DLF-Opfer - DLF / DHB

DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Ist es denn wirklich so das mit der Auszahlung erst begonnen wird wenn alle Objekte verkauft sind?
Ich hätte es so verstanden das es zu Teilauszahlungen kommt sobald Objekte verkauft wurden. Das würde auch Sinn machen, denn wo soll das Geld angelegt werden und vor allem von wem? Die Gesellschaft kann das nicht, denn die ist aufgelöst.
Notverkäufe sind auch nicht nötig. Im Gegenteil, für den Verkauf steht quasi ein unendlicher Zeittaum zur Verfügung. Es besteht eher die Befürchtung das die Verkäufe garnicht ernsthaft betrieben werden und man im Vergleich zur Kündigung noch länger in dieser Anlage festhängt.
Ein neutraler Abwickler wäre mir da lieber.

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Hallo,

das miut dem endlosen Verkauf sehe ich auch so.

Ausgezahlt wird wahrscheinlich nicht bei jedem verkauften Objekt und davon gibt es viele (Stichwort Immobilienpool), da ja alle Anleger etwas davon haben möchten. Sonst müssten ja ca. 100 mal Abrechnungen für ca. 100000 Anleger gemacht werden (alle DLFs und alle DHBs). Kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn jedes Quartal 1 Objekte Verkauft werden, sind ein großer Anteil der Anleger verstorben bevor das letzte verkauft werden würde.

Alternative Verkauf im Bundle, an wen? Mit Abschlägen um es interessant zu machen? Das alte Thema Großinvestor, das bisher schon nicht geklappt hat.

Bei Spezialimmobilien wird es besonders schwirig (SI-Centrum, Cinemax, Musical Theater, ect.).

Gruß
Woodruff

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Hallo zusammen,
hat zufällig jemand den Beitrag bei plusminus/ARD von heute verfolgt.
Hier ging es um Anlagebetrug im großen Stil durch die Infinus-Gruppe.
Hier sind die Anleger auch um ihre Geldanlage betrogen worden und in diesem Zusammenhang war die Rede von der BaFin = Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Unternehmen, die Finanzprodukte verkaufen,
unterliegen dieser Aufsicht ausser derer auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, wozu ja wahrscheinlich die von Walter Fink aufgelegten Produkte gehören dürften oder?
Kann jemand was dazu sagen/schreiben?
Muß mich noch weiter damit beschäftigen, was für Möglichkeiten drin sind.

Gruß
Waldsee

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Hallo,

Der graue Kapitalmarkt heist grau, da diese Produkte nicht so starken Überwachungen/Regeln unterliegen wie andere Finanzprodukte.

Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medieofonds, Flugzeugfonds fallen alle darunter.

Es kommen Ideen auf dies zu Ändern, da es in letzter Zeit ein paar neue Fälle gab z.B. Prokon-Pleite (Genussscheine für Windkraftanlagen). Ich wurde von denen auch ständig angeschrieben.

Leider wird dies alles uns nicht mehr helfen.

Gruß
Woodruff

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Wie die letzten Jahre auch, reagiert nur noch die Fachpresse und das auch nur noch ganz brav auf Pressemitteilungen aus dem Hause Fink.

Davon abgesehen finde ich diese Beschlussvorlage die beste seit Jahren. Das Ende des Trauerspiels DLF rückt endlich in greifbare Nähe. Wer hätte das gedacht? Ich hatte schon befürchtet, die DLFs werden zum Perpetuum Mobile der Schrottfonds. Welche echten Alternativen zur Auflösung bestehen denn? Wäre der Wettlauf der Kündigungen besser? Natürlich muss man alles im Lichte des bisherigen Missmanagements sehen, das sich nun auch nicht ändern wird.

Die Gebühren sind nach wie vor ein Ärgernis. Man denke nur an die vor Jahren kurz vor dem Platzen der US-Immoblase verkauften US-Immos und die Gebühren-"Vergleiche" die unsere Lichtgestalten da mit sich selber geschlossen hatten (BV 1/2007), weil ihnen schon klar war, dass ihre "Gebühreninterpretationen" viel zu gierig waren: Bemessung der Gebührensätze (ca. 5 %?) aus den Immobilien-Verkaufserlösen (!), damals halbiert, nun also wohl der nahezu volle Satz. Der einzige Trost: Die Gebühren fallen jetzt nur noch ein einziges, letztes Mal an und nicht auch noch bei irgendwelchen Zwischenverkäufen.

Auch wird es eine Weile dauern, bis alle DLF-Immobilien verkauft und die DLFs abgewickelt sind. Aber hier sind in der Tat Abschlagszahlungen (jährlich?) angekündigt. Und etwas anderes dürften unsere Lichtgestalten vermutlich auch gar nicht tun.

Wenn die Werte aus den Geschäftsberichten stimmen, dann sollten die meisten Fonds auch nicht gerade Totalverluste erleiden. Immerhin sind in den letzten Jahren die Tilgungen in die Höhe geschraubt worden. Wenn die Immos also zum Gutachterwert verkauft werden, sollte es auch noch für Gebühren, Aufwendungen und Anleger reichen. Ein paar Ausreißer-Objekte gibt es natürlich immer. Wie z.B. das Objekt Zwickau beim 92/11. Da liegt der Gutachterwert weit (1/4) unterhalb des Darlehensrestbetrages.

Denkt immer dran: Fink ist jetzt einer von Euch. Er dürfte größter DLF-Anteilseigner sein. Entsprechend groß ist sein Interesse am rentierlichen Verkauf.

Unerfreulich ist, dass das Schicksal der Immobilienportfolio, nun Balandis Real Estate AG, immer noch ungewiss ist. Immerhin stecken hierin die größten Vermögenswerte der DLFs drin - soweit noch vorhanden - beim 99/32 sogar alle. Hier ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es – zumindest vorläufig - gar keine Lösung im Sinne einer AufLösung geben wird. Nicht vergessen, diese Umwandlung war insb. in steuerlicher Hinsicht notwendig. Und das Kündigungsmoratorium diente vermutlich (auch) dazu, den großen Wurf im Sinne einer (Auf)Lösung für alle DLFs besser umsetzen zu können. Denn die DLFs haben ja eine "Mindestlaufzeit".

Gruß
Britta

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Hallo Anleger, Hallo Britta

Beim 9829 schreiben Sie das 9% der Anleger gekündigt haben und das die ja nicht befriedigt werden können.
Jetzt sollen 100% der Anleger befriedigt werden, was ja natürlich leidchter ist.

Für mich es es Verzögerungstaktik:
Bei mKündigung müssten aus meiner Erfahrung die ersten gelder dann 2016 fließen.
Bei Auflösung ist das Ungewiss. Mann bekommt in den Jahren etwas wenn wieder mal etwas verkauft wurde. Wann etwas verkauft wird ist jedoch ungewiss. Es gibt keinen Zeithorizont.

Gruß
Woodruff

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

Hallo,

ich habe den Artikel in der Immobilienzeitung gelesen. Daraus geht hervor, das alle 40 000 Anleger angeschrieben wurden und an einer Abstimmung teilnehmen. Diese Aktion soll bis Ende Mai abgeschlossen sein.
Ich bin Besitzer von 9417 und habe keine Nachricht bekommen. Ist das so korrekt? Oder hat das evtl. mit der Kündigung zu tun?

Gruß
reinfall

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

"Denkt immer dran: Fink ist jetzt einer von Euch. Er dürfte größter DLF-Anteilseigner sein. Entsprechend groß ist sein Interesse am rentierlichen Verkauf."

Mit diesem Satz habe ich so meine Probleme. Fink hat sich schon immer sein Netz gebaut wie es Ihm passt. Da es quasi niemand gibt der die Anleger vertritt kann er zudem machen was er will.
Mal folgendes Szenario:
Fink hat die Auflöung um mehrere Jahre durch Kündigungsaussetzung verzögert. Die Zeit wird er genutzt haben um eine entprechende Taktik auszuarbeiten. Nehmen wir an es steht der große unbekannte "Investor" im Hintergrung bereit. Dann wird zuerst mal den Anlegern ab jetzt vorgespielt das die meisten Immobilien nicht oder nur weit unter Wert zu verkaufen wären (wer will das auch Kontrollieren wo wir Anleger nicht mal die Stimmauszählung einer Abstimmung nachzählen dürfen...). Gott-sei-Dank gibt es aber dann ganz plötzlich doch noch einen Gutmenschen der doch noch ein paar Euros dafür gibt (Besser wenig als garnichts). So oder ähnlich stelle ich mir den finalen Coup von Fink vor der diesen längst durchgeplant hat und im Hintergrund vermutlich die Verträge geschmiedet hat.
Vielleicht wird das ganze auch erst nach zermürbenden Jahren für die Anleger stattfinden wenn alle nichts mehr von diesen DLFs wissen wollen und nur noch raus wollen und dann kommt die Auflösung zu plusminus Null für die Anleger zzgl. heftiger Gebühren und füllt Fink trotzdem das Konto durch Zahlungen die im Hintergrund unsichtbar ablaufen.
Die wollen eben auch nur unser bestes - also unser Geld.

Eine andere Möglichkeit wäre es die Aktien des Immoportfolios so weit runterzubewerten das für die Fonds schon gar kein Plus mehr bleibt sondern man schon froh sein muss wenn man nicht noch die Gebühren für unsere Dienstleister zusätzlich überweisen muss weil der Rest aus dem Verkauf nicht mal das abdeckt.

Es hilft nichts und es bleibt dabei: Die Abwicklung müßte eigentlich durch einen Neutralen Abwickler bzw. Insolvenzverwalter durchgeführt werden.
Der müßte eigentlich als erstes die Mitgliedschaft in der Balandis kündigen und auf Auszahlung bestehen. Nur die eigenen Immobilien müssen wirklich verkauft werden. Und auch da gibt es durchaus gute Innenstadtlagen die man entsprechend verwerten kann wenn die Objekte nicht "unter dem Tisch" zugeschoben werden.

Wäre Fink tatsächlich an einer reellen Auflösung gelegen dann hätte man die letzten Jahre bereits genutzt um Objekte an den Mann zu bringen, entsprechendes Cash für die zu erwartenden Kündigungen bzw. die zu erwartende Auflösung vorzuhalten und hätte nicht noch weiterhin auf dem Immobilienmarkt zugeschlagen.

Man darf auch nie vergessen das ein DREI-Länderfond (!!!) eigentlich jederzeit über 30% Cashanteil in der Schweiz verfügen sollte.
So habe ich es jedenfalls damals geprüft und abgeschlossen.
Da wären 9% Kündigungen jetzt lachhaft und jederzeit aus flüssigen Mitteln zu stemmen.

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

So könnte so ein Immobilienverkauf in der Abrechnung für einen Anleger aussehen (als fiktives Beispiel):

Wert Immobilie 1.000.000 Euro
Verkaufspreis: 435.000
Tilung Kredite, Bankgebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen: 395.000
Gebühren für Abwickler, Auslagen und Unkosten 25.000
sonstige Kosten 15.000 Euro

Ihr Überweisungsbetrag: 0 Euro


Und da kann man durchaus noch froh sein wenn Sie nicht so dreist sind:

Wert Immobilie 1.000.000 Euro
Verkaufspreis: 415.000
Tilung Kredite, Bankgebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen: 395.000
Gebühren für Abwickler, Auslagen und Unkosten 25.000
sonstige Kosten 15.000 Euro

Unterdeckung: -20.000 Euro

Damit ergibt sich eine Restforderung für jeden Anleger von : -100 Euro

Den Betrag überweisen Sie bitte innerhalb von 4 Wochen auf eines unserer Konten um ein Mahnverfahren zu vermeiden.

Re: DLF 94/17 Beschl.fassung 1/2014

"Ihr Überweisungsbetrag: 0 Euro"

Das wäre im übrigen derselbe Betrag der auch bei den Ausschüttungsversprechen von 7% immer überwiesen wurde....