Neue Handballregeln durch die IHF ab August 2005
Hallihallo!
Der Agent hat etwas entdeckt, das uns alle betrifft...aber seht am besten selbst
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An die
Mitgliedsverbände
Kontinentalföderationen
Regeländerungen zum 1. August 2005
Sehr geehrte Handballfreunde,
Am 1. August 2005 treten bekanntlich die neuen Handballregeln in Kraft. Nachstehend geben wir die von der Regel- und Schiedsrichterkommission formulierten Erläuterungen zu den 12 wesentlichen Änderungen im Regelwerk bekannt.
Außerdem wurden verschiedene neue Auslegungen bekannt gegeben, die in der Periode 2002-04 offiziellen Status erlangt haben. Sie sind bereits Bestandteil der aktuellen Regeln, werden aber nun zum ersten Mal ins Regelwerk aufgenommen. Die dritte Änderungsart ist redaktioneller Natur: geringfügige Erklärungen oder Verbesserungen im Regeltext, Umstellung einiger Textpassagen zur logischeren Gestaltung der Abfolge bzw., um einen besseren Überblick zu bekommen, sowie geringfügige Änderungen im Wortlaut, um Klarheit und Verständlichkeit zu verbessern.
1. Wenn am Ende einer Halbzeit (oder einer Verlängerung) ein Freiwurf ausgeführt werden soll, ist kein Spielerwechsel mehr erlaubt, mit Ausnahme eines Spielers der werfenden Mannschaft; außerdem müssen die Mitspieler des Werfers (genauso wie die gegnerischen Spieler) einen Mindestabstand von 3 Metern einhalten.
Ziel ist es, die Ausführung solcher Freiwürfe zu beschleunigen und zu vermeiden, dass eine Traube von Spielern der werfenden Mannschaft versucht, die Durchführung zu verschleiern. Wie bisher sind nur die Spieler der abwehrenden Mannschaft berechtigt, sich innerhalb ihrer 9-m-Linie aufzuhalten. Für einen Freiwurf aus weiterer Distanz müssen die Schiedsrichter auf Vergehen beider Mannschaften achten, die um Positionen im 3 m Abstand kämpfen.
2. Die Schiedsrichter sind nicht länger verpflichtet, bei einer 7-m-Entscheidung Time-out anzuzeigen.
Diese Änderung wurde vom Rat der IHF eingeführt, aufgrund von Druck seitens des Fernsehens und anderer Medien, die sich um die gesamte Länge der Spiele Sorgen machen. Anstelle des obligatorischen Time-outs wird von den Schiedsrichtern erwartet, dass sie nach eigenem Ermessen nur dann Time-out anzeigen, wenn es sich um eine wesentliche Verzögerung vor der Ausführung eines 7-Meters handelt (zum Beispiel, wenn es sich um einen Wechsel des Torwarts oder des Werfers handelt), und der Zeitverlust gegenüber einer der Mannschaften unfair wäre. Wie üblich sind das Spielergebnis, die verbleibende Spielzeit und die Tatsache, dass eine der Mannschaften die Hinausstellung eines Spielers zu verkraften hat, alles Faktoren, die das Urteil der Schiedsrichter beeinflussen können. Im Zweifelsfall wird dazu geraten, auf Time-out zu entscheiden.
3. Wenn der Zeitnehmer (oder der Delegierte) pfeift, normalerweise bei Team-Time-out oder Wechselfehler, muss er die offizielle Uhr gleichzeitig anhalten, ohne auf ein Signal oder eine Bestätigung der Schiedsrichter zu warten.
Ziel ist es, Situationen zu vermeiden, in denen die Schiedsrichter das Tischsignal nicht hören und die Uhr weiterläuft, obwohl jegliche Handlung nach dem Pfiff vom Tisch ungültig ist. Es sollte festgehalten werden, dass diese neue Regel in diesen Situationen gewissermaßen dem Zeitnehmer/Delegierten die Entscheidungsmacht über die Spielzeit gibt anstelle der Schiedsrichter, die ansonsten immer das letzte Wort haben. In diesen Situationen können die Schiedsrichter nur dann eingreifen, wenn sie, zum Beispiel, beobachtet haben, dass die offizielle Uhr nicht genau im Moment des Pfiffs angehalten wurde. Wenn im Gegensatz aber die Schiedsrichter den Pfiff nicht gehört haben, müssen sie Unterstützung vom Zeitnehmer/Delegierten erhalten, um die zum Zeitpunkt des Pfiffs vorherrschende Situation auf dem Spielfeld auszumachen.
4. Es ist entschieden worden, die Anzahl der Spieler einer Mannschaft von 12 auf 14 zu erhöhen.
Diese Änderung bedarf nicht vieler Erklärungen. 14 Spieler waren bereits bei IHF-Veranstaltungen in vergangenen Jahren erlaubt, und viele nationale Verbände haben diese Regeländerung bereits seit einiger Zeit getestet. Aufgrund der allgemein positiven Erfahrungen wurde diese Regel nun geändert.
5. Wenn ein Spieler die Spielfläche betritt, der nicht im Spielprotokoll eingetragen ist, hat dies nun eine progressive Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen zur Folge, wie es auch bei unsportlichem Verhalten der Fall ist.
Bisher wurde der Spieler, der die Spielfläche betrat, disqualifiziert. Dies wurde nicht als adäquate Bestrafung für einen Verwaltungsfehler angesehen und es ist auch wichtig, die Person zu bestrafen, die eigentlich für die Vermeidung eines solchen Fehlers verantwortlich sein sollte. Das gleiche gilt, wenn der Mannschaftsverantwortliche nicht sicherstellt, dass sich nur die eingetragenen Mannschaftsoffiziellen und die teilnahmeberechtigten Spieler im Auswechselraum befinden.
6. Sichtbares Piercing ist erlaubt, wenn es wie flache Ringe oder kleine Ohrringe abgedeckt werden kann.
Körperschmuck ist mittlerweile zu einem besonderen Problem im Zusammenhang mit gefährlichen Objekten geworden. Dies sind im Besonderen Piercings, die für einen anderen Spieler gefährlich werden könnten, d.h. nicht jene auf der Zunge oder unter der Kleidung. Sichtbarer Körperschmuck ist nicht zulässig, wenn er nicht abgedeckt ist.
7. Das Betreten des Torraums (und auch der Ballkontakt im Torraum) durch einen Spieler der angreifenden Mannschaft hat nun die Spielfortsetzung durch Abwurf zur Folge, d.h. der Torwart kann den Wurf von jeder Stelle innerhalb des Torraums ausführen.
Situationen, in denen der Angreifer den Torraum betreten hat (oder den Ball im Torraum berührt hat) und einen Freiwurf für den Gegner verursacht, führten zu unerwünschten Verzögerungen oder Korrekturen, da der Torwart den Ball oft im Torraum hält, sich aber zu einem Punkt außerhalb des Torraums begeben muss, um den Freiwurf auszuführen. Es ist zu beachten, dass die Flexibilität beim Abwurf gelten muss im Vergleich zu den strengeren Regeln bei der Ausführung eines Freiwurfes. (Es gibt keinen Grund, die Wiederaufnahme durch einen Freiwurf auszuführen, wenn sich der Ball zum Zeitpunkt des Pfiffs außerhalb des Torraums befindet, die Wiederaufnahme erfolgt dann durch einen Abwurf.)
8. Die Regel hinsichtlich gefährlicher Aktionen, die zur Disqualifikation führen, zielte eigentlich auf starke und gewalttätige Aktionen ab. Es wird nun eine Erläuterung eingefügt, um zu betonen, dass relativ kleine Vergehen auch sehr gefährlich sein können, und zwar in dem Moment, in dem der Gegner schutzlos ist.
Die Erfahrung hat mehr und mehr gezeigt, dass Verletzungen durch relativ geringfügigen Körperkontakt entstehen, wenn der fehlbare Spieler die Aktion in dem Moment durchführt, wenn sich der Gegner zum Beispiel im Sprung oder im Lauf während eines Tempogegenstoßes befindet, oder allgemeiner, wenn er die Aktion nicht vorhersehen und sich somit auch nicht schützen kann. Schiedsrichter müssen diese Aktionen so einstufen, dass sie zu einer Disqualifikation führen.
9. Wenn der Ball die Decke oder eine Befestigung über der Spielfläche berührt, erfolgt die Wiederaufnahme durch einen Einwurf durch die Mannschaft, die den Ball nicht zuletzt berührt hat. Der Einwurf wird an der nächstgelegenen Stelle und Seitenlinie, an der die Berührung erfolgt ist, ausgeführt.
2001 wurden die Regeln dahingehend geändert, dass das Spiel, wenn der Ball die Decke berührt hat, grundsätzlich durch einen Freiwurf wieder aufgenommen wird. Die Erfahrung mit dieser Regel hat gezeigt, dass dadurch unbeabsichtigte und unfaire Positionsvorteile entstehen können. Ein Einwurf ermöglicht es der abwehrenden Mannschaft in korrekter Form, die Position einzunehmen.
10. Nach der Ausführung eines Abwurfs darf der Werfer den Ball erst wieder berühren, wenn er vom gegnerischen Tor abprallt.
Diese Regel wurde nur eingeführt, um eine Lücke im Regelwerk zu schließen. Die entsprechende Regel hat für Freiwurf, 7-m- Wurf, Einwurf und Anwurf bestanden und es war immer beabsichtigt, dies ebenfalls für einen Abwurf gelten zu lassen. Jedoch wurde dies in den Regeln nicht klar verankert.
11. Hinausstellungen (und Ausschlüsse) können nun auch bei Verstößen in der Halbzeitpause oder anderen Unterbrechungen (z.B. vor oder zwischen den Verlängerungen) verhängt werden. Entsprechende Bestimmungen wurden auch eingefügt für Vergehen während Entscheidungen wie 7-m-Werfen nach Verlängerungen.
Vor einigen Jahren, als die Regel über Hinausstellungen bei Verstößen außerhalb des Spielfeldes geändert wurde, wurde übersehen, dass die Regel konsequenterweise auch für Hinausstellungen (und Ausschlüsse) bei Verstößen in der Halbzeitpause gilt. Gegenwärtig ist der nächste Schritt nach einer gelben Karte eine Disqualifikation, was jedoch nicht als wünschenswert erachtet wird.
12. Eine Disqualifikation während der letzten Spielminute, wenn die fehlbare, zu bestrafende Mannschaft rücksichtslos eine klare Torgelegenheit der gegnerischen Mannschaft (wie in Regel 14 beschrieben) oder zumindest eine gute Position für einen Torwurf zu verhindern versucht und wenn das potentielle Tor spielentscheidend sein könnte (Sieg, Unentschieden oder nötige Tordifferenz), ist dies von den Schiedsrichtern nach Spielende zu melden, sodass die verantwortlichen Stellen gegen den fehlbaren Spieler weitere Schritte einleiten können.
Es gibt eine ganz klare, bedauerliche Tendenz in die Richtung, dass Spieler sehr zynisch in der eben beschriebenen Situation handeln. Sie setzen den Gegner mit allen Mitteln außer Gefecht, um ihm die letzte Chance auf ein Tor zu nehmen, in der Absicht, ein Tor zu verhindern und dafür eine Disqualifikation in der letzten Phase hinzunehmen. Wenn jedoch einheitlich ein Bericht erstellt wird und für den Spieler eine Sperre für mehrere Spiele zu erwarten ist, könnte dies eine abschreckende Wirkung haben, was sehr wichtig wäre für das Verständnis von Fair-Play und Moral in unserem Sport.
Etwaige Fragen zum korrekten Verständnis und zur Auslegung dieser Regeländerungen können an die Geschäftsstelle der Internationalen Handball Federation (E-Mail: ) oder direkt an Herrn Christer Ahl, Präsident der Regel- und Schiedsrichterkommission der IHF (E-Mail: ), oder Herrn Manfred Prause, Mitglied der Regel- und Schiedsrichterkommission der IHF (E-Mail: ), gerichtet werden.
Mit freundlichen Grüssen
INTERNATIONALE HANDBALL FEDERATION
Christer Ahl
RSK-Präsident