ich werde für die KiTa-aktuell, das ist die Fachzeitschrift für Führungspersonal von Kindertagesstätten, einen Beitrag schreiben, in dem es um die Mitwirkungsmöglichkeit von Eltern bei der Einschulung ihrer Kinder geht. Sie können mich sehr unterstützen, indem Sie mir die folgenden Fragen beantworten. Sie machen mir die Arbeit besonders angenehm (und sich selbst auch), wenn Sie Ihre Antworten einfach in die E-Mail schreiben.
1. In welcher Form sind Sie in Ihrem Land als Eltern an der Einschulung beteiligt? Was müssen Sie tun, was dürfen Sie tun? Was dürfen Sie evtl. nicht, was Sie gern täten?
2. Können Sie darüber entscheiden, welche Schule Ihr Kind besuchen soll? Wenn nein: Was tun Sie, um Ihr Kind dennoch in eine Wunschschule zu schicken?
3. Können Sie entscheiden, in welche Klasse Ihr Kind kommt?
4. Können Sie entscheiden, welchen Klassenlehrer Ihr Kind bekommt?
5. Können Sie entscheiden, mit wie viel Jahren Ihr Kind eingeschult wird? Können Sie es vorzeitig einschulen oder zurückstellen lassen? Müssen Sie die Entscheidung der Schule über Ihren Antrag akzeptieren?
6. Wer macht die Gesundheitsuntersuchung? Können Sie entscheiden, wo Ihr Kind untersucht wird?
7. Können Sie mir Internetfundstellen für Gesetzestexte nennen, die sich mit der Einschulung befassen? (Bitte nur den Link!)
8. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Einschulung gibt es, die oben nicht erwähnt sind?
9. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten würden Sie sich wünschen?
10. Bitte nennen Sie Ihr Bundesland!
Ihren Antworten sehe ich gespannt entgegen. Mit freundlichen Grüßen, Ursula Walther
Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands BEV und stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats BER Tel. *** mobil: *** eMail www.bayerischer-elternverband.de www.bundeselternrat.de
Thomas Kujawa --- Zitat aus dem Handbuch des GER : "Armut macht erfinderisch."
Re: Umfrage für KiTa Aktuell
also ich kann hier nur aus eigener Erfahrng sprechen und darlegen, wie es an unserer grundschule und nach Telefonates wohl an allen Grundschulen der Stadt gehandhabt wird, wenn man Schulleiter hat die nach Dienstanweisung vorgehen. Als Eltern haben wir gar nicht zu sagen. Ist dass Kind 6 Jahre alt, wird es nach neuem Schulgesetz eingeschult. Sollte man als Eltern Zweifel an der Schulfähigkeit seiner Kinder haben und Sie vor einer bevorstehenden Tortur von Schulwechsel und Ausgrenzungen haben, so kann man nur mit tatkräftigen Argumenten eine Überweisung zum Schulphychologen erlangen, der dann nochmals die Schulreife genau unter die Lupe nimmt. Auch die eigentliche Vorschuluntersuchung, wie Sie dieser Jahr noch für die Schulanfänger durchgeführt wurde, wird bei der Einschulung nicht berücksichtigt.
Und nach Aussagen vom Regionalschulamt ist einzig und allein Entscheidung des Schulleiters, ob das Kind eingeschult wird oder nicht. Ich finde das "ganz prima" der Schulleiter sieht das Kind wenn es gut läuft gar nicht , sondern nur einzelne Lehrer die einen Einschulungstest machen, und entscheidet dann nach Aktenlage. Wenn mann dann doch nach drängen erreicht, wird der Test wiederholt und die Eltern auch nochmal zu einem Gespräch eingeladen. Die Einladungen der Schule kommen jedoch so spät, dass man kaum eine Möglichkeit, sich dann eine andere Schule zu suchen, die dem einzelnem Kind eher entsprechen können. Und freie Schulwahl gibt es nach wir vor nur unter freien Trägern , wenn das Kind auf eine Regelschule gehen soll, dann nur auf die, die für das Einzugsgebiet zuständig ist. Ich habe es trotz allem geschafft, meinen sohn ein Jahr zurückzu stellen und ihm die Odyssee zu ersparen, nun habe ich in Zusammenarbeit mit Therapeuten, Kindergarten und Schulpsychologen ein Jahr Zeit eine Geeignetet Schule zu finden. Dies bedeutet zwar noch unzählige Test , aber die ist meiner Meinung nach besser, als später ständig die Schule zu wechsel, weil keiner mit ihm klar kommt.