit sofortiger Wirkung ab Kenntnis der Gesellschaft möglich. Die genannten gesetzlichen Bestimmungen können wir leider nicht abändern.
Selbstverständlich ist es unser Bestreben, Ihnen als unserem Kunden erhebliche Beitragsverluste zu ersparen. Dazu benötigen wir jedoch Ihre Mithilfe. (Kaufvertrag oder ähnliches)

Das Problem bei der Haftpflicht:

Verkauft man sein Boot/Jetski und kann nicht schriftlich belegen das man dieses an XY verkauft hat und der Käufer verursacht in der Zeit einen Schaden was er selber nicht versichert hat dann greift laut Gesetzt die Haftpflicht vom Verkäufer.
Diese wird dann auch den Schaden ersetzen und „kann“ den Käufer später in Regress nehmen.

Re: JETSKI Versicherung -> Mindestdeckungssummen per 11.06.2012