Re: Mit anderer Leute Geld ist gut wirtschaften
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Hasta la vista!
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Und wir verdanken ihnen so manches Comeback (Björn Borg, oder so ein Boxopa) oder Dschungelcampauftritt, der ohne die grassierende Geldnot verarmter Promis nie geschehen wäre! |
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Hasta la vista!
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Hasta la vista!
Wie werden straffällig gewordene "Bekannte" eigendlich in der Prominentenwelt bewertet. Als weißen Fleck auf dem weißen Smoking? Früher wurden Vorbestrafte in der normalen Gesellschaft verachtet und gemieden. |
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Hasta la vista!
Wichtig ist nur, dass Du Teil einer großen Gemeinschaft bist. Bei den Managern biste das halt nicht, wenn Du kein verruchtes Steuersparmodell hast und nach außen gehörig auf Deinen Ruf achtest, z.B. den Ehrenmann machst. |
Netter Kommentar dazu: https://carta.info/5831/die-wahrheit-ueber-den-spitzensteuersatz/ |
Blitzschnelle Verfahrenseröffnung und blitzschnelles Urteil
Keine Überlastung der östereichischen Justiz oder: Auch in Östereich gibt es Gleiche und etwas mehr Gleiche.
Kritik von Österreichs Strafverteidigern an Althaus-Urteil
Die schnelle Verurteilung des Thüringer Ministerpräsidenten Dieter [i]Althaus (CDU) wegen fahrlässiger Tötung einer Skifahrerin hat bei Österreichs Juristen heftige Kritik hervorgerufen. Das Schnellverfahren sei in der Alpenrepublik eine "keineswegs übliche Vorgangsweise", sagte der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, der "Süddeutschen Zeitung". Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden, die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei und "praktisch totes Recht" sei.
Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich", sagte Soyer der "SZ". Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen. Gerade auch Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen, sagte Soyer der "SZ".
Das Bezirksgerichts im österreichischen Irdning hatte Althaus am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von insgesamt 33.300 Euro verurteilt. Zusätzlich muss der 50-Jährige ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an den Witwer der bei dem Unfall getöteten Skifahrerin zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt, die ihren schweren Schädelverletzungen erlag.
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