DLF-Opfer - Sonstiges

Ausschüttung aus Substanz

Re: Ausschüttung aus Substanz

@gast

Ja Haftung übernehme ich.
Diese ist aber begrenzt auf die nicht erwirtschaftete Ausschüttung.

  1. In der Anfangsphase als es noch 7% gab und nícht erwirtschaftet wurde
  2. Bei Individualausschüttung mehr ausgeschütteter Anteil. Diese Mehrausschüttung muss auch bei Kündigung oder Auflösung wirder voll eingezahlt werden oder mit dem Verkaufserlös verrechnet werden.

Gruß
Woodruff


Re: Ausschüttung aus Substanz

Hallo Waldsee,

ob es Sinn macht ist deine Entscheidung.
Viel mehr Wert wird der Anteil nicht, denke ich.
Bei Kündigunen unter 20 Jahren haltedauer wird jedoch 10% Zusatzabschlag fällig (steht beim DLF9417 in Vertragsunterlagen drin und ich denke bei allen nachfolgenden auch).

Kündigung gleich aktueller Wert Ende 2014 (reduziert da Zerschlagungspreis) - 10% - Negativkonto bei Individualausschüttung.

Auszahlung erfolgt dann ab 2016, aufeinen schlag oder in jährlichen Raten. Das darf KC wählen.

Gruß
Woodruff

Re: Ausschüttung aus Substanz

Wann muß man den Fond 94/17 kündigen um nicht 10%Abzug zu haben? Zum 31.12.2014 oder später? Vielen Dank im Voraus!

Re: Ausschüttung aus Substanz

Hallo Woodruff,

danke für die Info.

Weiß vielleicht jemand, was aus der geplanten Sammel-Klage durch die RAe Müller - Boon - Dersch aus Jena geworden ist?

Gruß
Waldsee

Re: Ausschüttung aus Substanz

Hab ich das richtig verstanden...falls ich den 98/29 behalte und mich nicht darum kuemmere, muss ich ggf. Auch noch draufzahlen..? Oder wie muss ich das verstehen?
Jemand, der das Ganze am liebsten verdraengen moechte...

Re: Ausschüttung aus Substanz

Hallo,

wenn Du raus willst macht es Sinn zu kündigen.
Auszahlung fängt dann wahrscheinlich in 2015 an.

Was raus kommt kann derzeit keiner definitiv sagen.
Zu dem bisherigen Wertverlust kommt wahrscheinlich noch 10% Abschlag hinzu, da der Fons kürzer als 20 Jahre gehalten wurde.
So steht es seit dem DLF9417 in dem Beteiligungsvertrag.

Wenn Du weiter Lustige Briefe bekommen oder den 10% Abschlag nicht haben willst, dann nicht Kündigen. Allerdings kann keiner sagen wie sich der Wert entwickeln wird oder ob die Fonds zwangsweise aufgelöst werden (evtl. durch neue Abstimmung).

Gruß
Woodruff

Re: Ausschüttung aus Substanz

Hallo,

hatte ich vergessen:

Falls der Fonds nichts mehr Wert ist, also < 0, dann haftest Du "nur" mit deiner Einlage.
Da der Fonds jedoch am Anfang nicht erwirtschaftete Ausschüttungen gemacht hat oder bei Individualausschüttungen auch in den Folgejahren, müsstest Du evtl. die nicht erwirtschafteten Aussschüttungen wirder zurückzahlen.

Also etwas Risiko, Zahlungen zu leisten ist noch dabei.

Gruß
Woodruff