Auswandern -   Heimatfrust...

Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hola Siggi,

von der Offshore Regel gibt es die Kanarischen Inseln als Ausnahme. Ein auch in Deutschland steuerlich voll anerkannter Offshore Standort sind die Kanarischen Inseln.

Die Kanaren haben einerseits das Privileg aller EU Vorteile (niedrige bis keine Körperschaftssteuern -0 bis max 5%-, die höchsten Subventionssätze für Unternehmen in der EU, volle steuerlich Anerkennung), gleichzeitig aber auch das Privileg einer Steuerautonomie (offshore Standort mit eigenen Steuersätzen).

Weil das ganze Verfahren auch sehr billig ist (im Unterschied zu fast allen Offshore Standorten), gibt es hier schon hunderte kleine und mittlere Unternehmen, die ganz legal in Deutschland Steuern sparen. Auch viele chinesische Unternehmen wickeln auch aus diesen Gründen ihren Europaimport über eigene Importgesellschaften in Las Palmas ab.

Saludos de las Islas Canarias
Colon

P.S. Dank für Deine sehr fundierten und informativen Kommentare.



Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Von was ist das eine Ausnahme? Ich verstehe die Aussage nicht. Wenn es sich um wirklich existente Unternehmen handelt, so gilt die EU Richtlinie und das DBA Spanien. Somit ist das wohl keinerlei Ausnahme oder?

Andererseits ist für den Besteuerungsanspruch im deutschen Steuerrecht regelmäßig nicht der eingetragene Sitz des Unternehmens das entscheidene Kriterium sondern der Begriff der Betriebsstätte. Eine reine Sitzgesellschaft auf den kanarischen Insel würde somit nicht zur Gewinnverlagerung dienen können.

Gruß
Siggi

Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hallo Colon,

die Besteuerung auf den Kanaren mag gering sein. Dies gilt aber nur für Gewinne, die dort auch erwirtschaftet wurden! Das ist in meinen Augen nichts besonderes, überall auf der Welt gibt es unterschiedliche Steuersätze und wenn ich in der Wahl des Standorts meines Unternehmens frei bin, dann kann ich sicher optimieren.

An meinem Wohnort kann ich Steuersätze für ausgeschüttete !!! Gewinne im Promillebereich realisieren, völlig legal - über DBA abgesichert, aber natürlich nur für Gewinne, die hier erzielt wurden.

Für die Kanaren wird es nicht anders sein. Beispielsweise kann der deutsche Metzger von nebenan keinen Gewinnabführungsvertrag zwischen seiner deutschen GmbH mit seiner kanarischen SL unterschreiben und hoffen, nur noch 5% Steuern auf den Kanaren zahlen zu müssen.

Gruß
Siggi

Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hola Siggi,

der Metzger (und nicht nur der) kann - und tut es auch.

Das Problem fängt dann natürlich nach der Gewinnausschüttung an. Hier fällt darauf zunächst 0 Steuern an, aber in D ist dann natürlich die Einkommenssteuer fällig. Ausnahme: Wenn die Gewinne hier wieder investiert werden. Da gibt es dann aber viele Möglichkeiten, hier in Immobilien zu investieren - sozusagen Hauskauf statt Steuern zahlen.

Saludos de las Islas Canarias.
Colon



Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hallo colon,

was sind denn bitte Investitionen?

Na ja klar, auch in D kann ich durch Investitionen meinen Gewinn reduzieren. Eine Immobilie wird nach AfA Tabelle abgeschrieben. Damit sind nur wenige Prozent des Wertes einer Immobilien in den ersten Jahren steuerlich wirksam. Ist dies auf den Kanaren anders? Wollen Sie sagen 100% des Wertes der Immobilie können im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht werden?

Und noch eine Frage: Was ist mit thesaurierten Gewinnen? Können diese beispielsweise 20 Jahren in der Gesellschaft belassen werden und werden dann nur einmal mit den lächerlichen 5% Körperschaftssteuer besteuert?

Gruß
Siggi

P.S: Das mein Metzger Beispiel so funktioniert, kann ich nicht glauben, denn dann würden viele Unternehmen in der ganzen EU dieses Modell anwenden. Warum sollte dann irgendein Mensch noch seine Gewinne in einem Hochsteuerland versteuern? Im Heimatland würde man nur noch das Gehalt (das Geld, was zum Leben notwendig ist) versteuert werden, alles andere ginge dann praktisch mit geringster Steuerbelastung als Altervorsorge auf die Kanaren? Habe ich nie gehört dieses Modell und ich bin seit nunmehr 3 Jahren in off-shore Foren aktiv. Internationales Steuerrecht und das deutsche Außensteuerrecht sind meine Hobbies! Können Sie mir bitte Quellen geben, wo ich dies nachlesen kann?

Noch ein Hinweis: Schauen Sie mal diesen Link an
de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fensteuergesetz#Voraussetzungen_der_Hinzurechnungsbesteuerung
Die Steuerbelastung auf den Kanaren ist nicht das Entscheidene. Entscheidend ist, ob zusätzlich ein deutscher Besteuerungsanspruch entsteht. Ich kann Ihnen viele Länder nennen, wo eine IBC 0% Steuern bezahlt. Das tut aber nichts zur Sache, den durch das deutsche Außensteuergesetz entsteht regelmäßig ein Besteuerungsanspruch in D. Merke: Wir reden die ganze Zeit von einem Metzger mit Betriebsstätte in Deutschland!

Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hallo Colon,

so langsam hat unsere Diskussion nichts mehr mit Auswandern zu tun und wird die meisten Leser im Forum nicht interessieren oder überfordern.

Ich würde daher vorschlagen, dass wir diese Diskussion in einem Forum fortsetzen, wo Rechtsanwälte und Steuerberater mit dem Spezialgebiet Außensteuerrecht den Sachverhalt auf hohem fachlichem Level beurteilen können.

Es wäre sehr nett, wenn Sie etwas zu den Kanaren hier in dieses Forum stellen könnten:
www.business-podium.com/boards/
Da lernen wir sicher alle davon und haben Leser, die an diesem Sachverhalt hochinteressiert sind.

Ich bitte um kurze Rückmeldung, was Sie davon halten.

Grüße
Siggi

Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hola Siggi,

  1. gemeint war der vergleichsweise niedrige Gründungs- und Verwaltungsaufwand.

  2. Die reine Sitzgesellschaft ist zwar hier steuerfrei, würde aber tasächlich nicht zur Gewinnverlagerung dienen.

Was aber möglich ist (und oft gemacht wird) ist eine kanarische Betriebsgesellschaft als Muttergesellschaft der dtsch. GmbH, die Teile des deutschen Geschäftes aktiv abwickelt, z.B. bietet sich die Einkaufsabwicklung (oft nicht nur aus steuerlichen Gründen) an. Ist man nur ein Handelsunternehmen kann gleich ganz auf die Kanaren verlagert werden und in D nur noch der Vertrieb stattfinden.

Es gibt nur wenige Branchen, die da keinen praktischen Vorteil von hätten. Es handelt sich also letztlich nicht nur um reine "Steuerkonstruktionen", sondern die Unternehmensorganisation sollte auch dazu passend gemacht werden. Das ist aber auch für kleinere Betriebe normalerweise überhaupt kein Problem, zumal es neben den Steuervorteilen auch noch Subventionen für die Reorganisationsmaßnahmen gibt.

Saludos de las Islas Canarias
Colon




Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hallo Colon,

Ja das, glaube ich gern. Jetzt geht's aber weg vom Metzger und geht Richtung Konzern.

Der Einkauf von Metro sitzt aus diesem Grund in Zug, dem Kanton mit der niedrigsten Besteuerung in der Schweiz. Gewinnverlagerung ist damit nur begrenzt möglich, denn man ist in der Preisgestaltung nicht frei. Die Preise zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft müssen dem entsprechen, was auch zwischen fremden Dritten üblich ist. Der Nachweis der Angemessenheit dieser Verrechnungspreise hat der Steuerpflichtige nachzuweisen! (siehe auch Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §1 AStG).

Gruß
Siggi

Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hola Siggi,

  1. Steuerersatzinvestitionen sind grundsätzlich alle gewerblichen/industriellen Investitionen aber auch der Kauf von Wohn- und Ferienimmobilen (!). Sagen wir, die Steuerschuld beträgt 100 T-Euro. Dann ist diese erledigt, wenn man z.B. eine entsprechende Immobilie für 100 T-Euro kauft oder eine Maschine oder einen anderen Betrieb, etc. Das gilt auch für thesaurierte Gewinne. Allerdings kann nur 5 Jahre lang zurückgestellt werden.

  2. Der Metzger ist sogar ein sehr gutes Beipiel. Es wird gemacht und funktioniert seit Jahren. Warum das in Europa noch nicht Allgemeingut ist hat wohl verschiedene Gründe. Einige davon aus meiner Sicht:
a. Kleine Unternehmen sind oft beratungsresistent.
b. Es gibt sehr wenig Informationen, was da ist, ist oft auf Spanisch und das ist nicht sehr verbreitet in Europa/D. Besonders zwischen D und Spanien/den Kanaren sind die Wirtschaftsbeziehungen allgemein sehr unterentwickelt.
c. Es gibt hier auch praktisch kaum Infrastruktur wie Steuerberater, die wenigen konzentrieren sich auf die großen Unternehmen. Anwälte kennen diese Thematik seltenst. Das Erstellen eines Geschäftsplans gilt hier schon als sehr abgehobene betriebswirtschaftliche Fähigkeit.
c. Die Regierung hält diese Aspekte aus politischen Gründen wahrscheinlich auch eher tief.

Saludos de las Islas Canarias
Colon




Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hola Siggi,

  1. Mag sein, daß das ein Konzernphilosphie ist, wegen des geringen verwaltungsaufwandes ist es aber auch für Kleinstunternehmen einfachst zu organisieren und ansonsten hochproftitabel.

  2. Wenn man die Handelsmarge von nur 25 % eines Metzgereieinkaufs anstelle von 50 % mit 0% versteuert, dann ist sogar bei einem Tante Emma Metzger das Ergebnis erfreulich. Es muß aber durchaus nicht nur der beipielsweise genannte Einkauf sein, der solche Effekte erzeugt.

Saludos de las Islas Canarias
Colon




Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hallo Colon,

für Kleinstunternehmen ist das sicher nicht machbar. Dort macht der Chef den Einkauf zwischendurch selbst. Dafür soll er ein Büro auf den Kanaren mieten, einen Mitarbeiter anstellen, eine Buchführung und Abschlüße erstellen und nicht zuletzt sich in der Anwendung des Außensteuergesetzes und im internationalen Steuerrecht auskennen. Damit ist doch sogar der durchschnittliche deutsche Steuerberater überfordert (meine eigene Erfahrung)! Damit das mal ein wenig transparenter wird im Anschluß mal die Erklärung zu den Verrechnungspreisen.

Gruß
Siggi

P.S: Haben Sie in D bei Ihrem Geschäft Auslandsrechnungen von einem verbundenen Unternehmen gehabt und dann schon mal eine Steuerprüfung mitgemacht? Unterschätzen Sie das deutsche Finanzamt nicht! Ich bin nicht ohne Grund ausgewandert!

Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

Hola Siggi,

1. Das Kleinstunternehmen sollte sich auch nicht angesprochen fühlen, selbst wenn die Steuerrechnung aufgeht. Man kann die steuerliche Gestaltung natürlich nicht von der betriebswirtschaftlichen Praktikabilität trennen.
Ich gehe von einer Größenordnung je nach Branche von Umsätzen ab 500.000 bis 2 Mio Euro per annum aus, ab denen man ernshaft prüfen sollte.

Eine tragfähige örtliche Infrastruktur auf den Kanaren kostet - all inclusive ab ca. 500 Euro im Monat, wenn das aktive Geschäft auch gut über Internet abgewickelt werden kann. Selbst wenn ich hier Peronal, Büro unterhalten muß, kommt man wohl kaum über 3000 Euro Kosten/Monat. Diese werden ggf. noch direkt subventioniert.

Man kann sich schnell ausrechnen, daß sich das dann schnell rechnet.

Das andere Problem scheinen tatsächlich die deutschen Steuerberater/Buchhalter zu sein, die typischerweise von kleinen Unternehmen beschäftigt werden.

2. Ganz berechtigt die Frage nach der Praxiserfahrungen mit Steuerprüfungen mit Auslandsrechnungen. Ja, habe ich schon mitgemacht und u.a. auch zuarbeitend "mitgepinselt" weil die hohen Repräsentanten der Obrigkeit einfachste Dokumente in fremder Sprache weder zu verstehen geschweige denn zu interpretieren in der Lage waren.

Dank auch für die aktuellen Vorschriften. Es ist unglaublich, mit was man in Deutschland mittlerweile den Beamtenapparat und die das finanzierenden, auskunftspflichtigen Steuerzahler und von denen bezahlte Mitarbeiter beschäftigt. Schrecken tut es mich trotzdem nicht. Wie die vielen Beispiel hier zeigen: bisher funktioniert es und es kommen weitere KMU hierher. Der Tourismus hilft da auch weiter: Nach einer Umfrage unter Touristen auf den Kanaren, beschäftigt 50 % der männlichen Touristen im Urlaub die Frage "Wie könnte ich mich beruflich hier ständig niederlassen?" Man sollte der TUI "berufliche Animation " im Urlaub anbieten.

Saludos de las Islas Canarias
Colon (Bill)