Das sind ja keine guten Neuigkeiten! Als wenn man nicht schon genug um die Ohren hätte, muss man sich jetzt noch mit der Pflegekasse rumschlagen .
Ich würde mir erstmal Akteneinsicht verschaffen. Lass dich bei der Kasse nicht abwimmeln, da hast du Anspruch drauf (nach §25 SGB X) und ich würde mir das Gutachten des med. Dienstes kopieren. Darin sind die Zeitansätze enthalten, wie lange angesetzt wurde für die einzelnen Tätigkeiten und was überhaupt berücksichtigt wurde. So kannst du das auf Vollständigkeit prüfen und alles im Widerspruch aufführen, was nicht berücksichtigt wurde. Die Sachbearbeiter bei den Kassen rechnen einfach nur alles zusammen, was im Gutachten steht. Von den Zeitansätzen her ist das so richtig, für die Pflegestufe 1 muss min. 90 min Pflege täglich, davon 45 min Grundpflege (waschen, kämmen. Zahnpflege, baden, wickeln, Nahrung zubereiten u verabreichen, an und aussziehen uws) Das ist mit 10 min ja äußerst knapp bemessen
Du hast ja jetzt vier Wochen Zeit, den Widerspruch einzureichen. Ich würde zur Wahrung der Frist erstmal nur den Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen, sobald du Akteneinsicht hattest. Zur Fristwahrung reicht einfach: Hiermit lege ich frist-und formgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom TT.MM.JJJJ ein. Eine Begründung reiche ich nach. So hast du genug Zeit, ne gesalzene Begründung zu schreiben.
Unter www.sozialgesetzbuch-sgb.de kannst du im Internet die maßgeblichen Paragraphen nachlesen, für die Pflegestufe ist das im SGB XI die §§14,15, die etwas über die Einstufung aussagen. Dann würde ich ein paar Tage ein Pflegetagebuch führen, welches du als Anlage dem Widerspruch beilegen kannst.
Wenn du Fragen hast, kannst jederzeit mailen, ich helfe dir gerne!
Und nicht den Mut verlieren!
Liebe Grüße
kiki
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Von: plattipitsch [mailto:@carookee.com] Gesendet: Donnerstag, 18. März 2010 17:37 An: Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11 - Soziale Hilfen / Behörden und Ämter Betreff: Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallo,
haben heute unseren bescheid bekommen und wie erwartet wurde die Leistung auf Pflegegeld abgelehnt. Das Schreiben beinhaltet jeweils eine Seite zur Ablehnung des Pflegegeldes und der Rentenversicherung.
Im Schreiben begründet man, das ich angeblich nur einen Pflegeaufwand von 55 min. täglich hätte. Davon 45 für die Versorgung und 10 für die Grundpflege. Somit erfülle ich nicht die 90 min, wovon über 45 min. Grundpflege sein müssen - lt. Schreiben.
Also ich lege auf jeden Fall Widerspruch ein, da man mir überhaupt nicht zugrunde legt, wie man auf die Begründung kommt und der med. Dienst ja auch überhaupt nicht auf mich eingegangen ist.
Vielleicht könnt ihr mir aber ein paar Tipps geben?
Danke schon mal!
Grüßl Sandra
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Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallo Kiki,
ja habe auch so in die Richtung gedacht, da ich ja im Moment nicht weiß auf was genau ich widerspreche.
Es kam mir auch jetzt im nachhinein erst, das es überhaupt nicht geht, dass man mir nur 10. min auf die Grundpflege einrechnet, weil ich alleine im Pflegetagebuch 90 min pro Mahlzeit (5x) angegeben habe. Elena wurde ja bis 14 Tage zuvor über die Sonde ernährt und ist bzw. war in der Abgewöhnungs- bzw. Umgewöhnungsphase Unsere Hauptpflege gilt ja der Nahrungsaufnahme.
Ist es sinnvoll, in der Begründung dann noch einmal ein Pflegetagebuch mitzusenden? Des Weiteren führe ich Buch über die Essenzeiten, - menge, Stuhl / Urin, Gewicht, Temperatur und Medikamentenverabreichung. Ich hatte mir das zwar zurecht gelegt, aber der termin war ja so blöd.
Grüßl Sandra
____________________ *Elena*, Jürgen und Sandra *08.09.2009*
Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallo Sandra würde auch auf alle Fälle Wiederspruch einlegen. Einfach erst mal formlos und die sollen dir das gutachten zukommen lassen. darauf kannst du dann am besten deinen wiederspruch begründen. Fals du hilfe brauchst jederzeit PN reicht.Kevin hat PS2 seit er ein Monat alt ist.
Kevin 23.10.2006; DGS mit LKGS links, VSD, ASD, Immunschwäche, Myofunktionelle Störung, Mentale Retadierung, Entwicklungsverzögert, Microcephalie, Schalleitungsschwerhörigkeit rechts und Absencen.
Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallo Sandra, Kinder werden nach dem Unterschied an Pflegebedarf gegenüber ihren Altersgenossen gemessen. Bis zum ersten Geburtstag hat ein Kind einen Grundpflegebedarf von 325 min (5h15min). Dabei entfallen 120 min auf die Ernährung (2 Stunden!). Ab dem ersten Geburtstag reduziert sich der Plegeaufwand bis zum 2.Geburtstag auf 4 Stunden Täglich, was besonders durch den auf 1 Stunde verminderten Ernährungsbereich begründet wird. Euch sind nur 10min mehr angerechnet worden. Das ist von den notwendigen 45 min sehr weit entfernt Im September wird Deine Elena 1 Jahr alt. Spätestens dann wird sie eine Pflegestufe haben. Bei uns hat das in der Argumentation mit der Kasse sehr geholfen, denn letztlich drücken die sich ja nur um ½ Jahr Zahlung eigentlich albern von denen. Bleibt stark und viel Glück Gudrun
(Mama von Ronja April 2000 und Torben März 2002 mit DS 22q11)
Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallo sandra!
Rentenbeiträge werden für alle Personen gezahlt, die an der Durchführung der Pflege beteiligt sind, allerdings nur dann, wenn für diese Person keine anderen rentenrelevanten Beiträge gezahlt werden. Wenn dein Mann arbeitet, zahlt er ja als Arbeitnehmer bereits Rentenbeiträge. Daher kommt der Pflege-Rentenbeitrag da nicht zum Tragen, man kann immer nur einen Beitrag für einen Monat zahlen. Wenn du allerdings zurzeit nicht berufstätig ist, müssen die die Beiträge für dich gezahlt werden. Wenn du dir unsicher bist, frag mal bei der Kasse nach, ob die das auch so machen.
Liebe Grüße
kiki
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Von: plattipitsch [mailto:@carookee.com] Gesendet: Donnerstag, 18. März 2010 19:39 An: Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11 - Soziale Hilfen / Behörden und Ämter Betreff: Re: Termine Medizinischer Dienst
Wie wir gerade bemerkt haben, hat mein Mann ebenfalls ein Schreiben von der Pflegevers. bekommen, allerdings nur mit der Ablehnung der rentenversicherungsbeiträge.
Wir vermuten nun, das sie uns evtl. zusammen gerechnet haben!? Allerdings wurde in keinem Satz mein Mann erwähnt oder danach gefragt. Die Dame vom MDK hat nur gefragt ob er berufstätig ist und dem habe ich zugestimmt.
Grüßl Sandra
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Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallihallo,
haben jetzt Widerspruch eingelegt und das Gutachten angefordert.
Die Gutachterin hat doch tatsächlich meinen Mann als Pflegeperson mit eingerechnet obwohl das zu keinem Moment besprochen wurde. Allerdings würde wir dann trotz alledem nicht die Zeit erreichen lt. Gutachten. Weiterhin hat man uns für die Ernährung nichts angerechnet, obwohl im Gutachten die gedeihstörung erwähnt wurde. Lt. Gutachten ist Elena ist nicht Untergewichtig bei 61 cm und 5500 g. Davon abgesehen wiegt sie ca. 5000 g und nicht 5500 g. Na ja auf jeden Fall sind im gutachten Angaben gemacht worden von der Gutachterin die der Wahrheit nicht entsprechen und auch belegt werden können. Angerechnet wurden so Sachen wie Wäsche waschen, kochen etc. Damit hätte ich eigentlich am wenigsten gerechnet, weil das ja allg. Tätigkeiten sind, die bei einem gesunden Kind genauso anfallen.
Was ich allerdings als sehr fragwürdig bezeichnen würde, ist, dass ich mir das Antragsformular von der Krankenkasse beantragen musste und jetzt beim Widerspruch schicken sie mir eine Pflegetagebuch von der Krankenkasse, dass ich jetzt 14 Tage führen soll und dann wieder einsenden soll. Da fragt man sich doch, warum man das nicht gleich macht. Immerhin ist das ein und die selbe Sachbearbeiterin.
Oki, es bleibt spannend. Falls Tipps, dann gerne! Ansonsten halte ich euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße Sandra
____________________ *Elena*, Jürgen und Sandra *08.09.2009*
Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallo, wir haben die Pflegestufe 1 bekommen und es ging sehr schnell, nach Antragstellung, kam der MDK gleich eine Woche später und nach noch einer Woche hatten wir den Bescheid. Ich habe kein Pflegetagebuch geführt und so viel ich weiss, muss man das auch nicht. Wichtig ist immer, dass man sich den Namen der Gutachterin geben lässt und aus was für einem Fachbereich diese kommen. Es können nämlich auch Gutachter kommen, die sich mit der Kinderkrankenpflege nicht auskennen und dann hat man gute Chancen beim Wiederspruch! Außerdem darf man auch Gutachter ablehnen, sich allerdings keinen wünschen! Viel Glück weiterhin! LG Katha
____________________ Sohn Louis geb. 24.05.06 Fallot Tetralogie Mikrodelation 22q11
Re: Termine Medizinischer Dienst
Hallihallo,
haben gestern den Bewilligungsbescheid für die Pflegestufe 1 bekommen. Der Aufwand hat sich gelohnt und die zweite Gutachterin war auch wesentlich besser vorbereitet und vertrauter mit den Unterlagen. Der Termin selber war angenehmer und es hat auch ein Gesprächsaustausch statt gefunden. Im nachhinein hatte ich nur Sorge, weil ich hingegen aller Ratschläge, schon Schönrederei gemacht habe.
Das Gutachten liegt mir nicht vor. Da ich aber eine Kopie des Behindertenausweises zur Krankenkasse senden soll, werde ich das gleich noch mit anfordern für unsere Unterlagen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße Sandra
____________________ *Elena*, Jürgen und Sandra *08.09.2009*
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Re: Termine Medizinischer Dienst
Herzlichen Glückwunsch.
____________________ V Maria mit Tochter * 2007
seit 8.2.08 korrigierter Herzfehler (ASD, VSD, PDA) DeletationsSyndrom 22q11