"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.
"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.
. Uwe Schummer, MdB (CDU) geb. 14. November 1957, in ADELAIDE, Süd Australien hat am Mittwoch, 26. April 2017, sofort die Initiative ergriffen and dann wie folgt mitgeteilt :
Mein oben aufgeführtes von Australien kommendes Nachfrage-Schreiben vom Samstag, 22. April 2017, um 05:27 Uhr, bezüglich der Verzichtserklärung hatte meine langjährige Bekannte, Frau Antonie Brinkmann, in Bremen, sofort an Uwe Schummer, MdB (CDU) weitergeleitet und daraufhin dann folgende Antwort von ihm erhalten :
Zitat:
. Datum: 23. April 2017 um 09:09:14 MESZ
Sehr geehrte Frau Brinkmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.4.2017. Die Stiftung arbeitet seit dem 1.1.2017. Die Geschäftsstelle wurde bei der Knappschaft Bahn See in Bochum eingerichtet [ Zur Information siehe gabriele-loesekrug-moeller.de/content/500979.php - diesbez. hinzugefügt von MM]. Seitdem haben 139 Menschen Hilfeleistungen abgerufen, über eine Million Euro wurden bereits ausgeschüttet. Die Anträge werden sehr zügig bearbeitet und entschieden. Nach dem langen Ringen um den Hilfefonds gelingt es offenbar, dass die Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen.
Für Ihren Hinweis auf die Verzichtserklärung danke ich Ihnen. Diese Praxis war mir bisher nicht bekannt. Daher habe ich das zuständige Arbeitsministerium eingeschaltet. Hier besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf.
Es grüßt herzlich
Uwe Schummer MdB
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-227-73794 Telefax: 030-227-76992 www.uwe-schummer.de webmailer[a]uwe-schummer.de .
Darüber wer der in Australien geborene deutsche CDU-Bundespolutuker Uwe Schummer ist, kann sich jeder hier informieren: DEUTSCH:de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Schummer | ENGLISCH:en.wikipedia.org/wiki/Uwe_Schummer:Er scheint bei den Bürgern wirklich ein sehr beliebter CDU-Bundespolitiker zu sein.!! .
"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.
. ZU IHRER INFORMATION
Ich sehe es, wie in den Verfahrensregelungen der »Stiftung« vorgesehen, als (zulässige!) sonstige Vertrauensperson, als meine Pflicht an Antragstellerinnen und Antragsteller in Bezug auf einen Antrag auf und Annahme von Hilfe von der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« vor der ihnen vorgelegten Einwilligungserklärung / Verzichtserklärung, zu warnen:
WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Ja, so ist es !!
Wer diese Verzichtserklärung, bezogen auf den OSTEN, unterschreibt, kann später auch keinen StRehaG-Antrag (Strafrechtlichen Rehabilitierungsantrag) stellen !! --- und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner Unterbringung im OSTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!
Wer diese Verzichtserklärung, bezogen auf den WESTEN, unterschreibt, kann später auch keinen Antrag gemäß dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) stellen !! --- und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner Unterbringung im WESTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!
Und jeder, weder aus dem OSTEN noch aus dem WESTEN, kann für diese oder jene Zwecke zukünftig Prozesskostenhilfe beanspruchen oder selbstgezahlte Gerichtskosten und Anwaltskosten zurückerstattet bekommen !!
Wenn die Verzichtserklärung erst einmal unterschrieben ist, wird es zu spät sein !! --- ob selbst unterschrieben oder vom Betreuer unterschrieben spielt keine Rolle !!
Alle damaligen Opfer von Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen in OST und WEST, die diese Verzichtserklärung unterschreiben, mit eingeschlossen !!
BETREFF: »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« Erfassungsbogen / Verzichtserklärung / Einwilligungserklärung
Subject:Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.
Meine Damen und Herren Entscheidungsträger,
meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf Hilfe, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:
1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem Erfassungsbogen genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?
2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?
3.) Wird dieses Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?
4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?
5.) Wie viele solcher Verzichtserklärungen / Einwilligungserklärungen sind bisher, von welchen Anlauf- und Beratungsstellen in Bezug auf die »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"«, in welchen Bundesländern, schon unterschrieben, eingetrieben worden?
6.) Ist es von den Errichtern der »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« geplant diese Verfahrensweise auch zukünftig beizubehalten und fortzusetzen?
Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin MITCHELL .
Eine Empfangsbestätigung bezüglich diesem meinem Nachfrage-Schreiben, an die Bundesregierung selbst, habe is bisher nicht erhalten, und all diese meine Fragen wurden natürlich ebensowenig und in keinster Weise von den Entscheidungsträgern beantwortet. .
"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.
. ZUR WEITEREN INFORMATION FÜR ALL DIEJENIGEN, DIE ES NOCH NICHT GESEHEN HABEN
an alle, die es interessiert
um es noch einmal genau zu belegen:
Hier ist eine solche Verzichtserklärung , die am 24.3.2017 in einer Anlauf- und Beratungsstelle der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« von einem Antragsteller unterschrieben wurde:
Siehe die IMAGE der offiziellen Einwilligungserklärung und dazugehörigen kritischen Kommentare im Original, zu betrachen in Schriftgröße 75%) (ein klein wenig warten bis es vernünftig geladen hat --- das Original der Einwilligungserklärung und die kritischen Kommentare dazu, nebeneinander)
Die diesbezüglichen kritischen Kommentare auf der oben angegebenen Facebookseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. lauten:
Zitat:
. WICHTIG! Kaum ist die Stiftung Hilfe und Anerkennung angelaufen, schon möchte man auf den Tisch hauen. Die Herschafften kapieren es nicht ! Es ist nicht zu fassen, dass die verantwortlichen Nachfolgetäterorganisationen im Schulterschluss mit Kirchen und Trägern schon wieder mit einer unverschämten "Verzichtserklärung" kommen. NICHT MIT UNS !! Niemand hat das Recht, den überlebenden Opfern zu oktroyieren, wie sie mit ihrem erfahrenen Leid umzugehen haben! Klagen sollen und müssen möglich sein, da es hier um eklatante Menschenrechtsverletzungen geht, die gerichtsrelevant sind und bleiben! Wir vom VEH werden solch eine Verzichtserklärung nicht dulden und vehement gegen sie vorgehen! Helft bitte mit, in dem ihr uns unterstützt! Danke ! LG Dirk F. (Freitag, 14. April 2017, um 20:00 Uhr) .
Zitat:
. Heidi Dettinger:Das ist eine unglaubliche Sauerei! Und dass sie es jetzt wieder tun, gerade bei den Menschen, die am längsten warten mussten und zumindest teilweise am wehrlosesten sind, zeigt nur, mit was für einem verkommenen Pack wir es zu tun haben ! (Montag, 17. April 2017, um 03:59 Uhr) .
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. Subject:WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Ob dies einen formellen seinerseitigen diesbezüglichen Antrag an den Lenkungsausschuss darstellt, weiß ich nicht.
Zitat:
. Der "Lenkungsausschuss" möge nicht nur beschließen, die Verzichtserklärung zu canceln, sondern auch dass die bisherigen Unterzeichner in den alten Stand versetzt werden.
Sprich: Unterschriebene Verzichtserklärung für ungültig erklären.
Alles was bisher unterschrieben wurde hat seine Gültigkeit, selbst wenn der Lenkungsausschuss beschließt die Verzichtserklärung zu kippen. .
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. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Eine Verzichtserklärung, wie und wo auch immer abgegeben, zukünftig auf jegliches Rechtsmitteldas möglicherweise noch zur Verfügung stündezu verzichten, hat überall effekt, und bleibt auchin jeglicher Hinsichtfürimmereffektiv!!
Wenn man sich handschriftlich oder auf Papier gedruckt (oder auch in digitalisierter Weise abgegeben) wie und wo auch immer abgegeben verpflichtet zukünftig keine gerichtlichen Maßnahmen mehr zu ergreifen, geht hernach und demnach auch kein (DDR) Rehabilitierungsverfahren oder (BRD) Opferentschädigungsverfahren mehr; d.h. Einleitung (auch) eines solchen Verfahrens nicht (mehr) erlaubt!! Wer das nicht versteht tut mir wirklich Leid.
VERSTEHT IHR DAS, ODER VERSTEHT IHR ES NICHT ??, DASS WENN EIN VERZICHT UNTERSCHRIEBEN WIRD, DER DA LAUTET : "I agree to forego all my remaining legal rights." = Ich erkläre mich hiermit völlig damit einverstanden (in Bezug auf meine damaligeUnterbringung und alle Schäden und negativen Auswirkungen, die darauf zurückzuführen sind) alle mir möglicherweise noch zustehenden Rechte und juristischen Möglichkeiten aufzugeben und abzugeben und keine diesbezüglichen in diesem Zusammnhang stehenden weiteren Ansprüche mehr gegen irgendjemand zu erheben oder geltend zu machen.
Glaubt mir bitte, so sieht es aus.
Erweiterungen der Erklärungen des Ganzen sind nicht nur hier in diesem Thread (wo Sie sich gerade befinden), aber, u.a., auch an den folgenden Stellen im Netz zu finden:
. Überarbeitung des Textes der sogenannten Verzichtserklärung: Der Lenkungsausschuss hat sich eingehend mit der von der Ombudsperson[Prof. Dr. P. Schruth, Januar 2012] und den Anlauf- und BeratungsStellen vorgebrachten Kritik zur ursprünglich formulierten Verzichtserklärung beschäftigt. Der in der dreiseitigen Vereinbarung formulierte Verweis wurde grundsätzlich überarbeitet und als abschließende Erklärung wie folgt neu gefasst: Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen. Die überarbeitete Fassung fand eine breite Zustimmung bei den Betroffenen, die ihre Einwände gegenüber der Verzichtserklärung damit ausgeräumt sahen. .
A.) Die damalige Verzichtserklärung lautete anfänglich wie folgt:
Zitat:
. Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung. .
Die damalige Verzichtserklärung wurde dann aber wegen der vielseitigen Einwände und Proteste gestrichen.
B.) Die jetztige Verzichtserklärung lautet wie folgt:
Zitat:
. Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe
[]
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen.[]
BETREFF: »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« Erfassungsbogen / Verzichtserklärung / Einwilligungserklärung
Subject:Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.
[] .
.
ENDE DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.
Die Internetplattform »Das Geleichstellungswissen - Chancengleichheit - Rechtsfragen - Vereinbarkeit von Familie und Beruf« hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Sonntag, 30. April 2017, um 04:38 Uhr, bisher nicht veröffentlicht ! --- nicht freigeschaltet! hier @ www.dasgleichstellungswissen.de/stiftung-anerkennung-und-hilfe-nimmt-ihre-arbeit-auf.html?src=3
Die Internetplattform »Geschlossene Unterbringung.de« @ www.geschlossene-unterbringung.de/2017/01/pm-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-5316 hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen Kommentar vom Mittwoch, 26. April 2017, um 01:30 Uhr, weitergehend Dein Kommentar wartet auf Freischaltung..
Die Internetplattform »Geschlossene Unterbringung.de« @ www.geschlossene-unterbringung.de/2017/01/pm-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-5316 hat meinen weiteren diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen Kommentar vom Samstag, 29. April 2017, um 11:42 Uhr, weitergehend Dein Kommentar wartet auf Freischaltung..
"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.
. Bemerkenwert ist:
Die Berater und Beraterinnen und sonstige Ratgeber und Helfershelfer in den überall eingerichteten Anlauf- und Beratungsstellen überschlagen sich geradezu Betroffene (d.h. damals in ihrer Kindheit und/ oder Jugend Behinderte und Psychiatrisierte in den vielen damals dazu zur Verfügung stehenden Einrichtungen, die gefüllt werden mußten und belegt bleiben mußten) jetzt so schnell wie möglich in ihre Anlauf- und Beratungstellenzu locken sie die Verzichtserklärung / Einwilligungserklärung unterschreiben zu lassen und sie mit ein paar Euronen (maximal von 9.000 Euronen bis zu 14.000 Euronen ! ) abzufertigen und ihnen dann auch so schnell wie möglich diefestgelegteSumme auszuzahlen !! Wie mir zu Ohren gekommen ist, erledigt die Geschäftsstelle" die Auszahlungen ganz zügig und auch das spricht sich natürlich herum und fördert das Anlocken enorm.
Das war mit dem Fonds Heimerziehung-WEST nicht der Fall. Jede Verzögerung (über Jahre hinweg ! ) war den Fondserrichtern genehm und ist ihnen auch weiterhin genehm !!
Das war mit dem Fonds Heimerziehung-OST nicht der Fall. Jede Verzögerung (über Jahre hinweg ! ) war den Fondserrichtern genehm und ist ihnen auch weiterhin genehm !! .
"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.
. Wenn ein Betreiber eines Internetauftritts Leserkommentare erlaubt, aber dann auf seiner Internetplattform abgegebene Leserkommentare nicht freischaltet, kann man wohl mit Sicherheit schlußfolgern, dass der Betreiber den Leserkommentar nicht mag und auch nicht möchte, dass andere erfahren was in dem Leserkommentar enthalten ist und darin ausgesagt wird. Der Betreiber möchte nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt welche Information mit dem Leserkommentar übermittelt wird. Die Öffentlichkeit soll, in der Einschätzung des Betreibers solch einer Internetplattform, so weit wie möglich, bezüglich dem angesprochenen Thema, unwissend bleiben. Das ist mit dem seinerseitigen NICHT FREISCHALTEN bezweckt.
Eine
Zitat:
. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen Stiftung): .
ist nicht erwünscht!!
unter anderen, auch nicht erwünscht auf den folgenden Webseiten:
Hat sich schon irgend jemand anders der Betroffenen irgendwo öffentlich oder privat schriftlich gegen diese Verzichtserklärung ausgesprochen und einen Protest verfasst und irgendwo an zutreffender Stelle eingereicht, bzw. abgegeben ?? --- Denn wenn niemand in Deutschland aktiv etwas dagegen tut wird sicht auch nichts ändern!!
In der Zwischenzeit wird diese Verzichtserklärung weiterhin unbewußt von vielen Leuten unterschrieben!! .