bin seit kurzer Zeit stolze Besitzerin einer Feldküche und habe nun meinen Reisegewerbeschein in der Hand. Ich bin total verunsichert, was das "selber Kochen" angeht. Ich bin bis vor Kurzem davon ausgegangen, dass ich alles ohne Probleme selber zubereiten kann. Jetzt lese ich, dass ich alles "fertig zubereitet" einkaufen muss...das Ganze praktisch nur noch erwärme! Wie doof ist das denn? Und dass die Zusatzstoffe ausgewiesen werden müssen? Ich gestehe, ich bin ziemlich unbedarft an die Sache herangegangen und merke, ich benötige Hilfestellung. Will ja nicht schon zu Beginn Ärger bekommen, wenn es eine Kontrolle geben sollte.
Danke für eure Hilfe
LG laroja
Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....
gulaschkanone22
»schrieb am 14. März 2010 12:05 «
ich begrüße dich in unseren reihen die rede ist von halbfertig produkten nich von fertiger dosenware. also kochen mußte schon noch lächele. ausser du hast eine abgenommenen gewerbeküche, dann darfst und kannst du alles selber zuhause vorbereiten, an der FKü unter deinem Schirm oder Pavillion darfst du nur die sogenannten halbfertig produkte einsetzen
hallo lothar eine frage dazu was heißt "HALBFERTIG" ich denke es ist eine Auslegungssache wenn ich zb. ein Schnitzel vom Schlachter hole ,ist das nun fertig oder halbfertig? gruß Harald
Du hast ja lustige Ideen.....darauf wär ich nie gekommen..... www.maiworms-gulaschkanone.de
Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....
gulaschkanone22
»schrieb am 14. März 2010 15:16 «
Grüße dich harald das schnitzel ist so roh zu betrachten, da es noch paniert werden muß. Halbfertig bedeutet z.b. fertig gewürfelte kartoffeln oder vor geschnittenes suppengemüse. Oder vom Metzger geschnitte suppeneinlage ( wurst oder auch fleisch) ich plädiere dafür das alle die sich mit so einem gewrbe selbstständi machen auch eine unterichtung der Hackfleischverordnung bekommen sollten um gewisse dinge grundsätzlich zu erfahren. Das soll bitte nicht hochtrabend von meiner seite her sein, nur früher war das so gang und gebe für Personen die sich mit nem Imbissgewerbe selbstständig gemacht haben, in hessen jedenfalls. aber um es mal in wenig worte zu fassen: ALLE VORBEREITUNGEN DIE DU ZUM ESSENSKOCHEN MACHEN WILLST; WELCHE NICHT DIREKT AN DER GULASCHKANONE GEMACHT WERDEN; MUßT DU IN EINER GEWERBLICH ABGENOMMENEN KÜCHE MACHEN!! und wer hat die schon??An der Gulaschkanone darf nur gekocht und Essen ausgegeben werden !!! deswegen kommt für uns gulaschkanonenköche nur die möglichkeit der sogenannten halbfertigprodukte in betracht. Alles genauere zu dem thema kann dir und euch euer lebensmittelkontroleur sagen, aber achtung mit solchen fragen, kann auch ne falle sein die recht tieeeeef ist
Zuletzt bearbeitet: 14. März 2010 15:19 von gulaschkanone22
Also wie ich das jetzt alles so mitkriege,sind da die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland wohl sehr Unterschiedlich.Ich hab Anfang der 90er eine sogenannten Frikadellenprüfung hier in Bremen gemacht für Gastronomie,die gilt ein Leben lang.Und nach einem Gespräch mit dem Chef vom Veterinäramt darf ich nach dessen Aussage sogar zu hause kochen und vorbereiten. Das einzige was ich haben mußte eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt.Hab die Herren sogar zur Kontrolle eingeladen und keine Probleme mit Ihnen am letzten Donnerstag,da waren Sie da,gehabt. gruß Harald. ps .Seh es nicht als hochtrabend von dir an,solche Themen kann vielen Leutem helfen im vorraus evtl. Fehler zu vermeiden...
Du hast ja lustige Ideen.....darauf wär ich nie gekommen..... www.maiworms-gulaschkanone.de
Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....
gulaschkanone22
»schrieb am 14. März 2010 17:01 «
Hallo Harald das gesetz an sich ist ein einheitliches, nur die auslegung ist gewiss mit großen unterschieden behaftet, deswegen sagte ich ja fragt eure zuständigen leute dazu hier bei mir geht es nicht ohne eine gewerbeküche, ich hab eine gott sei dank, mache aber trotzdem alles mit halbfertig produkten direkt vor ort an meiner FKü damit die leute es auch sehen können das FRISCH gekocht ist
schön, dass sich eine weitere Frau hierher veriirt hat! Möchtest Du uns vielelicht noch etwas mehr über Dich und Dein Kannönchen erzählen? Ich würde es einfach schön finden, mehr über Dich zu erfahren und außerdem wäre es einfacher Dir weiter zu helfen!
Nun aber zu Deinem Problem:
Bei mir ist Fakt: Mein Sachbearbeiter bei der Lebensmittelüberwachung erlaubt mir nur, Dosen zu öffnen. Er lässt mich nicht mit Halbfertigprodukten werkeln! Dass ist so und leider kann ich mich nur dagegen wehren, wenn ich eine Gewerbeküche vorweisen kann. Ich bin gelente Hotelfachfrau und zuletzt in einer Bundeswehrküche tätig gewesen, hab also schon ein wenig Ahnung von der Gastronomie. Interessiert aber meinen Sachbearbeiter überhaupt nicht. Ich denke es ist alles Ansichtssache und es kommt darauf an, an welchen Kontrolleur Du kommst!
Ich weiß es gibt genügend Kollegen, die ohne Küche halbfertiges verwenden dürfen, ich nicht und dass liegt im Ermessen meines Sachbearbeiters. Dem gibt es nichts hinzuzufügen!
Ich hoffe Du bist nicht soweit wie ich letzte Woche, ich wollt meine Kanone verkaufen! Dann hab ich mich an Papa-Lothars behaarter Brust ausgeweint, danach gings mir wesentlich besser und mein Baby bleibt bei mir!
LG Carmen
Hallo Carmen,
mich würde mal die konkrete Begründung zu deinem Kochverbot, von deinem Lebensmittelfuzzi interessieren. LG Barny
wie definiert sich "Gewerbeküche" ? Wird dieser Ausdruck der Einfachheit halber nur im Forum verwendet oder gibt es das irgendwo zum nachlesen, weil sich die Herren Kontrolleure darauf berufen?
Ist es nicht einfach nur so, das von Amts wegen darauf geachtet wird, das Nudeln z. B. im Siebdurchsatz nicht einfach vor der Garage auf dem Boden mit Wasser aus einem Bauhaus- oder Gardenaschlauch gespült werden?(Genannter Aktion durfte ich beiwohnen).
Soll also durch gewisse Auflagen nicht einfach nur ein gewisses Grundmass an Hygiene erzwungen werden? Die tatsächliche Umsetzung oder Anwendung der Auflagen ist ein anderes Thema, allein die Belehrung nach dem IfSg §43 spottet eigentlich jeder Beschreibung.
boah ganz schwieriges Thema. Ich bin momentan echt mit den Nerven unten. Der Typ will mir einfach nur mein Leben zur Hölle machen. Heute hat mein Mann mal mit ihm telefoniert um da vielleicht mal ein bißchen die Spannung raus zu nehmen. Er biss auch auf Granit. Er will eine Gewerbeküche, ansonsten erteilt er uns keine Genehmigung. Davor müssen wir aber noch die Bauaufsichtsbehörde kontaktieren, ob wir eine Küche in unser bestehendes Wohnhaus (mitten im Dorf!) überhaupt integrieren dürfen. Dass ist ein richtiger Paragraphenreiter und ich weiß mir nicht mehr zu helfen. Ich hab dann in Chemnitz bei der Lebensmittelüberwachung angerufen. Die haben mir dann dass gleiche erzählt wir Ihr hier im Forum. Der Herr war echt nett, meinte aber auch, dass da viel Willkür des abnehmenden Beamten dabei sein kann.
WAS SOLL ICH TUN? Zu seinem Chef gehen? Da pinkel ich mir doch selbst ans Bein, oder?
Man ich hab jetzt alles zusammen, freu mich auf meinen 1. Markt, hab die Unterstützung von Euch und meinen Eltern und dann so etwas! Ich bin echt nicht labil, aber ich heul schon wieder!
Dass schlimme ist, mit dem redest Du 2 Stunden und er sagt trotzdem nichts, außer dass er Dich fertig macht, was für eine Scheiß-Idee dass ganze ist.
Zu meinem Mann sagte er noch, dass ich ein wenig doof bin und ja alles nicht versteh und falls wir doch kochen sollten, zeigt er uns sofort an! Halt wirklich auch ein menschliches Schwein!
Nochmal ganz kurz zu mir: Ich bin ja gelente Hotelfachfrau, hab meine Meisterprüfung gemacht und bin momentan in einer Truppenküche in einer Kaserne in Bayern zur Einhaltung des Qualitätsstandartes zuständig. Bei uns gehen am Tag ca. 2000 Essen raus. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass ich schon Ahnung von dem ganzen habe! Vielelicht ist dass das Problem?
Vielelicht wißt Ihr weiter, ich nicht mehr!
Lieber Lothar, vielen Dank auch nochmal für dass nette Telefonat neulich. Es war echt schön, dass ich mich mal bei Dir ausheulen konnte. Aber wie Du liest, bin ich leider noch kein Stück wieter gekommen. Trotzdem, schön dass Du für mich da warst.