Einspruch gegen Bussgeldbescheid
Als gesondertes Thema hat Herr Simon ja bereits auf sein
laufendes Verfahren "VG 4 K 916/10" aufmerksam gemacht.
In diesem Zusammenhang hat er (Forenmitglied "nachdenker") ein Schreiben des von ihm beauftragten Rechtsanwalts, Herrn Heinichen, Stralsund, in seinen Blog eingestellt.
Jeder, der mit Bußgeldverfahren zu tun hat, sollte sich den Schriftsatz ansehen. Neben der "normalen" Argumentation gegen die Rechtmäßigkeit des SchfHwG und der KÜO wird eine sehr interessante Argumentation hinzugefügt, nach der ein Bussgeldverfahren NICHT zulässig ist, solange ggf. auch in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung) noch Rechtsmittel möglich sind. Ein parallel laufendes Ordnungswidrigkeitsverfahren würde - dem ist uneingeschränkt zuzustimmen - die Rechtsmittel-GARANTIE nach Artikel 19 (4) GG unzulässig beschränken.
Der Schriftsatz ist zu finden unter:
https://blog.edv-rsimon.de/?p=308
Es wäre an dieser Stelle interessant, welche Erfahrungen andere Betroffene mit Bußgeldverfahren haben oder hatten.
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Thomas W. Müller
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