Ein lesenswerter Artikel von Herrn Prof. Dr. Schulak aus der "Wiener Zeitung": Wie viele Gesetze braucht der Mensch ?
Übrigens: die vierteljährliche Kaminüberprüfung und Feuerbeschau wurde 1688 (!) nach der zweiten Türkenbelagerung eingeführt - damals baute man nämlich noch Holzkamine - und auch sonst nicht sehr feuersicher ...
Re: Beginn der Feuerbeschau im Jahre 1688
Ich habe aus Interesse mal gegooglt. Wen der Lesetip interessiert, fndet hier eine Übersicht (Vol 6 = Wie viele Gesetze ...).
____________________ Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN ! Ich freue mich über persönliche Kontakte
GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer, FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
Re: Beginn der Feuerbeschau im Jahre 1688
Hallo Admin,
erinnern Sie sich noch an die Bundesdrucksache anno 2003. Da war bei der Innenministerkonferenz der Vorschlag gemacht worden, u. a. auch Schornsteinfeger als verdeckte Wanzenleger einzusetzen. Die Geschichte flog auf, die Schornsteinfeger distanzierten sich von dieser Sache. Nun hat der Staat andere Möglichkeiten, die Bürger den angelegten Rastern zuzuordnen. Sei es elektronisch oder auf die gute alte Art, Marke Zensus. Als krönenden Abschluss findet dann in 7 Jahren 2 Mal eine Feuerstättenshow statt. Schon grotesk, das Ganze. Rotzfrech
Re: Beginn der Feuerbeschau im Jahre 1688
Also sollten sich alle, die diese Rechtswidrigkeit erkannt haben, dafür einsetzen, dass das Schornsteinfeger-SONDER-Recht möglichst bald sein Ende findet.
Freut Euch - Logik und Gerechtigkeit siegen immer (auch wenn's etwas dauert)
____________________ Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN ! Ich freue mich über persönliche Kontakte GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer, FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.