Re: Alles Gute und viel Erfolg
Endlich ein Moderator der den Dialog sucht, und nicht Einseitig die Berichte veröffentlicht.
So hoffe ich es und erwarte das es in Zukunft auch so bleibt.
Endlich ein Moderator der den Dialog sucht, und nicht Einseitig die Berichte veröffentlicht.
So hoffe ich es und erwarte das es in Zukunft auch so bleibt.
Ein hier schreibender Hr. J. D. aus Bayern publiziert in diversen Foren von rechten Burschenschaften (Burschenschaft > Jungefreiheit).
Dort kann nur der schreiben, der auch mal Mitglied dieser Burschenschaft war !!!
Für den Gästebucheintrag:
Ein hier schreibender Hr. J. D. aus Bayern publiziert in diversen Foren von rechten Burschenschaften (Burschenschaft > Jungefreiheit). Dort kann nur der schreiben, der auch mal Mitglied dieser Burschenschaft war !!! |
Explosion in Kamin
Bielefeld:
Ein betagtes Ehepaar verfeuert Holzstücke in ihrem Kaminofen. Dabei kam es zur Explosion des Holzstückes, in dem noch ein Geschoß aus dem 2 Weltkrieg steckte.
Beide Personen erlitten leichte Verletzungen und der Kaminofen wurde zerstört.
Vorschlag:
Ausbildung der Kaminkehrer zu Kampfmittelräumer. denn weitere Zerstörungen sind nicht auszuschließen !
Wieso soll daran der Feger schuld sein? Hetzerei nenn ich sowas . . .
Die Nachricht mit dem Geschoss aus dem Zweiten Weltkrieg zeigt doch lediglich, dass man Risiken NIE VÖLLIG AUSSCHLIESSEN kann.
Ich würde von keinem Schornsteinfeger, egal ob Gebiets-Zwangs-Handwerksbehörde oder ob frei beauftragter Handwerker, erwarten, dass sich dieser als Kampfmittelräumdienst betätigt. Niemand würde den Gärtner dafür veranwortlich machen, wenn unter der Grasnarbe noch alte Weltkriegsmunition schlummern sollte.
Ich glaube es muss an dieser Stelle nochmals unterstrichen werden, dass weder zukünftig Schornsteine verboten werden sollen, noch dass jemand fordert, den Beruf des Schornsteinfegers abzuschaffen. Es geht lediglich um die RECHTLICHE Sonderstellung dieses Handwerks. Es geht darum, dass sich der Gesetzgeber immer noch nicht entscheiden kann, ob der Bezirksschornsteinfeger denn nun Handwerker oder Quasi-Behörde (=Kontrolleur) sein soll. Es geht nicht darum, sich gegen SINNVOLLE Kontrollen zu sperren.
SINNVOLL bedeutet aber, dass Prüfumfang und Prüfzyklen einem realistischen Risiko entsprechen müssen. Und es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass derjenige, der für das Kehren zuständig sein soll, nicht zugleich Kontrolleur in eigener Sache sein darf. Wenn nur ein minimales Gefährdungspotential besteht, dass im Rahmen des ALLGEMEINEN LEBENSRISKOS liegt, hat sich der Staat zuden (nach meiner Meinung) aus dem frei gestalteten Leben des Bürgers herauszuhalten. Erst wenn die Öffentlichkeit ERHEBLICH gefährdet werden könnte, darf ein Staat, der sich als FREIHEITLICH versteht, in das Selbstbestimmungsrecht des Individuums eingreifen.
Und wenn der Gesetzgeber eine technische Überprüfung vorschreibt, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Bürger nicht frei den fachlich qualifizierten Prüfer oder eine Prüforganistaion (z.B. TÜV, DEKRA u.ä.) selbst wählen darf. Und wenn schon eine Prüfung des technischen Zustands gesetzlich vorgeschrieben wird, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum sich der Gesetzgeber auch noch darin einmischen will, wie der Bürger diesen sicheren Zustand erreicht. Kurzum: Wenn der Gesetzgeber z.B. eine Kontrolle des Schornsteins alle zwei oder fünf Jahre auf Rußfreiheit vorschreiben würde, kann es ihm völlig egal sein, wer den Schornstein gereinigt hat. Wichtig ist doch nur, dass keine Brandgefahr von Rußablagerungen ausgeht.
Es geht primär also nicht gegen die Schornsteinfeger, sondern gegen eine Lobby-POLITIK. Sobald das unhaltbare GEBIETS-MONOPOL ersatzlos abgeschafft wurde und notwendige Kontrollen durch frei gewählte NEUTRALE Prüfer möglich sind, können die Schornsteinfeger doch als NORMALE Handwerker ihre Dienstleistungen anbieten. Es kann den auf Erhalt ihrer Privilegien bedachten Schornsteinfegern lediglich angelastet werden, dass sie sachlich falsch mit den Ängsten der Bevölkerung umgehen. Schlagworte wie "Öffentliche Sicherheit" werden ins Feld geführt, um das Einkommensniveau zu erhalten. Ein Hinterfragen, was genau denn die Sicherheit beeinträchtigen könnte, wird bestenfalls mit Theorien und Plattitüden beantwortet.
Wenn von Vogelnestern in Schornsteinen auch nur annähernd das Risiko ausgehen würde, dass die Schornsteinfeger gern anführen, man müßte in Deutschland ernsthaft überlegen, ob frei lebende Vögel überhaupt noch erlaubt werden können. Oder sollten ehemalige Bezirksschornsteinfeger vielleicht lieber zum Bezirks-Vogelwart umgeschult werden? Oder könnten die arbeitslos werdenden Feger vielleicht auch quartalsweise die Bremsschläuche der Kraftfahrzeuge auf Marder-Biss prüfen. Ist doch auch ein erhebliches Risiko.
Aber Scherz beiseite: Schickt das Gebiets-Monopol ersatzlos in die Mülltonne. Wenn Kontrollen, dann durch frei zu wählende Prüfer, die nicht selbst mit Wartung oder Reinigung betraut sind. Schornsteinfeger möchte ich künftig nur noch als ganz normale Handwerker in den gelben Seiten des Branchenfernsprechbuchs finden !!!
Geschichtliche Entwicklung der Rauchfangkehrerzunft in Österreich:
Sehr bald erkannte man, dass die Gefahren und Hauptursachen für die Brände von den verschmutzten Rauchfängen ausgingen, und wie lebensnotwendig es war, diese zu reinigen. Die Kehrung der "Feuerstätten und Kamine" wurde das erste Mal im Jahre 1221 vom Babenbergerherzog Leopold II. per Edikt anbefohlen.
Kein Wunder also, dass gerade der heilige Florian, der Helfer in Feuersnöten, zum Schutzpatron des Rauchfangkehrerberufs auserkoren wurde.
Zum ersten Mal als Mitglied der "Feuerbeschau" wird der Rauchfangkehrer bereits 1462 in einem bayrischen Dokument erwähnt. Der Berufsstand Rauchfangkehrer ist bis heute ein "Ordnungs- und Sicherheitsberuf".
Kaiser Maximilian I. veranlaßte am 19. Oktober 1512, dass der erste Rauchfangkehrer in Wien ansässig wurde. Etwa zur gleichen Zeit erhielt ein Schlotfeger in Frankfurt am Main die vertragliche Zusicherung, dass ihm bei seiner anbefohlenen Berufsausübung kein Fremder hinderlich sein durfte - der erste geschützte Kehrbezirk entstand.
In Wien gab es im Jahre 1654 bereits sieben Rauchfangkehrermeister, die 1664 eine Eingabe zur Verleihung einer Ordnung an den Magistrat machten. Diese Ordnung wurde am 8. Juli 1673 von Kaiser Leopold bestätigt, somit war die Zunft der Rauchfangkehrer unter dem Zunftältesten Matheo Batz geboren.
Die Leopoldinische Feuerordnung vom Jahre 1688 brachte hinsichtlich vorbeugenden Brandschutz die ersten, auch heute noch gesetzlich einzuhaltenden Auflagen:
Verbot der Einmauerung von Holzteilen in Rauchfängen
Regelmäßige Reinigung
Eine vierteljährliche Feuerbeschau
Die Leopoldinische Feuerordung wurde im Jahre 1759 von der Theresianischen Feuerordnung abgelöst. Weiters wurde unter der Regentschaft von Kaiserin Maria Theresia 1759 die erste Gewerbeordnung erlassen. Im Jahre 1817 wurde eine neue Feuerordnung für Wien proklamiert.
1829 gab es die erste Bauordnung für Wien und deren Vorstädte.
1883 mußte im Falle einer gebietsweisen Abgrenzung auf einen im Kehrgebiet ansässigen Rauchfangkehrer zurückgegriffen werden.
1840 wurden die zuvor meldepflichtigen engen Rauchfänge, auch russische Fänge genannt, das erste Mal zugelassen.
Hier die Aufstellung, auf die sich der W. D. L. aus Darmstadt bezieht und das in anderen Gästebücher als die wahre Quelle für CO-Tote in GB ansieht.
Nur dumm das das Zahlen sind, die die Macher der Seite nur der Presse entnehmen und somit nur die Spitze des Eisberges ist !!!!!
CO-Gas Safety Statistik der Todesfälle und Verletzungen
Im Durchschnitt sterben an Kohlenmonoxidvergiftung rund 40 Personen pro Jahr und rund 300 verletzen sich. Diese Zahlen sind fast sicher die Spitze eines Eisbergs, da es keine automatische Prüfung für CO-Vergiftungen von Menschen gibt, die plötzlich sterben und Menschen die Symptome der CO-Vergiftung aufweisen! Auch die nationalen Gas-Notdienste hat keine Ausrüstung und Geräte die die Luft im Haus, in einem Test fauf CO zu untersuchen!
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* Bitte beachten Sie, dass wir diese Statistik aus Zeitungsausschnitten etc sammeln, und wir überprüfen Todesfälle mit dem Leichenbeschauer - die meisten Coroners sind sehr hilfreich. Die Zahlen für Beinaheunfälle spiegeln nur die die in der Presse veröffentlicht werden, und wir erwarten, dass die tatsächliche Zahl viel höher zu sein wird.
Im Grunde genommen spielt doch die Zahl der CO-Toten hinsichtlich der Schornsteinfeger-Rechtsproblematik keine Rolle. Ohne Frage, jeder vermeidbare Todesfall ist einer zu viel. Es ist aber sehr wohl eine Frage, ob ein von Feuerstätten ausgehendes CO-Vergiftungsrisiko durch wiederkehrende Kontrollen eines Bezirks-Handwerkers entscheidend vermindert werden kann.
Regelmäßige Kontrollen haben doch nur dann Sinn, wenn sich z.B. durch Verschleiß langsam ein gefährlicher Zustand einstellen kann. In diesem Fall könnte ein erreichter Verschleiß rechtzeitig angemahnt und einem Schadensfall vorgebeugt werden.
CO (Kohlenmonoxid) entsteht bei einer Verbrennung organischen Materials in gefährlicher Konzentration nur bei Sauerstoffmangel. Sieht man einmal davon ab, dass sehr viele Geräte (z.B. Gasraumheizgeräte) über technische Bauteile verfügen, die bei erlöschender Flamme oder CO in der Umgebungsluft die Gaszufuhr abregeln und so wirksamer sind als jede Schornsteinfegerkontrolle wirken, treten Umstände, die zur unplanmäßigen CO-Entwicklung führen, eben NICHT langsam ein.
Selbst wenn der Schornsteinfeger am 1. Januar kontrolliert hat, kann durch z.B. falsches Lüftungsverhalten bereits eine Woche später ein CO-Risiko eintreten. Eine Kontrolle durch den Schornsteinfeger zu EINEM Zufallstag im Jahr ist genauso wirksam, als wenn man zur Senkung des Unfallrisikos im Strassenverkehr EIN Mal im Jahr einen Fahrlehrer mitfahren lassen müßte.
Zusammengefaßt kann gesagt werden, dass es bei einer Bauabnahme oder der ersten Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage durchaus sinnvoll sein kann, die Einhaltung technischer Standards zu Be- und Entlüftung zu prüfen. Ist die Anlage in Ordnung, sind normalerweise wiederkehrende Prüfungen aus Sicht einer CO-Vergiftung völlig ungeeignet und absolut überflüssig.
Wer aber unbedingt Statistiken bemühen will, dem seien die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts empfohlen. Nach meinem Kenntnisstand sterben in Deutschland jährlich mehr Menschen an Bienenstichen (und sogar an verschluckten Schreibgeräten [ungeprüft]), als durch CO-Unfälle (Die CO-Toten durch Selbstmord mittels laufendem KFZ in einer verschlossenen.Garage müssen natürlich aus der Gesamtzahl der CO-Schadensfälle herausgerechnet werden).
In einer freiheitlichen Gesellschaft darf sich zudem der Staat nicht in alle Lebensbereiche einmischen. Statt unsinniger Schornsteinfeger-Zwangskontrollen würde eine Empfehlung von technischen Warngeräten (wie Rauchmelder) bei Feuerstätten in Wohnräumen völlig ausreichen. Ob der Schornsteinfeger EIN Mal im Jahr oder gar nur alle ZWEI Jahre sein CO-Messgerät ins Abgas hält, wird keinerlei Einfluss auf CO-Vergiftungen haben.
Und wenn es um die Umwelt geht, ist der Heizungstechniker gefragt, die Heizungsanlage korrekt zu warten und einzustellen. Mit der Anlage selbst hat der Schornsteinfeger aber überhaupt nichts zu tun.
Es wäre also sinnvoll, das Schornsteinfeger-Märchen von der CO-Vergiftungs-Gefahr endlich zu beerdigen. Natürlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Risiko, aber dieses wird durch Schornsteinfeger-Zwangsbesuche nicht geringer. Unsere EU-Nachbarländer, die derartige Gebiets-Monopole nicht kennen, sind auch noch nicht durch CO-Vergiftung dezimiert worden. Sparen wir uns die unnötigen Kosten. Sparen wir uns Gebiets-Kontrolleure. Sparen wir uns Schornsteinfeger-Sondergesetze !!!
Ein in der Nachbarschaft wohnender Schornsteinfeger (44) bemerkte das Feuer und schlug Alarm.
ZUM GLÜCK GITS DEN SCHORNSTEINFEGER