Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

 "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

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»Einklagbarer Schadenersatz aufgrund eines Arbeitsunfalls [in der ehemaligen DDR in 1966] auch nach über 50 Jahren noch möglich: [ Noch nicht rechtskräftig! ] Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 29.05.2017 - S 39 U 320/12«, AUFGEFÜHRT @ www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-39-U-32012_Sozialgericht-Dresden-haelt-Arbeitsunfall-nach-ueber-50-Jahren-fuer-erwiesen.news24471.htm ( Ich weiß nicht warum nicht, aber von „Verjährung“ ist hier in diesem Bericht zu diesem Urteil überhaupt keine Rede! )

Aus weiterer diesbezüglicher
QUELLE:
»Dem Kläger ist somit die Möglichkeit eröffnet, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen.
Gegen den Gerichtsbescheid ist die Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz möglich.
Quellen:
Aktenzeichen:
S 39 U 320/12; Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 29. Mai 2017 (nicht rechtskräftig)
Pressemeldung [ www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/1064.php ] des SG Dresden«
QUELLE (28.06.2017): justillon.de/2017/06/arbeitsunfall-nach-50-jahren-erwiesen/

Dieser Sozialgerichts-Fall ist, meines Erachtens, unbedingt weiter zu beobachten !!

Denn alle Schädigungen, die man Heimkindern, Behinderten und Psychiatrisierten – in den verschiedenen 'Einrichtungen' (und auch bei und durch die unentlohnte Arbeit zu der man sie in diesen 'Einrichtungen' gezwungen hat!) damals verursacht hat, sollen ja
angeblich zivilrechtlich „verjährt“ sein, sodass man ENTSCHÄDIGUNG nicht mehr einklagen könne, erzählt man uns.

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 "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

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QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2017/07/27/die-betroffenen-sitzen-mal-wieder-am-katzentisch/ (Blog des sich im Ruhestand befindenden evangelischen Pfarrers und Diplom-Psychologen Dierk Schäfer, ansässig in Bad Boll)

WEITERE QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.files.wordpress.com/2017/07/stiftung-anerkennung-und-hilfe-praesentation-beb-2017.pdf (67-seitiges PDF-Dokument im Blog des sich im Ruhestand befindenden evangelischen Pfarrers und Diplom-Psychologen Dierk Schäfer, ansässig in Bad Boll)
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 "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

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Bekanntgebung im Namen der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« (d.h. der beiden deutschen Amtskirchen, der Länderregierungen und des Bundesministeriums für Arbeit und Solziales):

QUELLE: rbb|24 - Rundfunk Berlin-Brandenburg - »Entschädigung von Unrecht - Beratungsstelle für Heimopfer eröffnet in Berlin« (11.08.2017, 15:21) @ www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/08/berlin-beratungsstelle-heimopfer.html (von dpa)


WEITERE QUELLE: Berliner Morgenpost - »SOZIALES - Entschädigungen in Behindertenhilfe und Psychiatrie« (11.08.2017, 13:40) @ www.morgenpost.de/berlin/article211548499/Entschaedigungen-in-Behindertenhilfe-und-Psychiatrie.html (von dpa)

Darüber, ob in dieser Berichterstattung von dieser Medienorganisation und auch anderen deutschen Medienorganisationen der Begriff „Entschädigung“ hätte verwendet werden dürfen, läßt sich argumentieren. Leider missbrauchen alle deutschen Medien immer und immer wieder lauthals den Begriff „Entschädigung“ wenn es sich in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht um Entschädigung handelt und auch niemand tatsächlich entschädigt wird.
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 "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

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Was der Besuch einer „Beratungsstelle“ mit "GESUNDHEIT" und "ENTSCHÄDIGUNG" zu tun hat, ist für mich persönlich völlig schleierhaft.

QUELLE: shz.de – Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG @ www.shz.de/regionales/newsticker-nord/psychopharmaka-tests-an-heiminsassen-id18076056.html :



Darüber, ob in dieser Berichterstattung von dieser Medienorganisation und auch anderen deutschen Medienorganisationen der Begriff „Entschädigung“ hätte verwendet werden dürfen, läßt sich argumentieren. Leider missbrauchen alle deutschen Medien immer und immer wieder lauthals den Begriff „Entschädigung“ wenn es sich in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht um Entschädigung handelt und auch niemand tatsächlich entschädigt wird.
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