-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Karen Cakovic [mailto:@carookee.com] Gesendet: Donnerstag, 5. Februar 2004 13:31 An: Betreff: [Kinderlobby Leipzig] Freiplatz für Krippenkind unter einem Jahr
Anfrage einer Familie per Telefon,
Wir hatten heute die Anfrage einer Familie, die ihr drittes Kind in die Krippe geben müssen, was zum erwünschten Aufnahmezeitpunkt noch nicht ein Jahr ist.
Von der Leiterin bekam die Familie zwar den Platz in Aussicht gestellt, aber nur unter der Bedingung, das ein Arbeitsplatz o.ä. nachgewiesen werden kann, da dieser Nachweis für die Freiplatzbeantragung gebraucht wird. Denn für das 3. Kind gibt es, laut Stadtratsbeschluß, einen Freiplatz, und der ist zu beantragen.
Wer kann bitte weiterhelfen?
Karen Cakovic ---------------------- GER-Vorstand
Re: Freiplatz für Krippenkind
Hierzu hätte ich erst einmal die Frage, wo gehen die anderen Kinder hin, warum nicht die gleiche Kita. und welcher stadtbezirk wird bevorzugt. Ines
AW: Freiplatz für Krippenkind
Wenn ich alles richtig verstanden habe, geht es nicht um einen Krippenplatz, der ist wohl sicher, sondern darum, daß quasi über die Hintertür Zugangskriterien für den 3. Platz, der in Leipzig ein Freiplatz ist, eingeführt werden sollen. Leider ist nicht bekannt, in welcher Situation sich die Eltern befinden, aber die Frage ist interessant, warum überhaupt ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß, wo doch gerade erst jegliche Zugangskriterien gestoppt wurden oder galt das nicht für Freiplätze?!
Andreas von Bergen
Re: AW: Freiplatz für Krippenkind
Auf der HP vom Jugendamt steht, das für weitere Kinder (wenn schon 2 Kinder in Kita bzw Hort sind) keine Gebühren entstehen. Wenn man ein Kind unter 1 Jahr in die Krippe geben "muß" !!! sollte doch auch etwas nachweisbar sein. (Umschulung, Arbeit, Studium.......)
AW: Freiplatz für Krippenkind
Waren Zugangsbeschränkungen nicht vom Tisch oder habe ich da etwas Falsch Verstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Vater Vorstandsvorsitzender GER Tel. 0177-6898423 Fax. 0341-6898423