In den Totalisator wetten
Pferdewetten gibt es in Deutschland seit Ende des neunzehnten Jahrhunderts, sie haben also eine sehr lange Tradition. Das Gesetz, auf dem auch heute noch die Pferdewetten basieren, ist datiert auf das Jahr 1922 (Rennwett- und Lotteriegesetz).
Im § 1 heißt es:
(1) Ein Verein, der das Unternehmen eines Totalisators aus Anlaß öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde betreiben will, bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
(2) 1 Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden. 2 Sie kann auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.
(3) Die Erlaubnis darf nur solchen Vereinen erteilt werden, welche die Sicherheit bieten, daß sie die Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht verwenden.
Zu Vollständigen Gesetzestext
Pferderennen werden also abgehalten, um die gezüchteten Pferde im Wettkampf miteinander vergleichen zu können. Diejenigen Pferde, die sich in den Rennen besonders auszeichnen, werden dann anschließend weiter für die Zucht verwendet.
Damit die Züchter, bzw. die Käufer der gezüchteten Pferde, die sogenannten Besitzer, zumindest einen Zuschuss zu den ihnen entstehenden Kosten erhalten, ist gesetzlich geregelt, dass ein festgelegter Anteil des Umsatzes, den die Rennvereine mit den Wetten erzielen, als Preisgeld (an die Besitzer) und als Züchterprämie (an die Züchter) ausgeschüttet werden muss.