Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?
- Zitat: Walter_
Hi, Das hat Werner doch oben deutlich gemacht: Die Bescheinigung brauchst du v o r der Beantragung von der deutschen Behörde. Und wenn du danach eine zweite Staatsbürgerschaft annimmst und diese später (nach der Rückkehr) dann beinehalten willst, geht es halt nur, wenn du jene besagte Bescheinung (vorher) beantragt hattest und sie nun vorlegen kannst. So jedenfalls habe ich das verstanden. War mir übrigens auch neu. Danke für die Info, Werner. Grüße aus Südamerika von Walter |
Ich benötige von der deutschen Behörde, bevor ich auswandere u. eine neue Staatsbürgerschaft annehme, eine deutsche Genehmigung dafür, falls ich nach D zurückkomme, daß ich die neu erworbene Staatsbürgerschaft ebenfalls beibehalten darf, auch wenn ich wieder in D zurück bin u. die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder erlange.
(Begründete Sondergenehmigung für Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft trotz beabsichtigter Annahme einer weiterern SB eines anderen Staates hiervon mal ausgenommen, denn bei dieser Sondergenehmigung würde es sich ja bei Rückkehr erübrigen, da die doppelte Staatsbürgerschaft schon vor Annahme der neuen bewilligt wurde.)
Oder geht es genau um diese Sodergenehmigung, die begründet werden muß mit Familie, Eigentum, Teilhaberschaft an Firmen im Auswanderungsland D, etc. !!!!????
Gruß technikus
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