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Entschädigung wegen Tod eines Roma

Entschädigung wegen Tod eines Roma

Tschechien muss Entschädigung wegen unzureichender Ermittlungen zum Tod eines Romas in einer Polizeistation zahlen

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute entschieden, dass die Tschechische Republik 20.000 Euro Entschädigung an die Hinterbliebenen eines Mannes zahlen muss, der 2002 bei einem Sprung aus dem Fenster einer Polizeistation in Brno (Brünn) ums Leben kam. Das Gericht erklärte, der Zwischenfall sei niemals gründlich und unabhängig untersucht worden. Der 32-jährige Roma war wegen des Verdachts auf Diebstahl von Videorekordern festgenommen worden. Als ihn die Beamten durch ein Treppenhaus führten, sprang der Mann durch ein Fenster und stürzte acht Meter in die Tiefe. Auf dem Weg ins Krankenhaus erlag er seinen Verletzungen. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte die Polizei fest, der Mann habe Selbstmord verüben wollen.

Die Lebensgefährtin des Mannes gab sich mit dieser Erklärung jedoch nicht zufrieden und reichte mit Hilfe der Liga für Menschenrechte Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Ihr Freund sei in gutem gesundheitlichen Zustand gewesen und sie haben ein gemeinsames Kind erwartet. Daher hätte er keinen Grund für Selbstmord gehabt, so die Lebensgefährtin. Ihrer Meinung nach sei ihr Freund Opfer von Gewalt durch die Polizeibeamten geworden.