Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung abgeschlossen
Die betriebliche Gesundheitsförderung und eine neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst ist endgültig in trockenen Tüchern.
Nachdem am 27. Juli 2009 eine Tarifeinigung zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur neuen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst erzielt wurde, waren vier weitere Verhandlungsrunden zur redaktionellen Bearbeitung erforderlich. Erst am 14. Oktober 2009 ist es endgültig gelungen, das Tarifergebnis in Form von vier Änderungstarifverträgen zum TVöD bzw. zum TVÜ-VKA in juristisch korrekter Form niederzuschreiben.
Damit steht der Umsetzung des Tarifergebnisses nichts mehr im Wege. Ab 1. November 2009 gilt für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen eine neue Entgelttabelle. Alle Beschäftigten werden zu diesem Zeitpunkt übergeleitet. Dazu wird aus dem Oktobergehalt gegebenenfalls unter Einbeziehung der Vergütungsgruppenzulage ein Vergleichsentgelt errechnet.
Diejenigen, die bereits im Jahr 2005 aus dem BAT in den TVöD übergeleitet wurden und sich in den Stufen 2 bis 5 befinden, erhalten einen Zuschlag von 2,65 Prozent. Für diejenigen Altbeschäftigten, die in die neue Entgeltgruppe S 11, S 12, S 13 oder S 16 übergeleitet werden, wurden eigene Tabellenwerte vereinbart. Auch sie erhalten den Zuschlag nicht, dafür aber höhere Tabellenwerte.
Mit der neuen Entgeltordnung sind eine Reihe von Verbesserungen erzielt worden. Für Sozialarbeiter/innen mit Garantenstellung wurde eine neue Entgeltgruppe vereinbart, die für viele zu einer Gehaltsverbesserung führen wird. Auch Kita-Leitungen können von der neuen Beschreibung der Definition der Platzzahl profitieren.
Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten und Heilpädagog/innen verbleiben in ihrer alten Entgeltgruppe EG 9. Sie können bis zum 31. Dezember 2009 beantragen, in die neue S 8 übergeleitet zu werden. Ob sich das lohnt, muss sehr sorgfältig geprüft werden.
Quelle: GEW
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Die vorstehende Ausführungen entsprechen ausschließlich der persönlichen Meinung des Verfassers. Sie sind unverbindlich und ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.