Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
da hast du recht ich hab bis jetst auch eibfach alles aufgeladen und hatte bis jetzt keine probleme es war ja nur interessenhalber
da hast du recht ich hab bis jetst auch eibfach alles aufgeladen und hatte bis jetzt keine probleme es war ja nur interessenhalber
Das ein steuerfreier Anhänger nicht vom Sonntagsfahrverbot (LKW mit Anhänger)ausgenommen ist, war mir neu.
Wieder was dazu gelernt. Merci für den Tipp, dann würde es sich ja doch rentieren, den Hänger auf "grün" "umzutüven".
Ich glaub Strafen für Sonntagsfahrverbote sind nich preiswert......
was ist mit einem quad zum slippen? ohne dieses bekomme ich je mein sportgerät nicht ins wasser |
Antwort in deinem besonderen Style?
Es ist den Bullen Scheissegal wie du deinen Ski ins Wasser bekommst!
Das ein steuerfreier Anhänger nicht vom Sonntagsfahrverbot (LKW mit Anhänger)ausgenommen ist, war mir neu. Wieder was dazu gelernt. Merci für den Tipp, dann würde es sich ja doch rentieren, den Hänger auf "grün" "umzutüven". Ich glaub Strafen für Sonntagsfahrverbote sind nich preiswert...... |
Hallo Timo,
verdrückt ausgekehrt :-)
Die Farbe des Kennzeichens hat NICHTS damit zu tun.
Merke:
- Grün = Steuerfrei
- Schwarz = nicht unbedingt Steuerpflichtig
Sportgeräteanhänger sind vom LKW- Sontagsfahrverbot ausgenommen. Sobald sich aber etwas drauf befindet was eben NICHT drauf darf KANN der Polizeibeamte die Sportgerätenutzung verneinen UND den Transport stilllegen!
Natürlich, wer viel fragt geht viel irr - ABER, wer Risiken vermeidet spart viel Bussgeld.-
Bisher nicht erwischt worden zu sein, das ist Glück oder Gottesgeschick - hat aber mit der Zulässigkeit nicht wirklich etwas zu tun.
Und wenn wir den Roller zum slippen nehmen ? |
Im Zeifelsfalle frage man einen Polizeibeamten seines Vertrauens
Nur schade, oder - GUT DAS nicht jeder Pb mit seiner Meinung, oder dem was er meint zu Wissen, mit den Vorschriften und Gesetzen konform geht.....
Solche Gesetze gibt es echt nur in Deutschland...
in anderen Ländern (unter Anderem auch Nachbarländern) dqarf mit Anhänger 130 gebrettert werden. Ob ne Kuh, ein Jet oder ein Auto draufsteht ist scheiss egal.
Und noch dazu ist schlechtes Wetter in D.
Was ein Armutszeugniss
Und noch dazu ist schlechtes Wetter in D. |
Da geb ich dir Recht!
Solche Gesetze gibt es echt nur in Deutschland..in anderen Ländern (unter Anderem auch Nachbarländern) dqarf mit Anhänger 130 gebrettert werden. Ob ne Kuh, ein Jet oder ein Auto draufsteht ist scheiss egal. Und noch dazu ist schlechtes Wetter in D. Was ein Armutszeugniss
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In Frankreich wurde ich noch nie angehalten und bin mit meinem Doppeltrailer durchgerast. 130 mit Bullen nebendran. Jetskis auf dem Trailer lenken auch französische Bullen ab :-)
Unter Anderem finde ich die französischen Autobahnen sehr gut bis perfekt. Ist teuer aber stressfreier reisen geht wohl in keinem anderen Land so gut wie in France.
Frankreich halt....
aber zum Thema Frankreich,nur so am Rande.... wenn der Hänger niedriger als das Dach des Fahrzeuges ist wie z.b n Ski (also z.b so n Camping Bummscontainer is eindeutig höher) und unter 750kg hat kostet der keine extra Autobahngebühr ....