Re: Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709
HPB,
HPB,
HPB, ich kann mit diesem Link kein Urteil erkennen, es ist die Ankündigung des Verfahrens und der Weg zum BVG WE |
HPB,
Hallo WE
dann sehen Sie statt ellenlanger Links ganz einfach unter
www.kuntke.de
nach. mfg
Hallo,
noch einmal zur Klarstellung, auch wenn es auf der Seite kuntke.de zunächst "euphorisch" angekündigt war (...und mittlerweile dort in der News-Rubrik die Textzeilen auch wieder etwas abgeändert wurden):
Bei der zitierten Quelle handelt(e) es sich lediglich um die Ankündigung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht und nicht um bereits eine kurze Abhandlung der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes.
In diesem kurzen Textchen war lediglich der Werdegang bis zum Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beschrieben und stellt(e) den Sachstand der Verkündung der Vorinstanz dar.
2 Sätze sind dabei entscheidend:
"Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf. Dieses Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof geändert und die Klage abgewiesen."
...und...
"Mit seiner vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Begehren weiter."
Die 1. Instanz war in diesem Fall das Verwaltungsgericht in München. Die nächste Instanz der Bay. Verwaltungsgerichtshof.
Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage abgewiesen und Revision zugelassen und dem Kläger damit den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eröffnet.
Also:
- Verwaltungsgericht
- Verwaltungsgerichsthof
- Bundesverwaltungsgericht
Wie auch immer das Urteil ausgegangen ist, es kommt auf die Urteilsbegründung an.
Sollte auch vom Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen worden sein - mit welcher Begründung auch immer - stünde dem Kläger der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
Ich bin mir sicher, dass die Urteilsbegründung akribisch von der Anwaltschaft aufgearbeitet und eroiert wird, welche Ansatzpunkte vorhanden sind, um eine Zulassung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen.
Im übrigen wäre es nicht das erste Mal, dass vom Bundesverfassungsgericht die Bundesgesetzgebung einer kritischen Betrachtung unterzogen und für verfassungswidrig gehalten wird. Als Stichworte seien hier genannt "Herdprämie", die "Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" oder auch die "Privilegierung durch die steuerliche Begünstigung von ererbtem Betriebsvermögen".
Alles in allem ist anhand der Themenabhandlungen mit denen sich das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren beschäftigen musste, eine gehäufte Anzahl der Verfahren erkennbar, in denen von der jeweiligen Legislaturperiode neu verfassten Bundesgesetze (in Gänze/ oder in Teilen) für verfasssungswidrig erklärt worden sind.
Insofern würde ich einmal entspannt den Zeitpunkt abwarten, bis ein diesbezügliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht landet und letztinstanzlich eine Entscheidung gefällt wird.
. . . Insofern würde ich einmal entspannt den Zeitpunkt abwarten, bis ein diesbezügliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht landet und letztinstanzlich eine Entscheidung gefällt wird. |