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AW: Freiplatz für Krippenkind

AW: Freiplatz für Krippenkind

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Karen Cakovic [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 5. Februar 2004 13:31
An:
Betreff: [Kinderlobby Leipzig] Freiplatz für Krippenkind unter einem
Jahr

Anfrage einer Familie per Telefon,

Wir hatten heute die Anfrage einer Familie, die ihr drittes Kind in die
Krippe geben müssen, was zum erwünschten Aufnahmezeitpunkt noch nicht
ein Jahr ist.

Von der Leiterin bekam die Familie zwar den Platz in Aussicht gestellt,
aber nur unter der Bedingung, das ein Arbeitsplatz o.ä. nachgewiesen
werden kann, da dieser Nachweis für die Freiplatzbeantragung gebraucht
wird. Denn für das 3. Kind gibt es, laut Stadtratsbeschluß, einen
Freiplatz, und der ist zu beantragen.

Wer kann bitte weiterhelfen?

Karen Cakovic
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GER-Vorstand

Re: Freiplatz für Krippenkind

Hierzu hätte ich erst einmal die Frage, wo gehen die anderen Kinder hin, warum nicht die gleiche Kita. und welcher stadtbezirk wird bevorzugt.
Ines

AW: Freiplatz für Krippenkind

Wenn ich alles richtig verstanden habe, geht es nicht um einen Krippenplatz,
der ist wohl sicher, sondern darum, daß quasi über die Hintertür
Zugangskriterien für den 3. Platz, der in Leipzig ein Freiplatz ist,
eingeführt werden sollen. Leider ist nicht bekannt, in welcher Situation
sich die Eltern befinden, aber die Frage ist interessant, warum überhaupt
ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß, wo doch gerade erst jegliche
Zugangskriterien gestoppt wurden oder galt das nicht für Freiplätze?!

Andreas von Bergen

Re: AW: Freiplatz für Krippenkind

Auf der HP vom Jugendamt steht, das für weitere Kinder (wenn schon 2 Kinder in Kita bzw Hort sind) keine Gebühren entstehen.
Wenn man ein Kind unter 1 Jahr in die Krippe geben "muß" !!! sollte doch auch etwas nachweisbar sein.
(Umschulung, Arbeit, Studium.......)

AW: Freiplatz für Krippenkind

Waren Zugangsbeschränkungen nicht vom Tisch oder habe ich da etwas
Falsch Verstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Vater
Vorstandsvorsitzender GER
Tel. 0177-6898423
Fax. 0341-6898423

www.ger-leipzig.de