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Servus,
Servus,
Wieso darfst du den sonst nicht fahren?
Bis 3,5tonnen darfst du als Gesamtgewicht ,Denk dran!
Wenn ich richtig informiert bin, darf ich nur Hänger fahren bis 750kg Gesamtgewicht, das Gespann komplett darf 3,5t nicht überschreiten (ohne Hängerschein).
Sehr gepflegter Hänger.
Preislich ist der Kollege noch verhandlungsbereit ;-)
Wenn ich richtig informiert bin, darf ich nur Hänger fahren bis 750kg Gesamtgewicht, das Gespann komplett darf 3,5t nicht überschreiten (ohne Hängerschein). Ist das nicht so? Grüße |
Nein, das stimmt so nicht zu 100%. Bitte SuFu oder Google benutzen :-)
Wurde 2013 alles neu geregelt, es gibt auch den B96 Lehrgang mit dem darfst du 4250 KG Gesamtgewicht haben.....
Sehr gepflegter Hänger. Preislich ist der Kollege noch verhandlungsbereit ;-)
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Danke habe Mark schon kontaktiert
Wurde 2013 alles neu geregelt, es gibt auch den B96 Lehrgang mit dem darfst du 4250 KG Gesamtgewicht haben..... |
Man darf auch OHNE B96 4250kg ZGG des Zuges fahren, WENN das Zugfahrzeug ein ZGG von 3.500kg hat.
und was macht der B96 dann für einen Sinn ?
Der Witz ist ja, dass selbst die Grünen Männchen bei einer Kontrolle nicht alles wissen, und dir Probleme machen...
Laut Internet wäre die neue Regelung viel einfacher
Habe mal gelesen, so wie ich das jetzt verstanden habe,
darf das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5t nicht überschreiten und das Gesamtgewicht des Hängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
In meinem Fall (1er BMW Gesamtgewicht rund 1800kg, Leergewicht 1350kg dürfte dann einen Hänger mit einem Gesamtgewicht von 1350kg fahren?)
Aaaaber, angenommen ich habe einen Bus mit 3,5t Gesamtgewicht, dann darf ich einen Hänger von 750kg dranhängen.
Der B96 erlaubt mir nur, einen Hänger zu fahren der schwerer ist als mein Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Zitat ADAC:
Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.
Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.
B96
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
Grüße
Sebastian