Interessengemeinschaft Hundehalter

Hundesteuer

Hundesteuer



Die Hundesteuer in Zeiten leerer Staatskassen ...

... ist
gar nicht so unbedeutend: Es kommen bundesweit knapp 200 Millionen
Euro pro Jahr zusammen. Sie gehen an die insgesamt etwa 13.400
Kommunen (Städte und Gemeinden) in Deutschland. Die Höhe der Steuer
wird von den Kommunen selbst bestimmt.


Hund ist nicht gleich Hund ...

... und im Steuerrecht schon
gar nicht. Wie viel Steuer für einen Hund fällig wird, hängt ganz
davon ab, wo Halter und Hund ihren Wohnsitz haben. Tendenziell teuer
wird es in Großstädten und Ballungsgebieten, günstiger wird es
häufig in kleineren Städten und eher ländlichen Gebieten.

So
verlangt zum Beispiel die Stadt Essen im Jahr 141,12 Euro für einen
Hund und die Stadt Düsseldorf 96 Euro, während derselbe Hund in
Würzburg gehalten nur 50 Euro an Steuer kosten würde und in Stendal
bei Magdeburg nur 42 Euro. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von
dieser Tendenz, also kleinere Kommunen, die recht hohe Hundesteuern
erheben, und Großstädte, die keinen ganz so hohen Satz
haben.

Mengenrabatt gibt es nicht! Im Gegenteil: Wer mehrere
Hunde hält, zahlt dann in vielen Gemeinden für jeden der Hunde
mehr, als er für einen einzeln gehaltenen Hund zahlen müsste. Um
noch einmal auf das Beispiel Essen zurückzukommen: Dort werden
141,12 Euro berechnet – für einen einzeln gehaltenen Hund. Hält
man zwei, zahlt man für jeden Hund 171,84 Euro und bei drei Hunden
pro Hund 202,44 Euro.
Ferner gilt in Essen wie auch in einigen
anderen Gemeinden die Regelung, dass für so genannte „gefährliche
Hunde“ (Listenhunde) eine grundsätzlich höhere Steuer erhoben
wird. In Essen sind es 846,72 Euro.

Die Hundesteuer hat eine
lange Tradition

Frühe Formen der Hundesteuer gab es schon im
späten Mittelalter und seitdem immer mal wieder mit
unterschiedlicher Begründung. Die heutige Hundesteuer in Deutschland
lässt sich u.a. auf Vorläufer in Preußen zurückführen. Die
Begründung war einfach: Damals gab es kaum Haustiere im heutigen
Sinn. Tiere brauchte man zur Arbeit, auf dem Feld und auf dem Hof –
sie waren Nutztiere.



Tierhaltung nur zum Vergnügen
galt als Luxus, und deshalb wurde die Haltung verschiedener Haustiere
mit einer „Luxussteuer“ belegt. Diese Idee liegt im Kern auch
heute noch der Hundesteuer zugrunde.



Hunde als
Luxustiere?

Im offiziellen Text des Finanzministeriums ist
heute allerdings nicht mehr die Rede von Luxus, sondern von
„Aufwand“. So heißt es: „Steuerpflichtig ist der Halter,
dessen Aufwand für die Haltung von der Steuer getroffen werden
soll.“
Übersetzt bedeutet das: Einem Hundehalter wird dadurch,
dass er ja offenbar in der Lage ist, sich zu seinem Vergnügen einen
Hund zu halten, eine gewisse finanzielle Leistungsfähigkeit
unterstellt. Weil er die vermutlich hat, wird er besteuert.

Das
lässt sich sehr kontrovers diskutieren und ist sicher nicht gerade
zeitgemäß, denn heute gibt es – anders als früher – viele
andere und geeignetere Anzeichen für Wohlstand als die Haltung eines
Hundes: zum Beispiel teure Hobbys, Reisen, teure Autos oder Schmuck.

Wer heute einen Hund hat, ist nicht automatisch reich – im
Gegenteil, der Hund ist in unserer Gesellschaft für viele nicht
begüterte Menschen das Einzige, was ihnen Halt gibt. Der Hund macht
das Leben lebenswert, zum Beispiel für so manchen älteren,
alleinstehenden und nicht wohlhabenden Menschen.



Hundehaufen
als „Gegenleistung“ hinterlassen ...

... ist streng
verboten. Auch wenn manche das annehmen: Die Hundesteuer berechtigt
niemanden, seinen Hund einfach irgendwo einen Haufen hinsetzen zu
lassen. Das ist – ganz unabhängig von der Steuerzahlung – eine
Ordnungswidrigkeit und kann recht teuer werden: in Köln zum Beispiel
bis zu 250 Euro Verwarnungsgeld. Durch die Zahlung der Hundesteuer
erwirbt der Hundehalter kein Recht auf irgendeine Gegenleistung. Die
Einnahmen werden – was fälschlicherweise oft angenommen wird –
auch nicht zweckgebunden für die Straßenreinigung eingesetzt. Sie
gehen einfach in die allgemeine kommunale Haushaltskasse.

Dennoch
gibt es einen – finanztheoretischen – Zusammenhang zwischen
Hundedreck und Hundesteuer, aber die Logik ist etwas anders: Weil
Hunde meist irgendwie und irgendwo Schmutz machen, wird ihre Haltung
besteuert. So soll verhindert werden, dass die Zahl der Hunde weiter
wächst. Dieses Argument ist, neben dem Luxusargument, eine zweite
Begründung für die Erhebung der Hundesteuer. Der Kölner
Finanzwissenschaftler Prof. Clemens Fuest drückt es in unserem
Beitrag so aus: „Die Hundesteuer kann man so begründen, dass durch
die Hundehaltung eine gewisse Belastung für die Allgemeinheit
entsteht, das heißt, die Straßen werden möglicherweise
verunreinigt, und dadurch entsteht eine gewisse Belastung für die
Allgemeinheit, insofern hat die Öffentlichkeit ein Interesse, die
Zahl der Hunde zu begrenzen.“



Steuerfreie
(Tierheim-)Hunde?

Einige Kommunen gewähren, zumindest für
eine befristete Zeit, Steuerfreiheit für Tierheimhunde. Die Stadt
Essen gehört auch dazu. Hier bleiben Hunde, die aus dem Tierheim
Essen vermittelt werden, ein halbes Jahr lang steuerfrei. Dieser
Ansatz ist aus Tierschutzsicht begrüßenswert und auch für die
Kommune selbst nicht ganz nutzlos: Denn jeder, der ein „Fundtier“
aufnimmt, erspart dem Tierheim und damit indirekt auch der Kommune
(die Zuschüsse ans Tierheim zahlt) Kosten.

Ansonsten gibt es
kaum Beispiele für komplette Hundesteuerfreiheit. Je nach Kommune
werden allerdings wohl Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe für
Sozialhilfeempfänger gewährt. Auch behinderte oder schwer
behinderte Menschen können teilweise mit Vergünstigungen rechnen
(zum Beispiel in Düsseldorf für bestimmte Behinderungsgrade:
B/AG/H). Das gilt auch für Blinden- und Behindertenbegleithunde. In
allen solchen Fällen lohnt sich im Einzelfall die konkrete Nachfrage
bei der jeweiligen Kommune!

Und unter den etwa 13.400 Kommunen
ist zumindest eine, die ganz auf die Hundesteuer verzichtet: das
hessische Eschborn – allerdings weniger aus theoretischen
Überlegungen heraus, sondern schlicht, weil die Einnahmen so gering
waren, dass sie die Kosten der Erhebung nicht einmal deckten. Eine
absolute Ausnahme – andere Gemeinden sind schon vor Jahren dazu
übergegangen, Hundefahnder mit dem Aufspüren „schwarz“
gehaltener Hunde zu beauftragen.



Die deutsche
Hundesteuer einsam auf weiter europäischer Flur

Deutschland
steht innerhalb der europäischen Union mit der Hundesteuererhebung
inzwischen recht allein da: Andere Länder, die auch eine sehr große
Hundetradition haben – wie England oder Frankreich –, haben die
Steuer längst abgeschafft.

Hundesteuerinformationen kompakt
und kontrovers
Einen Überblick über die Steuererhebung,
-begründung und -geschichte finden Sie auf der Homepage des
Bundesfinanzministeriums unter:
www.bundesfinanzministerium.de/.../Hundesteuer.htm

Die
Zukunft der Hundesteuer ...

... ist aber wohl, um es einmal
ironisch auszudrücken, auch weiter gesichert, denn:

Die
Finanznot vieler Kommunen lässt wohl erwarten, dass man die
Hundesteuer auch künftig als ergiebige Einnahmequelle nutzen
wird.
Eine einmal eingeführte Steuer wird eben nicht so leicht
wieder abgeschafft; in der Finanzwissenschaft gibt es dazu folgenden
Spruch: „Alte Steuer, gute Steuer.“






Re: Hundesteuer

Nach meinem Dafürhalten sollte vor dem EUGH geklagt werden. Nach dem, was ich gerade gelesen habe, scheint die "alte gute Steuer" dann ja wohl gegen EU-Recht zu verstossen.