wie kann ich den Behörden "beweisen" dass ich mich in Tschechien aufhalte, obwohl ein Mietvertrag nicht reicht.
Bin beruflich selbstständig sehr viel unterwegs, habe in Deutschland eine Postialische Anschrift, und ein Geschäft, aber in Tschechien ebenfalls eine Anschrift seit 2008...nun ist es aber so dass ich aus Kostengründen einfach in CZ meinen Führerschein gemacht habe, ich meine bei 300 statt über 1000 in Deutschland warum auch nicht.
Nun habe ich meine Dokumente verloren, und bekomme das neue Dokument erst wenn ich eine persönliche Bindung zu Tschechien beweisen kann...außer Freunde kann es niemand bestätigen, aber dies reiche wohl nicht?!
Bin Ratlos und habe nur bis zum 31.08.2013 Zeit... Danke im Vorfeld.
Re: Persönliche Bindung
Wo ist denn da das Problem?
Einfach bei den "Behörden" nachfragen, welche Art von "Nachweisen" gewünscht wird - und die dann vorlegen...
Re: Persönliche Bindung
Am besten eine Frau, Familie oder Kinder...und das kann doch nicht wahr sein oder?
Bin halt gerne in Tschechien, viel am Reisen durch Tschechien (ist ja auch nicht gerade klein) hab aber halt meine Arbeit in Deutschland, und weiß einfach nicht wie ich das beweisen soll, da ich viel unterwegs bin
Re: Persönliche Bindung
Ja, ist nun mal so...
Die Behörden, auch in Tschechien, sind sehr sensibel geworden, da die meisten "Wohnsitze" von Deutschen u.a. in Zusammenhang mit tschechischen Führerscheinen nur Scheinwohnsitze sind.
Wenn du einen tschechischen ECHTEN Wohnsitz nachweisen willst, dann dürfte dir das schwer fallen, da du ja wie du schreibst, deine Arbeit in Deutschland hast - oder fährst du jeden Abend nach der Arbeit "nach Hause" in Tschechien?
Wie willst du nachweisen, dass du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Tschechien aufhältst, was offensichtlich nicht der Fall ist?? Ein bißchen "in Tschechien hin und her fahren" reicht da nicht, für die Behörden zählen nur Fakten, keine Märchen.
Das Thema "Führerschein aus Tschechien" dürfte für dich erledigt sein ...
Re: Persönliche Bindung
In Deutschland bin ich nie "zu hause" bin öfter in Tschechien an meiner Meldeanschrift als in Deutschland...kann auch nichts dafür dass ich selbstständig bin.
Und mein erster Führerschein den ich im Leben bekommen habe, ist aus Tschechien, nicht dass man hier etwas falsch versteht
Re: Persönliche Bindung
Die 183-Tage-Regelung ist eben nicht nur steuerlich relevant (für dich ist offensichtlich Deutschland der Tätigkeitsstaat) sondern auch für die Gültigkeit eines ausländischen, hier tschechischen, Führerscheins.
So wie ich verstanden habe, hast du deinen tschechischen Führerschein verloren. Sollte in diesem Führerschein deine DEUTSCHE Adresse vermerkt gewesen sein, dann ist der Fall erledigt ... UNGÜLTIG. Wenn in dem Führerschein deine tschechische Anschrift stand, dann sehe ich kein Problem, bei der örtlichen Behörde in Tschechien einen neuen Führerschein zu bekommen. Neben Mietvertrag einfach auf deinen Namen ausgestellte Versorgungsrechnungen (Strom, Wasser, Telefon etc.) vorlegen, ggf. einen tschechischen Anwalt beauftragen.
Wenn man dir erst alles aus der Nase ziehen muss, dann kannst du auch hier keine Hilfe erwarten ...
Re: Persönliche Bindung
Nein stand keine Deutsche Adresse drin , hatte auch nie einen CZ FS war mein erster FS, nun Dokument unaufindbar, hatte auch den Verlust gemeldet, bekam nen Vorläufigen , dann war der neue da und abholbereit aber man händigt mir diesen nicht aus, da denen die "Persönliche Bindung" fehlt, Mietvertrag , Konto etc. reichen laut Behörden nicht, habe auch gesagt dass ich Freunde dort habe mit Anwalt im Gepäck, da kam nur die Aussage, Freunde haben Sie auch in Deutschland...und ich habe bis zum 31.8 Zeit das zu begründen welche persönliche Bindung ich dort habe
Die Ausländerpolizei schüttelt den Kopf und sagt alles okay, sie müssen ihre Dokumente bekommen, das Magistrat behaart aber auf die Persönliche Bindung...