Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den Kinos gezeigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Die Persönlichkeitsrechte des sogenannten Kannibalen von Rotenburg wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit.
Da könnte man natürlich, wäre man Moslem, auf die Idee kommen für deutsche Gerichte sei Mohammed keine Persönlichkeit.
Ich hoffe, das Gericht sähe das in meinem potentiellen Fall genauso, falls ich mal irgendwann beschuldigt würde Ulla Schmidt gefressen zu haben.
Du und Ulla Schmidt fressen - gruselige Vorstellung... In irgendeinem Körperteil von ihr werden ja noch die Kerndaten von Beraterverträgen gespeichert sein, werden die dann ebenfalls verschwinden ...
Kannibalen aller Länder ...
Re: Kunstfreiheit gefressen
Pass bloss auf, Johann! Die könnte mit HN51 infiziert sein!
Martha
Wo ausser in der Liebe gewinnen wir durch Teilen und werden durch Geben reicher?
Re: Kunstfreiheit gefressen
Zitat: *Martha*
Pass bloss auf, Johann! Die könnte mit HN51 infiziert sein!
Martha
Wo ausser in der Liebe gewinnen wir durch Teilen und werden durch Geben reicher?
Keine Angst, es gibt ja sogar für mich Grenzen des guten Geschmacks.
Mit gammelfleischverschmähendem Gruß Johann Ohneland