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Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Spricht Du aus Erfahrung od. ist es eine verläßliche Infoquelle ?

Gesetzten Falles, ich könnte die Doppelstaatsbürgerschaft nicht ausreichend begründen, hätte aber in D 35 Jahre gearbeitet u. würde nun in ein anderes Land gehen, mit dem z.B. kein Sozialversicherungsabkommen besteht, u. nach entsprechender Zeit deren Staatsbürgerschaft annehmen, dann können die Rentenansprüche in D doch nicht einfach erlöschen. Das wäre ja die Oberschweinerei der Schweinereien. Gehe ich aber in ein Land, das ein Sozialversicherungsabkommen m. D. hat u. nehme deren Staatsbürgerschaft an dürften die Rentenansprüche eigentlich auch nicht verloren gehen. Es wird aber hier und da z.B. auch in Australien von Anrechnungen sprich Kürzungen gesprochen bis hin zum Totalverlust ? Wie gesagt, eine scheinbar ziemlich unausgegorene Sache.

Gruß technikus






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Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

@ Technikus

das habe ich in einem Auswanderer-Forum gelesen wo es um das Thema Rente-Staatsbuergerschaft ging.
Viel haben ja diese Angst das die Rente dann futsch ist.

Das da irgendwas gekuerzt wird ist mir auch unbekannt.Werde aber nochmal nachschauen und wie gesagt ich kann es nur fuer USA sagen,was fuer Aussieland gilt ,keine Ahnung.

Hier ist auf jedenfall deine Rente nicht weg und wenn du hier gearbeitet hast und zurueck nach D gehst, wird dir das in Punkten bzw. Zeiten angerechnet. Umgekehrt genauso.

Hast du hier Anspruch auf Rente und in D auch, bekommst du aus beiden Laendern dann eine Rente und nicht eine zusammengefasste, wenn du jetzt verstehst was ich meine.



USA- Love it or leave it

Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Hier wird so einiges durcheinander gebracht, was nichts miteinander zu tun hat.

  1. Ob Dir eine Rente ZUSTEHT, hängt davon ab, ob und wie viel und wie lange Du Beiträge eingezahlt hast und von nichts anderem. Welche Staatsbürgerschaft Du hast, ist dabei völlig egal. Eine, zwei, drei davon, die deutsche dabei oder nicht - alles völlig egal.

  2. Deutsche Renten werden auch ins Ausland bezahlt, überhaupt kein Problem.

  3. WIEVIEL Rente Du aber wirklich bekommst, im Vergleich zur Auszahlung nach Deutschland, hängt davon ab, wo Du dann lebst.

Da sind zwei Dinge wichtig:

a) Wie viel von Deinem Rentenanspruch auf echte Beitragszeiten zurückgeht und wie viel auf Ersatz- oder Ausfallzeiten, z.B. Ausbildung, Wehrdienst etc. Da entfällt möglicherweise die Zahlung ins Ausland, weil das staatliche Zuschüsse dann wären, die nicht ins Ausland gezahlt werden.

b) Ob das Land, in dem Du lebst, ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Wenn ja, bekommst Du meist die Rente doch in voller Höhe, wenn nein, mag es Kürzungen geben (siehe a)

4. Kompliziert kann es in einigen Ländern werden, wenn Du von dort auch eine Rente bekommst, besonders wenn es eine staatliche Rente ist und keine Beitragsrente. Da kann es passieren, dass die aus Deutschland gezahlte Rente auf die ausländische Rente angerechnet wird. Da wird dann aber nicht Deine deutsche Rente gekürzt, sondern Deine ausländische Rente!

Also: wer eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt, behält seinen deutschen Rentenanspruch. Würde er später dann (als Ausländer) wieder in Deutschland leben, auch in voller Höhe.

Werner




Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Ausländische und deutsche Staatsbürgerschaft

Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit auch nur beantragt, verliert automatisch und augenblicklich seine deutsche. Die wird nicht irgendwie irgendwann entzogen -.die ist automatisch und in gleichem Moment einfach weg.

Egal auch, ob man die ausländische überhaupt bekommt und auch, wenn man seinen Antrag zurückzieht! Weg ist weg. Man kann versuchen, sich dann wieder als Deutscher einbürgern zu lassen, aber das ist keinesfalls automatisch.

Man kann, unbedingt VOR der Antragstellung für die ausländische Staatsangehörigkeit, über die deutsche Botschaft einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen stellen, also auf dann doppelte Staatsbürgerschaft. Da bekommt man dann eine Urkunde, dass man das kann, und dann! kann man die ausländische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die deutsche zu verlieren.

Die"Beibehaltungsgenehmigung" kostet gut 200 Euro und die Bearbeitung des Antrags dauert Monate (bei mir waren es nur vier Monate, bei anderen offenbar mehr).

Man muss erläutern und auch beweisen, dass und warum man Nachteile an seinem ausländischen Wohnsitz hat, wenn man die dortige Staatsbürgerschaft nicht hat (z.B. als Ausländer kein Land kaufen, kein Geschäft eröffnen kann) UND man muss nachweisen, dass man noch Bindungen an Deutschland hat (z.B. Eltern oder Kinder dort, Grundbesitz, Beteiligung an Firmen).

Das wird dann danach entschieden, was man geschrieben und nachgewiesen hat (der Nachweis ist wichtig!). Man hat keinen Anspruch auf die Genehmigung, also sollte man sich Mühe geben, es gut zu begründen.

Aber - wie im anderen Beitrag geschrieben - mit Rente hat das alles überhaupt nichts zu tun! Deren Höhe richtet sich nicht nach der Staatsbürgerschaft, sondern nur nach dem Wohnsitz. Das ist für einen Nur-Deutschen im Ausland dasselbe wie für einen Auch-Deutschen oder einen Nicht-mehr-Deutschen oder auch einem Nie-Deutschen, der aber in Deutschland Beiträge gezahlt hat.

Werner



Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Hallo,

ja so wie wksamoa es geschrieben hat kann ich das auch bestätigen alles andere ist Blödsinn !

Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

@Hallo wksamoa,

ja, supergut beschrieben und habe es mir auch gleich abgespeichert. Scheinst Dich mit dem Thema in der Vergangenheit bereits intensiv befaßt zu haben, od. hast Du eine tolle Infoquelle entdeckt ? Habe zwischenzeitlich auch weiter recherchiert u. einige Aussagen von Dir bestätigt gefunden.

Gruß technikus






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Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Ja so ist auch meine Info wie WK Samoa es beschrieben hat. Richtig , diese Auskunft gab es auch auf der Deutschen Botschaft.
Nur ! wenn man dann die doppelte Staatsbürgerschaft hat und nach Deutschland zurückkehrt muß man eine wieder abgeben. Ausnahme: Türkei und ehem. Jugoslawien. - So erging es mir.
Vielleicht hatte ich es nicht klar genur ausgedrückt...

Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Das höre ich aber zum ersten Mal. Ich habe bei der Botschaft angefragt und die sagten "stimmt nicht". Auch wenn ich nach Deutschland zurückkehre, kann ich meine zusätzliche ausländische Staatsangehörigkeit behalten. Wenn ich VOR der Antragstellung dafür die Beibehaltungsgenehmigung hatte, natürlich.

Erzähl doch mal, was da bei Dir war, wenn Du magst, denn das ist ja wirklich wichtig. Und auch, wann das war, denn das Gesetz ist ja in 2000 neu gemacht worden.

Herzliche Grüße aus Samoa

Werner

P.S.: mit Rente hat das aber immer noch nichts zu tun



Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Die Beibehaltungsgenehmigung von wem ? Vom Ausland, dessen neue Staatsbürgerschaft ich angenommen habe od. vom Heimatland, daß ich zuvor verlassen habe ?

Ist mir nicht eindeutig klar.

Gruß technikus






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Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Hi,

Das hat Werner doch oben deutlich gemacht: Die Bescheinigung brauchst du v o r der Beantragung von der deutschen Behörde. Und wenn du danach eine zweite Staatsbürgerschaft annimmst und diese später (nach der Rückkehr) dann beinehalten willst, geht es halt nur, wenn du jene besagte Bescheinung (vorher) beantragt hattest und sie nun vorlegen kannst.

So jedenfalls habe ich das verstanden. War mir übrigens auch neu. Danke für die Info, Werner.

Grüße aus Südamerika

von Walter