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Gerichtsurteil: Arbeitnehmern, die sich zulange Zeit lassen, droht Kündigung

 Gerichtsurteil: Arbeitnehmern, die sich zulange Zeit lassen, droht Kündigung

Arbeitnehmer, die Aufgaben nicht nach den Vorgaben des Arbeitgebers in einem bestimmten Zeitrahmen erledigen, riskieren eine Kündigung.

So geschah es bei einer Architektin in Hessen. Die hatte von ihrem Arbeitgeber, der Kreisverwaltung, einen Auftrag bekommen zur Erstellung eines Gutachtens betreffend eines privaten Bauvorhabens.

Dieser dauerte jedoch 96 Arbeitstage. In der Periode erhielt die Architektin eine schriftliche Anweisung, später dann eine Abmahnung und zum Schluss eine Kündigung. Die Hälfte der Zeit, so das Gericht, hätten für die Erstellung vollkommen ausgereicht.

Quelle:  www.n-tv.de