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Sonntagsfahrverbot

Sonntagsfahrverbot

Wenn ich mit meinem Pickup (LKW) einen Kofferanhänger an einem Sonntag ziehe, bin ich dann illegal unterwegs, wenn sich lediglich Jetski, Fahrräder und Neoprene darin befinden?

Laut Gesetz dürfen an Sonntagen fahren: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Ich bin mir nicht sicher, denn ein Kofferanhänger ist ja von der Bauart nicht für Sprit und Freizeitzwecke gebaut. Kennt sich da jemand aus?



Re: Sonntagsfahrverbot

Hallo Hendrik,

für diesen Fall gibt es mittlerweile eine Verordnung, die das Führen so eines Gespannes auch an Sonn und Feiertagen und in der Ferienzeit erlaubt.

Ich benötigte bis vor ein paar Jahren auch eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung, die ist nun nicht mehr nötig.

Bei Gelegenheit such ich die Verordnung mal raus, liegt allerdings in meinem Ducato und der steht im Winterlager.

Gruß,
Thomas



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Re: Sonntagsfahrverbot

Hallo Thomas,


danke für die schnelle Antwort. 
Mich hat vergangenen Sonntag die Polizei rausgezogen mit einem leeren Anhänger, und hat mich vor die Wahl gestellt 75€ Verwarnung oder ich schreibe den Pickup als LKW um. Nen PKW daraus zu machen kostet mit Gutachten, TÜV und Eintragung ca. 800€. Wenn ich im Koffer meine Jetski auch legal befördern darf, dann bezahle ich lieber die Verwarnung, und belehre das nächste Mal die Polizisten über meine Rechte ;-) 
Oder?




Re: Sonntagsfahrverbot

Hm, eventuell müßtest du den Anhänger als  Sportanhänger mit grünem Kennzeichen betreiben, dann müßte das mit LKW Zulassung gehn. Ich hol morgen mal den Schrieb.



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Re: Sonntagsfahrverbot

Grünes Kennzeichen wäre perfekt. Alleine wegen der Steuer wäre es optimal. Das wird aber wegen der Bauform nicht klappen. 

Wenn du was schwarz auf weiß hast, würde ich mich freuen!!




Re: Sonntagsfahrverbot

Hallo Hendrik

Also ich bin der Meinung das Du jeden Anhänger zum Sportgeräte Anhänger machen kannst.

Der Tüv macht eine Eintragung und fertig.

Darfst dann nur noch Sportgeräte transportieren also keine Palette Ziegel usw.

Das mit dem Sonntags Fahrverbot ist bei bei deinem Gespann glaub ich völliger Quatsch und die Strafe nicht rechtens.

Dein Nissan ist unter 3,5 Tonnen und mit Anhänger ereichst Du niemals 7,5 Tonnen.

Du hast Dir nichts zu schulden kommen lassen WEHR Dich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Herren von der Polizei haben manchmal keinen Plan ich sprech aus Erfahrung !

Gruß Marcus





Re: Sonntagsfahrverbot

Hallo Hendrik,

Thomas hat recht. Wenn hinter einem LKW (bis 3,5to) Sonntags ein Anhänger mit grünem Nummernschild gezogen wird, ist das legal. Die Bauform ist für die Zuteilung eines grünen Schildes egal. Den Tüv (der trägt den Hänger als "Sonderanhänger für Sportgeräte" um), interessiert es auch nicht, was Du mit dem Hänger transportierst.

Das größte Interesse daran hat das Finanzamt, weil ja Sportgeräteanhänger steuerfrei sind. Wenn Du also den Kofferanhänger wirklich nur zum Transport von Sportgeräten+Zubehör benutzt, kannst Du diesen als Sportgeräteanhänger beim Tüv umschreiben lassen. Dann darfst Du aber nix darin transportieren, was nix mit Sport zu tun hat

Gruß,

Timo





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Re: Sonntagsfahrverbot

Ich kläre mal etwas auf ;-)

Also prinzipiell ist jedes Fahrzeug über 3,5t kein PKW mehr sondern ein LKW.
Ausnahmslos.

Aber auch Fahrzeuge unter 3,5t können als LKW angemeldet werden, und so kann man erheblich Steuern sparen.( Ein paar Auflagen müssen diese Fahrzeuge für die Eintragung als LKW jedoch mitbringen, wie Nutzfläche größer als Fahrgastraum etc.)

@Cäsar (Marco): Deine 7,5t Angabe spielt hier gar keine Rolle.
Zwar ist der Nissan unter 3,5t aber trotzdem gilt er in den Papieren als LKW bis 3,5t.
Vergiss das ganz schnell mit den 7,5t den da bewegst du dich definitiv im roten Bereich. Hier haben die Herren der Polizei dir dann mal was vorraus, weil du leider falsch liegst.

Richtig ist:

Das Fahrverbot gilt für LKW über 7,5t und alle! LKW die einen Anhänger mit sich führen.

Daher: LKW auch unter 3,5t dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Anhänger befördern.

Nun kommt die Ausnahme:
Anhänger für Sportzwecke, Wohnanhänger etc. dürfen mit LKW bis 3,5t befördert werden.



Wenn nun an dem Nissan(LKW bis 3,5t) ein normaler Kofferanhänger hängt, der keine Eintragung für Sportzwecke aufweist, dann ist das nicht zulässig.

Wenn an dem Nissan(PKW bis 3,5t) ein Kofferanhänger hängt, dann kannst damit Sonntags fahren.


Das ist leider Deutschland :-D







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Re: Sonntagsfahrverbot

@ Pilot Nik

Du hasst leider recht !!!!!!!!!!

Hab mich auch gerade eingelesen.

Da hatte ich damals richtig glück und hab die Herren von der Rennleitung etwas verunsichert .

@ Hendrik also bezahlen Punkte kassieren und deinen Anhänger umschreiben und alles ist gut.

Gruß Marcus





Re: Sonntagsfahrverbot



Hallo Nik,
angeblich gilt diese Asunahme nicht in allen Bundesländer!
Mich haben die lieben Polizisten in Sachsen-Anhalt mit meinem VW LT28 und Jetski-Trailer (also offensichtlich für Sportzwecke) Sonntags-Nachmittag auf 'ne AB-Raststätte "begleitet", damit ich dort bis 22°° stehen sollte.
Hab die Verwarnung nicht bezahlt und das Schreiben der Behörde in Magdeburg abgewartet.
Hab dann auf den Beschluss in der Verkehrsministerkonferenz verwiesen https://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf und das Verfahren wurde eingestellt.

Viel Erfolg.

Gruß Burkhard 



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Re: Sonntagsfahrverbot

Ja das ist korrekt.

Der Beschluss ist wohl schon durch aber noch nicht durchgesetzt. Nur bestimmte Bundesländer erlauben das Fahren mit Anhänger Sonntags.



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