Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kindesmisshandlung

Jugendamt Wuppertal: Talea (5 Jahre)

Jugendamt Wuppertal: Talea (5 Jahre)

WUPPERTAL AKTUELL
Mädchen tot: Hat die Pflegemutter die 5Jährige getötet?
Eine 38 Jahre alte Pflegemutter aus Wuppertal steht unter Verdacht, ihr fünf Jahre altes Pflegekind getötet zu haben. Die Frau wird am Karfreitag dem Haftrichter vorgeführt.
In diesem Haus soll die Frau ihr Pflegekind getötet haben. (Foto: Wolfgang Westerholz)
Wuppertal. Die Frau wird morgen (Karfreitag) dem Haftrichter vorgeführt. Am Dienstag hatte die 38-Jährige von ihrer Wohnung im Stadtteil Heckinghausen aus den Notarzt alarmiert. Der versuchte vergebens auf der Fahrt in die Helios-Kinderklinik in Barmen das schwer verletzte Mädchen zu reanimeren.

Das Kind starb in der Klinik, dem Vernehmen nach im Beisein der Pflegemutter. Weil es eindeutige Anzeichen für äußere Gewalteinwirkung gab, wurde umgehend die Polizei eingeschaltet. Wie die WZ erfuhr, war der Körper des Kindes von mehreren Hämatomen gezeichnet.

Die Pflegemutter wurde vorläufig festgenommen,der Leichnam des Mädchens zur Gerichtsmedizin in Düsseldorf gebracht. Die Obduktion der Leiche ergab, dass das Mädchen auf gewaltsame Weise zu Tode kam. Ob auch gegen den Pflegevater ermittelt wird, kommentierte die Staatsanwaltschaft gestern nicht. Der Mann sei aber jederzeit erreichbar.

Die Ermittlungen dauern an.
Wie lange das Mädchen bereits in der Pflegefamilie lebte und warum es dort untergebracht war, teilte das Jugendamt mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht mit.

In Wuppertal stehen dem Jugendamt insgesamt 350 Pflegestellen zur Verfügung, die derzeit fast alle besetzt sind. Alle Pflegestellen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und drei bis sechs Monate in engem Kontakt zum Jugendamt stehen, bevor sie ein Kind aufnehmen dürfen, so die Stadt.

20.03.2008
Andreas Spiegelhauer
https://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=202969

Re: Jugendamt Wuppertal: Mädchen (5 Jahre)

20. März 2008

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PFLEGEMUTTER UNTER VERDACHT
Fünfjährige stirbt nach schweren Misshandlungen

Familiendrama in Wuppertal: Ein fünfjähriges Mädchen ist offenbar von seiner Pflegemutter zu Tode misshandelt worden. Die 38-Jährige wurde unter dringendem Tatverdacht von der Polizei festgenommen.

Wuppertal - Die Frau soll am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Der Wuppertaler Dezernent für Soziales und Jugend, Stefan Kühn, reagierte betroffen auf die Nachricht. "Wir sind geschockt über die menschliche Tragödie, die sich in unserer Stadt abgespielt hat", sagte er.

Das Kind war am Dienstag von Notarzt und Feuerwehr in die Kinderklinik im Stadtteil Barmen eingeliefert worden. Auf dem Weg dorthin hatten die Rettungskräfte Reanimationsmaßnahmen vorgenommen. Dennoch sei die Fünfjährige wenig später in der Klinik gestorben. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen auf gewaltsame Weise zu Tode kam.

Über die Art der Verletzungen wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen bislang nicht äußern. Er machte auch keine Angaben darüber, wie lange das Kind schon bei der Pflegemutter lebte.

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Pflegefamilie Wuppertal Staatsanwaltschaft Sozialdezernent Tatverdacht
zu SPIEGEL WISSEN
Auch der Sozialdezernent erklärte, man könne wegen des laufenden Verfahrens nichts Näheres sagen. Er betonte jedoch, es gebe in Wuppertal ein strikt geregeltes Verfahren für die Auswahl von Pflegeeltern. "Wir haben da einen klaren Kriterienkatalog", sagte Kühn.

jdl/AP
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,542779,00.html

Re: Jugendamt Wuppertal: Mädchen (5 Jahre)

0. März 2008 | 16:32 Uhr Kommentieren | Artikel drucken | Artikel versenden
Pflegemutter nach gewaltsamen Tod einer Fünfjährigen festgenommen
Nach dem gewaltsamen Tod einer Fünfjährigen in Wuppertal ist die 38-jährige Pflegemutter des Kindes festgenommen worden. Das Mädchen sei bereits am Dienstag von Einsatzkräften aus der Wohnung im Stadtteil Barmen geholt und auf dem Weg ins Krankenhaus reanimiert worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Fünfjährige sei später in der Klinik gestorben.

Aktuelle Nachrichten - Wuppertal (ddp-nrw). Nach dem gewaltsamen Tod einer Fünfjährigen in Wuppertal ist die 38-jährige Pflegemutter des Kindes festgenommen worden. Das Mädchen sei bereits am Dienstag von Einsatzkräften aus der Wohnung im Stadtteil Barmen geholt und auf dem Weg ins Krankenhaus reanimiert worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Die Fünfjährige sei später in der Klinik gestorben. Eine Obduktion habe ergeben, dass das Kind gewaltsam ums Leben kam. Dringend tatverdächtig sei die Pflegemutter, die das Mädchen offenbar misshandelt hatte. Gegen die Frau sei Haftbefehl beantragt worden.

(ddp)
https://rohstoffe.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/16001453/Pflegemutter+nach+gewaltsamen+Tod+einer

Re: Jugendamt Wuppertal: Mädchen (5 Jahre)

Wuppertal
Pflegemutter nach Tod einer Fünfjährigen festgenommen
Im Westen, 20.03.2008, DerWesten
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Wuppertal. Eine 38-Jährige soll in Wuppertal ihre fünf Jahre alte Pflegetochter umgebracht haben. Unter dringendem Tatverdacht sei die Frau festgenommen worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Sie werde voraussichtlich am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Das kleine Mädchen war bereits am Dienstagabend von Einsatzkräften aus einer Wohnung in Wuppertal- Barmen geholt worden, nachdem ein Notruf bei der Polizei eingegangen war.

Noch in der Wohnung begannen die Einsatzkräfte mit der Reanimation des Kindes. Das Mädchen starb jedoch wenig später in der Klinik. Da das Kind massive Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung aufwies, wurde eine Obduktion durchgeführt, die einen gewaltsamen Tod der Fünfjährigen ergab. Nähere Angaben zur möglichen Todesursache wollte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen. Auch zum Aufenthaltsort der leiblichen Eltern äußerten sich die Ermittler nicht. (dpa)

https://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2008/3/20/news-32042990/detail.html

Re: Jugendamt Wuppertal: Mädchen (5 Jahre)

Pflegemutter nach gewaltsamen Tod einer Fünfjährigen festgenommen

Wuppertal (ddp). Nach dem gewaltsamen Tod einer Fünfjährigen in Wuppertal ist die 38-jährige Pflegemutter des Kindes festgenommen worden. Das Mädchen sei bereits am Dienstag aus der Wohnung im Stadtteil Barmen geholt und auf dem Weg ins Krankenhaus reanimiert worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft heute mit. Die Fünfjährige sei später in der Klinik gestorben. Eine Obduktion habe ergeben, dass das Kind gewaltsam ums Leben kam. Dringend tatverdächtig sei die Pflegemutter, die das Mädchen offenbar misshandelt hatte. Gegen die Frau sei Haftbefehl beantragt worden.

20.03.2008 SR
https://www3.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=87050

Re: Jugendamt Wuppertal: Mädchen (5 Jahre)

27.03.2008 17:19 Uhr Drucken | Versenden | Kontakt
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Tod einer Fünfjährigen
Viele Warnsignale, keine Reaktion

Nach dem gewaltsamen Tod einer Fünfjährigen in Wuppertal steht die Pflegemutter unter Verdacht - und das Jugendamt in der Kritik.
Von Johannes Nitschmann
Todesanzeige von Talea, Westdeutsche Zeitung
Die Todesanzeige des Mädchens in der Westdeutschen Zeitung
Foto: aus der Westdeutschen Zeitung


Nach dem gewaltsamen Tod der fünfjährigen Talea S. aus Wuppertal sind neben deren Pflegemutter auch Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. "Wir ermitteln gegen die zuständigen Sachbearbeiter wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und wegen unterlassener Hilfeleistung", erklärte der Wuppertaler Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt am Donnerstag der Süddeutschen Zeitung. Zuvor hatten Ermittler die Räume des städtischen Jugendamtes in Wuppertal-Elberfeld durchsucht und Akten beschlagnahmt.

Bereits am Karfreitag war die 38-jährige Pflegemutter von Talea unter dem dringenden Tatverdacht des Totschlags verhaftet worden. Eine Obduktion der Mädchenleiche führte zu dem Ergebnis, dass die Fünfjährige "auf gewaltsame Weise zu Tode kam". Die Pflegemutter hatte am Dienstag vergangener Woche Notarzt und Feuerwehr alarmiert, als das Kind offenbar bereits klinisch tot war. Bei einer ersten Untersuchung fanden die Ermittler am Körper von Talea etliche Blutergüsse und Hautabschürfungen. "Es waren Verletzungen, die nicht dem kindlichen Tagesablauf entsprechen", sagte Staatsanwalt Kaune-Gebhardt. Die verhaftete Pflegemutter schweigt bisher zu den Vorwürfen.

Auffällige Verletzungen


Inzwischen liegen der Staatsanwaltschaft Erkenntnisse vor, dass bei dem zuständigen Jugendamt etliche Warnhinweise wegen einer möglichen Misshandlung von Talea in ihrer Pflegefamilie eingegangen waren. Wegen auffälliger Verletzungen der Fünfjährigen hätten sich die leibliche Mutter von Talea, aber auch "neutrale Stellen" an das Wuppertaler Jugendamt gewandt, erklärte Staatsanwalt Kaune-Gebhardt. Derzeit werde untersucht, warum die zuständigen Sachbearbeiter auf diese Alarmsignale "nicht reagiert und das Kind nicht aus der Pflegefamilie genommen haben".

Die leibliche Mutter von Talea habe dem Jugendamt bereits vor drei Monaten gemeldet, dass sie bei ihrem Kind ein blaues Auge bemerkt habe, erklärte deren Rechtsanwältin Ulrike Horn der SZ. Wenige Tage später sei der Mutter vom Jugendamt mitgeteilt worden, ihr Kind sei bei der Pflegefamilie die Treppe hinuntergefallen und habe sich dabei am Auge verletzt. Tagsüber besuchte Talea einen Kindergarten. Auch dort seien ihre Verletzungen augenfällig gewesen, doch die zuständigen Behörden offenbar nicht eingeschaltet worden, beklagte Rechtsanwältin Horn.

Der Wuppertaler Oberbürgermeister Peter Jung (CDU) versicherte, die städtischen Behörden würden die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen im Todesfall der kleinen Talea "aktiv unterstützen". Für eine Beurlaubung von Mitarbeitern des Jugendamtes sehe er derzeit aber keine Veranlassung. Es gelte die "Unschuldsvermutung", erklärte Jung.

Die offenbar zu Tode misshandelte Talea befand sich seit etwa einem halben Jahr bei der Pflegefamilie, die selbst zwei eigene Kinder hat. Für eine unmittelbare Tatbeteiligung des 41-jährigen Pflegevaters hat die Staatsanwaltschaft derzeit keine Anhaltspunkte. Es wird aber geprüft, ob er sich wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht hat.

(SZ vom 28.3.2008)
https://www.sueddeutsche.de/,ra2m1/panorama/artikel/89/165617/?page=1#readcomment

Re: Jugendamt Wuppertal: Mädchen (5 Jahre)

Die 5-jährige Talea ist tot
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Trägt das Jugendamt eine Teilschuld?
Taleas leibliche Mutter war drogenabhängig und fühlte sich von ihrer Tochter überfordert. Daher wandte sie sich selbst ans Jugendamt und bat um eine Pflegefamilie, in der die fünfjährige Talea eine Chance haben sollte ein fröhliches, behütetes Leben zu haben. Doch statt der behüteten Kindheit erlebte die kleine Talea in der Pflegefamilie, in der sie sich seit September 2007 aufhielt, die Hölle, sie stirbt schließlich an den ihr zugefügten brutalen Misshandlungen. Die Ärzte stellten den Tod durch Gewalteinwirkung zweifelsfrei fest.

Dabei besuchte ihre leibliche Mutter die Fünfjährige regelmäßig in ihrem neuen Zuhause. Der schockierende Vorwurf: angeblich hat die Mutter bei einem Besuch auch ein blau geschlagenes Auge bemerkt und sich daraufhin sofort an das zuständige Jugendamt gewandt. Doch auch nach diesem Hinweis geschieht nichts. Wie Ulrike Horn, die Rechtsanwältin der leiblichen Eltern erklärt, soll die Pflegemutter diese Verletzungen mit einem Treppensturz erklärt haben. "Es gab dann keine weiteren Nachforschungen". Auch in der Kindertagessstätte soll Taleas blaues Auge aufgefallen sein, und Nachbarn der Pflegefamilie sagen, dass sie immer wieder Kinderweinen hörten.

Bisher kein Kommentar der Stadt Wuppertal

Die Stadt Wuppertal wehrt sich allerdings gegen den Vorwurf, Warnzeichen übersehen zu haben. Wie Stephan Kühn, Sozialdezernent Wuppertal mitteilt werden Pflegefamilien bis zu sechs Monate sie auf ihre Eignung überprüft. Zum Fall Talea will er allerdings noch keinen Kommentar abgeben, da angeblich noch Angaben über die Umstände des Todes fehlen. "Wir werden alle Fragen prüfen, aber zuerst brauchen wir konkrete Informationen", so Kühn. Taleas Pflegemutter Tatiana G. schweigt bisher zu allen Vorwürfen. Trotzdem wollen die Ermittler noch in dieser Woche ihre Ergebnisse präsentieren. Und vielleicht wird dann auch klar, ob die Behörden den Tod des Kindes hätten verhindern können. Den leiblichen Eltern wird dies allerdings kein Trost mehr sein, sie werden vom Elternverband Wuppertal betreut.
https://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_artikel.php?article=18491

Re: Jugendamt Wuppertal: Talea (5 Jahre)

Hinweis zur Inhaltsstrukturierung

Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel zu vermerken.

Die vielen Einzelbeiträge zum Fall Talea bite zu einem Thread (Beitragsdikussionsfaden) zusammenfassen, sonst muss dass hier zur Übersichtlichkeit irgendwann rationalisiert werden.

Ein Fall möglichst gleich ein Thread (Beitragsdikussionsfaden).

mfg
admin


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New PostErstellt: 29.09.08, 22:01 Betreff: Anklage gegen Taleas Pflegemutter drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
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Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat Anklage gegen die Pflegemutter der getöteten Talea erhoben. Das sagte uns Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt. Die 38-jährige Frau wird sich nun wegen Totschlags vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft geht wegen der vorliegenden Indizien davon aus, dass die Frau ihre fünfjährige Pflegetochter im März dieses Jahres getötet hat. Die Tat soll sich in der Badewanne abgespielt haben. Die Frau hatte die Tat zunächst abgestritten, später dann zu allen Vorwürfen geschwiegen. Das Verfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes hat die Staatsanwaltschaft dagegen eingestellt. Auch nach aufwändigen Ermittlungen lasse sich nicht beweisen, dass die Frauen wussten, dass Talea in der Pflegefamilie misshandelt wurde. Sie hätten ihre Pflichten nicht nachweisbar verletzt.


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New PostErstellt: 29.09.08, 22:02 Betreff: Anwälte reagieren auf Anklage gegen Pflegemutter drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
Creative Muvo V 100 2 GB...
Im Fall Talea äußern die Verteidiger der Pflegemutter ihr Unverständnis über den Inhalt der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft der 38-Jährigen vor, im März dieses Jahres das fünfjährige Mädchen getötet zu haben. Nach Meinung der Anwälte seien trotz monatelanger Ermittlungen weder der Tatablauf noch das Motiv geklärt. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf Indizien. Die Pflegemutter sitzt seit März (2008) in Untersuchungshaft und schweigt.

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New PostErstellt: 29.09.08, 22:02 Betreff: Anwälte reagieren auf Anklage gegen Pflegemutter drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
Im Fall Talea äußern die Verteidiger der Pflegemutter ihr Unverständnis über den Inhalt der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft der 38-Jährigen vor, im März dieses Jahres das fünfjährige Mädchen getötet zu haben. Nach Meinung der Anwälte seien trotz monatelanger Ermittlungen weder der Tatablauf noch das Motiv geklärt. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf Indizien. Die Pflegemutter sitzt seit März (2008) in Untersuchungshaft und schweigt.


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New PostErstellt: 29.09.08, 22:04 Betreff: Anklage im Fall Talea - Abdrücke vom Schuh der Pflegemutter drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
ADAC Camping-Caravaning-...
Anklage im Fall Talea

Nach dem Tod der fünfjährigen Talea aus Wuppertal hat die Staatanwaltschaft jetzt Anklage wegen Totschlags gegen die Pflegemutter erhoben (02.09.08). Die 38-Jährige soll das Mädchen im März misshandelt und in einer Badewanne getötet haben. Michaela Heiser:

Die Pflegemutter gab damals an, kurz aus dem Haus gegangen zu sein und das leblose Kind später in der Wanne entdeckt zu haben. Ein Gutachter wies jedoch an einer Verletzung am Ohr des Kindes eindeutige Abdrücke vom Schuh der Pflegemutter nach, so die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Es sei nicht nachzuweisen, dass die Sozialarbeiterinnen von einer Misshandlung des Kindes hätten ausgehen müssen. Deshalb sei für sie die Tötung Taleas auch nicht voraussehbar gewesen.

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New PostErstellt: 29.09.08, 22:10 Betreff: Talea: Das Jugendamt wusste Bescheid drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
Step Up2 The Streets
Talea: Das Jugendamt wusste Bescheid
Jetzt ermittelt auch das BKA. Die Stadt veröffentlicht erschreckende Details zum Fall.

Ein Mitarbeiter der Spurensicherung betrat am Donnerstag das Haus der Pflegefamilie an der Kleestraße. Auch das Bundeskriminalamt war mehrere Stunden vor Ort. Vor dem Haus häuften sich Blumen und Kerzen. Die Betroffenheit an dem Schicksal des kleinen Mädchens ist groß. (Foto: Andreas Fischer)

Wuppertal. Mehrere Stunden untersuchten Mitarbeiter der Spurensicherung gestern erneut die Wohnung, in der die kleine Talea S. lebte, bevor sie am Dienstag vergangener Woche in der Barmer Kinderklinik gestorben ist. Nun ist auch das Wiesbadener Bundeskriminalamt in den Fall eingeschaltet, der in ganz Deutschland für Betroffenheit und Entsetzen sorgt.

Das BKA habe nach Auskunft der Wuppertaler Staatsanwaltschaft die technisch bessere Ausrüstung, deswegen sei es nun mit der Spurensicherung in der Wohnung an der Kleestraße betraut worden. Ob es Hinweise auf sexuellen Missbrauch gebe und das der Grund sei, warum jetzt auch das BKA eingeschaltet wird?

„Wir ermitteln nach wie vor in alle Richtungen“, sagte Staatsanwalt Kaune-Gebhardt. Auch zur genauen Todesursache des Mädchens wollte er noch keine Informationen geben.

An der Kleestraße wohnte das fünfjährige Mädchen seit einem halben Jahr bei der Pflegefamilie, bevor es gewaltsam zu Tode kam. Dringend tatverdächtig ist die 38-jährige Pflegemutter Kaja G., die seit Karfreitag in Untersuchungshaft sitzt. Zu den Vorwürfen, für den Tod der kleinen Talea verantwortlich zu sein, schweigt sie weiterhin.

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, zumal die Staatsanwaltschaft auch gegen Mitarbeiter des Wuppertaler Jugendamtes wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung ermittelt.

Nach Informationen der WZ richten sich Diese Ermittlungen gegen insgesamt drei städtische Mitarbeiterinnen. Dies wollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigen. „Das primäre Interesse liegt bei der Sachbearbeitung. Wir müssen untersuchen, wie viele daraus werden und wer da noch Entscheidungsträger war“, sagt die Staatsanwaltschaft.

Die Räume des Jugendamtes sind bereits durchsucht, zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt worden. Bisher sind offenbar keine Mitarbeiter des Jugendamtes vernommen worden. Darüber hinaus werden Nachbarn und Zeugen aus dem sozialen Wohnumfeld befragt – dazu gehört auch der Pflegevater.

In einer nichtöffentlichen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses informierte die Stadt Donnerstag über den Fall. Aus der Zusammenfassung der Aktenlage, die der WZ vorliegt, geht eines klar hervor:

Zahlreiche Hinweise auf nicht eindeutig zu erklärende Verletzungen bei Talea – vor allem von Seiten des Kindergartens – haben nicht dazu geführt, Talea aus der Pflegefamilie zu nehmen.

„Das Jugendamt hat die Situation dargestellt. Es ging nicht Darum, Vorwürfe zu entkräften“, sagte ein Ausschussmitglied nach der Sitzung. Nach der fast zweistündigen Sitzung seien viele Fragen offen geblieben, hieß es. Warum sei der Kinderarzt des Mädchens nie zu Rate gezogen worden?

Warum reagierte niemand auf die Verletzungen des Mädchens, die angeblich von dem Hund der Pflegefamilie stammten? Auf Diese und andere Fragen habe es keine Antworten gegeben. Jegliche Diskussion sei abgewürgt worden, sagt ein anderes Ausschussmitglied.

Die Stadt teilte auf Nachfrage der WZ mit, dass der tragische Tod Taleas nach jetzigem Ermittlungsstand keine personellen Konsequenzen nach sich ziehe. „Für Beurlaubungen gibt es keine Grundlage.

Für uns gilt die Unschuldsvermutung“, sagte Stadtsprecherin Martina Eckermann. Allerdings werde ein unabhängiges Institut damit beauftragt, das gesamte Betreuungsverfahren mit Blick auf den Jugendschutz und mögliche Versäumnisse zu überprüfen.

Die ganze Dokumentation
www.wuppertal.de

Taleas zahlreiche Verletzungen waren aktenkundig

Chronologie: Jugendsamtsleiter Dieter Verst referierte im Jugendhilfeausschuss die Fall-Dokumentation.

6. September 2007: Talea wird aus der leiblichen Familie geholt und kommt einen Tag später in die Obhut der Pflegefamilie in Heckinghausen. Diese sei laut Akte zuvor in einem mehrmonatigen Verfahren geprüft worden.

31. Oktober 2007: Der Kindergarten empfiehlt nach einiger Beobachtung des Kindes, Talea auf motorische und sprachliche Aspekte hin im Sozialpädiatrischen Zentrum untersuchen zu lassen. Die Entwicklung in der Pflegefamilie soll dabei stets eine wichtige Rolle gespielt haben.

4. Dezember 2007: Der Pflegekinderdienst referiert aus Gesprächen mit der Pflegemutter im Rahmen zweier vorheriger Hausbesuche. Demnach habe Talea eine schlechte Feinmotorik und eine eingeschränkte Wahrnehmung und falle oft über ihre eigenen Füße.

Die Einschätzung bestätigt der Kindergarten. In anschließenden Telefonaten im Januar 2008 berichtete die Pflegemutter dem Pflegekinderdienst von blauen Flecken, die das Kind beim häufigen Fallen erlitten haben soll.

14. Januar 2008: Talea kommt mit geschwollenem Gesicht und entzündetem Auge in den Kindergarten. Der informiert das Jugendamt, auch darüber, dass zuletzt häufiger Verletzungen des Kindes aufgefallen seien.

Talea habe erzählt, dass der neue Hund der Pflegefamilie sie schon mehrfach gebissen und gekratzt habe. Im Kindergarten geht man aber nicht da davon aus, dass Talea in der Pflegefamilie geschlagen werde.

16. Januar 2008: Hausbesuch des Jugendamts in der Pflegefamilie. Talea hat einen blauen Fleck an der Wange, eine Bisswunde am Ohr, offenbar durch den Hund. Einschätzung des Jugendamts: Die Fünfjährige könne nicht mit dem Tier umgehen, darauf müsse die Pflegemutter achten. Anzeichen für Gewalt in der Familie gebe es nicht.

18. Februar 2008: Unangemeldeter Hausbesuch. Das Kind hatte ein Pflaster am Kinn und nach wie vor leichte Verletzungen. Nach Aussage der Pflegemutter ist Talea die Treppe heruntergefallen. Nach Einschätzung des Kindergartens können die Pflegeeltern bestimmte Situationen nicht richtig einschätzen.

26. Februar 2008: Jugendamt prüft die Aussagen des Kindergartens, sieht aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Talea in der Pflegefamilie nicht gut versorgt wird.

18. März 2008: Die 5-Jährige wird abends mit Merkmalen von Misshandlung ins Krankenhaus gebracht und stirbt.


Die Stadtspitze versagt
Kommentar von Robert Maus

Das Krisenmanagement der Stadt Wuppertal versagt im Fall der toten Talea auf der ganzen Linie. Im Jugendhilfeausschuss wurde jede Nachfrage abgewürgt, offizielle Stellungnahmen, wie es dazu kommen konnte, dass das Kind getötet wurde, gibt es keine.

Sowohl Sozialdezernent Stefan Kühn als auch Oberbürgermeister Peter Jung lehnten gestern eine Interviewanfrage der WZ kategorisch ab. Die Verantwortlichen sind abgetaucht.

Donnerstagabend hat die Stadt ein Protokoll der Vorgänge um die kleine Talea herausgegeben. Darin ist in der Tat dokumentiert, dass es sehr oft Kontakte mit der Pflegefamilie gab.

Aber wie kann es sein, dass der Kindergarten mehrfach darauf aufmerksam machte, dass das Kind Verletzungen aufwies, angeblich immer wieder vom Hund gebissen wurde – und nichts geschah?

Der Kindergarten hat die Stadt nachdrücklich gewarnt, ohne Ergebnis. Sozialdezernent Kühn hat offenbar sein Amt nicht im Griff. Er muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ein Schönwetter-Dezernent zu sein. Jetzt ist er in Erklärungsnot.

28.03.2008
Von Nikola Dünow und Robert Maus

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Re: Jugendamt Wuppertal: Talea (5 Jahre)

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27.10.2008

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JUGENDÄMTER
Eltern in vier Stunden

Von Andrea Brandt

In Wuppertal beginnt der Prozess um den Tod eines Mädchens in einer Pflegefamilie. Der Fall ist ein Beispiel unter vielen für staatliches Versagen im Umgang mit Pflegeeltern.

Sie hat es geschafft, zu Hause diese Fotos wieder aufzuhängen. Eine Kinderhand ist darauf zu sehen, eine blonde Zweijährige, die mit ihrer Puppenküche spielt. Daneben dasselbe Mädchen im Kindergartenalter, strahlend, die Wangen mit Lippenstift bemalt. "Das war unser letzter Ausflug", sagt die Mutter.

Martina S., 36, wird ihre Tochter nur noch auf Fotos sehen. Die fünfjährige Talea starb am 18. März in der Obhut einer behördlich geprüften Pflegefamilie in Wuppertal. Das Jugendamt hatte sie dorthin gebracht, damit es ihr besser gehe als zu Hause. Ihre alleinerziehende Mutter sollte Zeit für einen Alkoholentzug bekommen.

Es kam dramatisch anders. In dieser Woche beginnt vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess gegen Taleas 38-jährige Pflegemutter. Sie soll das Kind, das mit teils faustgroßen Blutergüssen übersät war, laut Anklageschrift durch "Ersticken mit der Hand oder einem unbekannten Gegenstand" getötet haben. Taleas kleiner Körper sei zudem "massiv" unterkühlt gewesen, da die Pflegemutter sie in eine Badewanne mit kaltem Wasser gelegt habe. Die Beschuldigte habe die Tat in einer ersten Vernehmung bestritten, so ihr Verteidiger Michael Kaps. Angeklagt gehört aus Sicht der leiblichen Eltern nicht nur eine einzelne Frau, sondern ein ganzes System. Die Mutter und Taleas Vater André R. fordern eine bessere Auswahl und mehr Kontrolle von Pflegefamilien. Taleas Tod müsse "alle aufrütteln, die in Deutschland für Pflegekinder verantwortlich sind", sagt Martina S.

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Pflegekinder Jugendamt Pflegeeltern Wuppertal Prozess
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Der Ruf nach mehr Schutz für Kinder, die der Staat etwa nach Drogenproblemen, Gewalt oder Vernachlässigung im Elternhaus in eine Pflegefamilie gibt, wird immer lauter. Im Mai wurde am Landgericht Braunschweig ein Sozialpädagoge aus Wernigerode zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er nach Überzeugung der Richter zwei Pflegetöchter und einen Pflegesohn jahrelang sexuell missbraucht hatte. Seit dem Frühjahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen ein Pflegeeltern-Paar wegen des Verdachts auf schwere Misshandlungen ihres dreijährigen Schützlings. Im vergangenen November verurteilte ein Schöffengericht in Dortmund eine Pflegemutter zu zwei Jahren auf Bewährung und Berufsverbot. Sie soll Pflegekinder mit Mullbinden ans Bett gefesselt und ihnen Brandwunden zugefügt haben.

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Schon im Oktober 2004 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, Jugendämter müssten künftig intensiver prüfen, wie Familien mit ihren Pflegekindern umgehen. Zuvor war in Stuttgart ein Kind in einer Pflegefamilie verhungert. Doch passiert ist seitdem zu wenig.

Dabei gibt es meist Hinweise, von Nachbarn, Ärzten oder aus Kindergärten. Auch in Taleas Fall hatten Jugendamtsmitarbeiter von Verletzungen des Mädchens erfahren, aber sie forschten nicht gründlich nach, machten keine Fotos, brachten es nicht zum Arzt. Zwar konnte ihnen in zwei inzwischen eingestellten Ermittlungsverfahren strafrechtlich keine Mitschuld an Taleas Tod nachgewiesen werden. Aber für den ermittelnden Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt ist das "ganz sicher kein Freibrief, dass alle richtig gehandelt haben".

Auch viele unbescholtene Pflegeeltern fordern inzwischen mehr Einsatz von den Jugendämtern im Kampf gegen Mängel im System. "Der Staat versagt bei der Betreuung von Pflegekindern und ihren Familien", klagt Ines Kurek-Bender, Vorsitzende der Landesgruppe Hessen des Bundesverbands der Pflege- und Adoptivfamilien (Pfad). Taleas Vermittlung in ihre Wuppertaler Pflegefamilie sei "eine einzige Katastrophe" gewesen. Eine, die sich so oder ähnlich auch in anderen deutschen Städten abspielen könnte.

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Pflegeeltern - muss der Staat sorgfältiger auswählen?

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3 Beiträge
Neuester: Heute 10:22 Uhr
von DJ Doena
So kam Talea eigentlich nur zur kurzzeitigen Pflege in eine sogenannte Bereitschaftspflegefamilie, blieb aber deutlich länger als vorgesehen. Solche Verlängerungen setzten die Familien oft extrem unter Stress, würden von den Jugendämtern jedoch häufig eingeplant, kritisiert Kurek-Bender. Für die besonders anspruchsvolle Bereitschaftspflege, bei der Kinder meist als Notfall aufgenommen werden, dürften zudem nur erfahrene oder sehr qualifizierte Pflegeeltern ausgewählt werden. Taleas Pflegemutter, die zuletzt als Sekretärin in einer Wirtschaftskanzlei arbeitete, hatte aber noch nie ein Pflegekind betreut.

In der Familie, in der Talea starb, lebten neben der Pflegemutter und ihrem zweiten Ehemann noch eine eineinhalbjährige gemeinsame Tochter und ein neunjähriger Sohn aus erster Ehe der Frau. Ein Windelkind braucht viel Aufmerksamkeit. Deshalb sei es ein Unding, einer Familie mit einem so kleinen Kind zusätzlich ein Pflegekind zu vermitteln, argumentiert Expertin Kurek-Bender. Der Wuppertaler Jugendamtsleiter Dieter Verst verteidigt die Entscheidung seiner Mitarbeiter. Es gebe dazu keine verbindlichen Vorschriften.
https://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,586654,00.html

27.10.2008

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JUGENDÄMTER
Eltern in vier Stunden

Von Andrea Brandt

2. Teil

"Wir brauchen mehr bundesweit einheitliche Standards für den Umgang mit Pflegekindern", fordert auch Elisabeth Helming, Soziologin und Pflegekind-Fachfrau beim Deutschen Jugendinstitut in München. Bislang mache jede Kommune weitgehend, was sie wolle. Und das ist allzu oft unzureichend - bei der Auswahl, aber auch bei der Begleitung von Pflegefamilien durch Fachleute.

Elke und Matthias Fritzsche aus der Nähe von Hamburg wurden 2006 im Schnellverfahren zu Pflegeeltern. Sie hätten sich zu einem vierstündigen Vorbereitungskurs angemeldet, "weil wir helfen wollten", so die Eltern von drei Kindern zwischen 10 und 19 Jahren. Kurz nach Abschluss des "völlig oberflächlichen" Seminars seien ihnen dann telefonisch zwei Pflegekinder angeboten worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Familie nach eigenen Angaben noch nicht einmal einen Fragebogen zu persönlichen Verhältnissen und Einkommen ausgefüllt.

"Total blauäugig", sagt Elke Fritzsche, habe sie zugesagt, 14 Tage später seien die Kinder da gewesen: zwei Geschwister im Alter von neun Monaten und zwei Jahren. Es begann ein Familienexperiment, das die Sprachlehrerin heute als "Kette aus Überforderung, Missverständnissen und Alleingelassenwerden" beschreibt. Von gestressten Jugendamtsmitarbeitern habe sie keine fachliche Hilfe bekommen. Nicht, als das ältere Pflegekind begonnen habe, sich selbst und das Jüngere zu verletzen. Nicht, als es die Tochter der Familie gewürgt habe. Seit dem Frühjahr leben die Kinder in einer heilpädagogischen Einrichtung. Ein Sprecher des zuständigen Landkreises Herzogtum Lauenburg beteuert, die "sehr schnelle Vermittlung in die Pflegefamilie" sei ein "absoluter Einzelfall" gewesen.

Elke Fritzsche ("Wenn wir nicht die Notbremse gezogen hätten, wäre unsere eigene Familie zerbrochen") fordert eine einjährige Ausbildung für Pflegeeltern, dazu mehr Hilfen und Kontrollen von Jugendämtern. Als sie ihre Hündin vom Tierschutzverein bekommen habe, hätten zweimal unangemeldet die Vermittler vor der Haustür gestanden. Bei den Pflegekindern habe niemand ohne Termin nach dem Rechten geschaut. "Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, wird in Deutschland besser kontrolliert als eine Pflegefamilie", empört sie sich.

Natürlich gibt es auch viele Jugendamtsmitarbeiter, die sich mit Sachkenntnis und persönlichem Einsatz um Pflegekinder und Pflegeeltern kümmern. Aber deren Arbeit wird nach Ansicht von Experten durch mehrere Entwicklungen erschwert:

* Immer mehr ältere Pflegekinder mit starken Entwicklungsstörungen und Traumatisierungen sollen vermittelt werden. Denn staatliche Stellen setzen heute bei Problemfamilien mehr und länger auf ambulante Hilfen, bevor sie die Kinder wegnehmen;
* da ein Platz in einem Heim für die Kommunen etwa vier- bis fünfmal teurer ist als eine Unterbringung in einer Pflegefamilie mit Kosten zwischen 600 und 1000 Euro im Monat, ist der finanzielle Druck groß, auch schwer gestörte Kinder in Pflegefamilien zu geben. "Die Gefahr wächst, dass blind vermittelt wird", warnt Henrike Hopp, Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (Kiap);
* etliche Kommunen haben ihre Pflegekinderdienste abgeschafft, zum Beispiel der Landkreis Verden in Niedersachsen. Pflegeeltern und -kinder werden dann beispielsweise vom Allgemeinen Sozialen Dienst mitversorgt. "Das ist, als ob man mit einem Innenohrtumor nicht zum Hals-Nasen-Ohrenarzt, sondern zum Hausarzt geschickt wird", kritisiert Kiap-Krisenhelferin Birgit Nabert.

Norma Ritzerfeld, 34, Pflegemutter von zwei Kleinkindern in Rostock, berichtet, sie sei in weniger als drei Jahren von sieben verschiedenen Jugendamtsmitarbeitern betreut worden. Etliche hätten wenige oder gar keine Fachkenntnisse gehabt und vorher zum Beispiel nur mit Scheidungskindern gearbeitet. Zudem seien Supervisionen und Fortbildungen für Pflegeeltern gestrichen worden.

Zweimal, sagt Ritzerfeld, habe ihre fünfjährige Pflegetochter versucht, die jüngere Schwester zu töten. Sie erzählt von "nächtelangen, verzweifelten Gesprächen mit Psychologen", zu denen sie auf eigene Initiative Kontakt aufgenommen habe. Vom Jugendamt seien nur lapidare Tipps gekommen: "Die sagten, ich solle die Kinder halt öfter trennen." Ein Sprecher der Stadt Rostock wies die Vorwürfe zurück, räumte aber ein, dass die "bislang sehr individuelle Betreuung von Pflegeeltern durch Spezialkräfte" nach Umstrukturierungen "so nicht mehr möglich" sei.

"Traumatisierte Kinder treffen in vielen Fällen auf überforderte, schlecht begleitete Pflegeeltern", beschreibt der Erziehungswissenschaftler Jürgen Blandow die Lage. Im neugegründeten Kompetenz-Zentrum Pflegekinder in Berlin will er künftig mit Forscherkollegen und Fachdiensten wie "Pfiff" aus Hamburg bundesweit Langzeit-Qualifizierungen für Jugendamtsmitarbeiter und Beratung für Kommunen anbieten: "Da stehen wir noch ganz am Anfang."

Wie gut ein Pflegekind in Deutschland betreut wird, hängt bislang offenbar stark davon ab, wo es wohnt. Nach einer Studie des Instituts für Sozialpädagogische Forschung in Mainz vom März war im Jahr 2005 eine Vollzeitkraft im Pflegekinderdienst im Landkreis Trier-Saarburg für 151 Pflegekinder zuständig, im Kreis Bad Dürkheim für 107 und in Ludwigshafen für 29. Wissenschaftler empfehlen 25 Kinder pro Mitarbeiter.

Kommunen mit Negativrekorden versichern, inzwischen hätten sich die Fall-Zahlen pro Fachkraft deutlich verringert. Mit der aktuellen Quote von 76 Pflegekindern auf eine Vollzeitstelle ließen sich die gesetzlichen Aufgaben "gut erfüllen", behauptet Claus Potje, Sozialdezernent des Landkreises Bad Dürkheim.

Johannes Rupp bezweifelt das. Der Pfad-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz sagt, er kenne Pflegekinder, für die der zuständige Jugendamtsmitarbeiter "drei bis fünf Jahre lang" nicht einmal den Hilfeplan erstellt habe, mit dem mindestens alle zwölf Monate die Entwicklung des Kindes kontrolliert werden soll: "Man kann nur beten, dass zufällig nichts Schlimmes passiert."


https://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,586654-2,00.html

Re: Jugendamt Wuppertal: Talea (5 Jahre)

Gast



New PostErstellt: 29.09.08, 22:11 Betreff: Mordfall in Wuppertal drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat
ADAC Camping-Caravaning-...
Mordfall in Wuppertal
Tod einer Fünfjährigen
Von Karin Truscheit

Das Grab von Talea auf dem Unterbarmer Friedhof in Wuppertal

12. September 2008 Am 18. März war es in Wuppertal zu kalt für die Jahreszeit: acht Grad und ein wenig Nieselregen. 27 Grad betrug die Körpertemperatur der fünfjährigen Talea, als sie an jenem Tag in der Wohnung ihrer Pflegeeltern leblos mit nasser Kleidung, in kaltem Wasser in der Badewanne liegend, gefunden wurde. Das Badezimmer war nicht geheizt. Ein Unfall, sagte die Pflegemutter dem Notarzt. Erstickt, sagten die Ärzte im Krankenhaus.

Gerichtsmediziner werden sich später nicht auf eine einzige Todesursache festlegen können: Sowohl die extreme Unterkühlung als auch ein „trockenes Ersticken“ habe das Leben Taleas beendet. Im Krankenhaus betrug ihre Körpertemperatur bei der Messung mit einem speziellen Thermometer sogar nur 22 Grad, nichts in der Welt konnte ihr Herz wieder zum Schlagen bringen. Da sie zudem kein Wasser in der Lunge hatte, kann sie nicht in der Badewanne ertrunken sein. Wahrscheinlicher scheint, dass ihr Mund und Nase zugehalten wurden - vielleicht mit einem Tuch.

„Sie wurde entweder getreten oder mit dem Schuh geschlagen“

Taleas Körper war übersät mit Blutergüssen: am Ohr, am Auge, auf den Wangen, an den Armen. Auch das Profil einer Schuhsohle fanden die Gerichtsmediziner auf ihrem Körper. „Sie wurde entweder getreten oder mit dem Schuh geschlagen“, sagt der ermittelnde Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt. Die Hämatome waren so verteilt, dass sie unmöglich auf einen Sturz zurückzuführen, sondern laut Obduktion das Ergebnis „stumpfer Gewalt“ sind.

So endete der 18. März für die Ärzte im Krankenhaus mit der Gewissheit, dass Talea eines gewaltsamen Todes gestorben sein musste. Für die Pflegemutter Kaja G. endete der 18. März mit einem Nervenzusammenbruch in der Psychiatrie. Zuvor hatte sie jedoch den Polizisten gesagt, sie sei nur kurz aus dem Haus gegangen und habe nachher das Kind in der Badewanne so vorgefunden. Seitdem sitzt Kaja G. in Untersuchungshaft und schweigt.
Sponge Bob, my little Pony, der Hase Felix, Bärchen, Pferdchen, Lämmchen und Mäuschen, Ernie und Winnie Puh sitzen auf Taleas Grab und zeigen knopfäugig und pastellig jedem schon von weitem, dass sie auf einem Friedhof eigentlich nichts verloren haben - und das kleine Mädchen unter ihnen schon gar nicht. Fassungslos auch die leiblichen Eltern in der Todesanzeige für ihre Tochter: „Wir konnten dich nicht schützen. Gewaltsam wurde dein Leben beendet.“ Dabei war Talea ebendiesen Eltern zu ihrem Schutz am 6. September 2007 weggenommen worden. Denn die Möbel flogen tief in der Familie, wie die Leute sagen. Haushaltshilfe, Erziehungshilfe, ambulante Beratung - vieles von dem, was deutsche Jugendämter als Unterstützung für Familien vorsehen, die ihr Leben nicht bewältigen können, war der Familie mit den Mädchen Talea und Lenya schon zugutegekommen.

Das Auswahlverfahren dauert mehrere Wochen

Doch zum Guten hatte sich nichts gewendet. Alkohol, Arbeitslosigkeit, Handgreiflichkeiten, die Kinder irgendwo dazwischen. Viele „Krisensituationen“, kein „verlässlicher Rahmen zur Kindererziehung“, heißt das in der Sprache des Jugendamtes. Die Mutter Martina Z. selbst bittet schließlich das Amt um Hilfe: Es wird ihr alles zu viel. Am 6. September sagt auch das Jugendamt: „Jetzt ist Schluss!“ Die beiden Mädchen im Alter von vier und zweieinhalb Jahren werden mit Hilfe der Polizei in Obhut genommen. Das Jugendamt schickt Lenya zu einer Erziehungsstelle nach Ibbenbüren. Talea kommt zur Familie G. - als deren erstes Pflegekind überhaupt.

Im Winter 2006 hatte sich die Familie G. als Pflegefamilie beim Jugendamt in Wuppertal beworben. Das Ehepaar hat zwei leibliche Kinder im Alter von anderthalb und acht Jahren. Das Auswahlverfahren dauert mehrere Wochen: Man spricht mit dem Ehepaar, fragt nach Belastbarkeit und Erziehungsmustern, erzählt von den sozialen Nöten der Pflegekinder. Der Amtsarzt schaut nach Drogenkonsum oder psychischen Erkrankungen, die Sachbearbeiter interessieren Führungszeugnisse und Finanzen. Auch ein Hausbesuch steht auf der Liste: Wo schlafen die Kinder? Wo spielen die Kinder? Wie sieht ein Tag aus im Leben der Familie G. in Wuppertal-Heckinghausen? Alles so gutbürgerlich wie das Viertel selbst: viele Geranienkästen, noch mehr Butzenscheiben, zwischen sanierten Altbauten das Stehcafé „Ilona's Lädchen“ und die Gaststätte „Linia“: Es wird Dart gespielt.

Die ersten Lügen

Die 38 Jahre alte Kaja G. arbeitet als Sekretärin, ihr zwei Jahre älterer Mann Axel als Techniker. Beide sind Mitglieder der Mormonengemeinde „Heilige Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage“. Man kann glauben, was man will, wenn man fremde Kinder zur Pflege aufnimmt, solange nichts Absonderliches oder Fanatisches damit verbunden ist. Die Prüfung wird abgeschlossen, das Ehepaar für gut befunden. Ein paar Monate später zieht Talea ein.

Es läuft auch gut, zunächst. „Das Mädchen integriert sich gut in das Familienleben“, notiert am 17. September 2007 der Pflegekinderdienst, der beim Jugendamt für die Betreuung der Pflegefamilien zuständig ist. Während Kaja G. ihr Pflegekind weiterhin in seinen gewohnten Kindergarten bringt und abholt, kommt Taleas Mutter in die Suchtklinik. Der Kindergarten empfiehlt, Talea umfassend zu fördern, da ihre Motorik und ihre Sprache nicht altersentsprechend entwickelt sind, was schon festgestellt wurde, als Talea noch bei ihren leiblichen Eltern wohnte. Das Jugendamt informiert auch Kaja G. von der Einschätzung des Kindergartens.

Die ersten Lügen gibt es im November 2007. „Talea fällt oft über ihre eigenen Füße“, soll Kaja G. Anfang des Monats beim Hausbesuch der Mitarbeiterin vom Pflegekinderdienst erzählt haben. Auch der Kindergarten habe das bestätigt, sagt die Pflegemutter - was nicht stimmt. Im Kindergarten wurde nur von „motorischen Defiziten“ gesprochen. Doch wer viel hinfällt, hat viele blaue Flecken. Und von diesen erzählt die Pflegemutter in den kommenden Wochen dem Jugendamt immer öfter. Und was Kaja G. erzählt, passt ins Gesamtbild. Das Jugendamt fragt nicht weiter nach. Am 17. November wird Talea fünf Jahre alt.

Immer häufiger fallen Verletzungen auf

Zwei Monate später, Anfang Januar, fragt der Pflegekinderdienst Kaja G., ob Talea denn anderswo untergebracht werden solle, wenn sie solche motorischen Schwierigkeiten habe. Kaja G. sagt nein, Talea bleibt. Und erzählt im Kindergarten ihrer Erzieherin, die sie nach ihren Verletzungen fragt, der neue Hund der Pflegefamilie habe sie schon oft gebissen und gekratzt. Immer häufiger fallen der Kindergärtnerin jetzt kleinere und größere Wunden Taleas auf. Sofort meldet der Kindergarten das dem Jugendamt, das wiederum am 14. Januar den Pflegekinderdienst kontaktiert.

Ein Hausbesuch muss her, „schnellstmöglich“. Am selben Tag noch erreicht eine weitere Meldung des Kindergartens die Behörden: Talea erscheint mit geschwollenem Gesicht und entzündetem Auge im Kindergarten. Die Erzieher geben nach eigenen Angaben zu verstehen, man könne nicht ausschließen, dass Talea in der Pflegefamilie geschlagen werde - genau das Gegenteil wird das Jugendamt später zu Protokoll geben: „Der Kindergarten teilt weiter mit, dass nicht davon ausgegangen wird, dass das Kind in der Pflegefamilie geschlagen würde“, heißt es dazu in der Chronik, die das Jugendamt nach dem Tod Taleas veröffentlicht hat.

Falsche Einschätzung

Am 16. Januar schließlich, zwei Tage nachdem die Fünfjährige im Kindergarten mit geschwollenem Gesicht erschienen ist, klingelt der Pflegekinderdienst unangemeldet bei Familie G. in der Kleestraße in Wuppertal-Heckinghausen. Es folgt eine „genaue Inaugenscheinnahme“ Taleas durch die Sozialarbeiterin. Sie notiert: „Rauhe Haut des Kindes im Gesicht (mögliche allergische Reaktion); leicht bläulicher Fleck im unteren Wangenbereich; Bisswunde von Hund am Ohr.“ Die Sozialarbeiterin bittet Talea nicht, sich zu entkleiden, um nach blauen Flecken zu schauen, die keiner sehen soll. Vielmehr notiert sie weiter: „Eindruck: keine Gewalt in der Familie. Das Kind kann nicht mit dem Hund umgehen.“ Die Pflegemutter solle darauf künftig achten. Man schaut noch gemeinsam ins Vorsorgeheft, spricht über die „motorischen Schwierigkeiten“ des Kindes. Dann ist die Sozialarbeiterin wieder weg.

Zwei Wochen später, am 29. Januar, ist der nächste unangemeldete Hausbesuch fällig. Der Kindergarten berichtet abermals von Verletzungen. Am 18. Februar vermerkt der Pflegekinderdienst in seinen Unterlagen Details des Besuches: „Kind hatte Pflaster am Kinn und ist laut Pflegemutter die Treppe heruntergefallen“, heißt es in den Unterlagen des Jugendamtes. Auch habe eine Augenärztin bei Talea eine Sehschwäche von 2 bis 3 Dioptrien festgestellt: „Dies kann laut Augenärztin sowohl die räumliche Orientierung als auch das dreidimensionale Sehen beeinträchtigen.“ Mit der Augenärztin, die das angeblich gesagt haben soll, hat niemand vom Jugendamt jemals gesprochen. Kaja G. hat es erzählt, der Pflegekinderdienst glaubt es. So folgert das Jugendamt am 26. Februar: „Es gibt nach gemeinsamer Einschätzung keine Anhaltspunkte dafür, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern nicht gut versorgt wird.“ Das ist drei Wochen vor Taleas Tod.

„Meine Pflegemutter hat mich getreten“

Taleas leibliche Mutter ist zu dieser Zeit immer noch in der Suchtklinik. Offenbar erzählt ihr dort eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes, dass ihr Talea „gar nicht gefällt“. Sie sei blass, apathisch und in der Dusche gestürzt. Die Mutter hört auch, dass ihre Tochter nach Erzählungen der Pflegemutter so oft die Treppe hinunterfällt. Dazu sagt sie: „Bei mir war das nicht.“ Ein Satz Taleas hätte sie vielleicht retten können: „Meine Pflegemutter hat mich getreten“, sagt sie zu einer Erzieherin im Kindergarten.

Die Erzieherin greift am 18. Februar zum Telefon und berichtet dem Jugendamt nach eigenen Angaben sofort davon. Bis heute streitet die Behörde ab, diesen Satz je gehört zu haben. „Wir haben diese Information nicht bekommen“, sagt Dieter Verst, Leiter des Wuppertaler Jugendamtes. Nicht zuletzt um diesen Satz ging es auch bei den monatelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die zwei Sachbearbeiterinnen vom Jugendamt, die im Pflegekinderdienst und im Bezirkssozialdienst mit dem Fall betraut waren. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen wurden inzwischen eingestellt, strafrechtlich relevante Beweise wurden nicht gefunden. Es gelang bis heute nicht, herauszufinden, ob der Satz nie gesagt oder nie gehört wurde.

Kein Versagen erkennbar

Der Leiter des Jugendamtes kann nicht erkennen, dass seine Mitarbeiter versagt haben. Ob man Kaja G. nach all den Verletzungen nicht hätte misstrauen müssen? „Man muss immer sehen: Wie ist der Einzelfall? Da sind unsere Fachkräfte zu dem Schluss gekommen: Das ist glaubhaft, da liegt kein Fremdverschulden vor.“ So war es wohl auch Taleas Verhängnis, dass es viele kleinere Verletzungen waren, die auffielen. „Wir hatten es hier mit einem Kindergartenkind zu tun, da sind blaue Flecken normal.“

So viele? Bei einer anderen Verletzung hätte man vielleicht einen Arzt konsultiert, sagt Verst. Und schließlich habe man sich genau das Vorsorgeheft angeschaut - auch dem Kinderarzt sei nichts aufgefallen. Doch mit dem hat auch nur Kaja G. gesprochen, nie das Jugendamt. Vielleicht muss man das alles glauben, wenn die Zeit so knapp ist wie das Personal, wenn man so viele Fälle gleichzeitig bearbeiten muss (etwa 60 Fälle je Sozialarbeiter) und wenn man sowieso plant, das Kind in einer Erziehungsstelle unterzubringen. Von Anfang an war die Familie G. nur als vorübergehende Station vorgesehen.

„Wir haben doch Hausbesuche bei Kaja G. durchgeführt“, sagt Verst. Aber warum muss Talea sich nicht entkleiden, wenn man schon nachschauen will, ob alles mit rechten Dingen zugeht? „Der Hinweis vom Kindergarten bezog sich ja auf eine Verletzung im Gesicht“, sagt Verst dazu und verweist darauf, dass die Kinder im Kindergarten zum Toilettengang begleitet würden. Da hätte ja dann etwas auffallen müssen, wenn es Verletzungen am Körper gegeben hätte. Doch kein Kind zieht sich im Kindergarten auf der Toilette komplett aus. Und nicht der Kindergarten hatte Talea in Obhut genommen, sondern das Jugendamt.

Neue Familie muss beobachtet werden

Doch es gibt Risikofaktoren, die man hätte ausschließen können. In vielen Jugendämtern wäre zum Beispiel Familie G. gar nicht als Bereitschaftspflegefamilie zugelassen worden, da das jüngste Kind erst anderthalb Jahre alt war. „Wir achten darauf, dass die eigenen Kinder mindestens drei Jahre alt sind“, sagt Barbara Heinemann-Milde, die in Berlin den Pflegekinderdienst koordiniert. Als Bereitschaftsfamilie zu arbeiten, zu der alle paar Monate neue Kinder kommen, da die Pflegekinder dort nur vorübergehend bleiben, sei schon genug Stress. „Da müssen die eigenen Kinder aus dem Gröbsten raus sein, sonst wird der Druck zu groß.“

Besonders, sagt sie, wenn man das erste Mal als Pflegefamilie arbeitet. Zudem ist es nach Meinung von Fachleuten wichtig, dass das Pflegekind immer das jüngste Kind ist - damit die Hierachie innerhalb der Familie gewahrt bleibt. Ebenso bedeutend sei eine intensive Betreuung der neuen Pflegefamilie: Fünf Hausbesuche machte das Jugendamt innerhalb des sechsmonatigen Aufenthalts Taleas bei Familie G. „Man muss bei einer Familie, die man noch nicht kennt, permanent dran sein“, sagt Heinemann-Milde. In Berlin kümmert sich eine Sozialarbeiterin höchstens um 25 Pflegekinder. Bei 60 Kindern, wie in Wuppertal, kann man kaum „permanent dran sein“.

Anklage wegen Totschlags

Am 18. März, Taleas Todestag, telefoniert Kaja G. vormittags mit dem Pflegekinderdienst, um einen Termin abzusagen. Am nächsten Tag soll sich eine neue Sachbearbeiterin bei ihr vorstellen. Zudem wäre es in dem Gespräch offenbar auch um die Erziehungsstelle gegangen, eine betreute Wohngruppe, in die Talea im Sommer wechseln sollte. Es wäre ihr drittes Zuhause geworden. Dazu wird es nicht mehr kommen. Um 21.50 Uhr meldet sich die Polizei bei der Rufbereitschaft des Jugendamts: Talea ist mit Merkmalen von Misshandlung in ein Krankenhaus gebracht worden. Das Kind kann nicht mehr wiederbelebt werden.

Vierzehn Tage lang, zwölf Stunden am Tag, haben zwanzig Kriminalbeamte nach Taleas Tod Verwandte, Nachbarn, Freunde, Kollegen, Vorgesetzte, Gemeindemitglieder, Freunde der Kinder, Eltern der Freunde der Kinder von Kaja G. befragt. Beamte des Bundeskriminalamtes haben in der Wohnung das Unterste zuoberst gekehrt. Nun haben die Ermittler eine ungefähre Ahnung davon, was Kaja G. liebte oder hasste, ob sie selbst ein glückliches Kind und ihre eigenen Kinder erwünscht waren, wie beliebt sie als Nachbarin war, wie es finanziell in der Familie bestellt war, ob sie jähzornig oder genügsam, arrogant oder angenehm im Umgang war. Welchen Eindruck kann dagegen das Wuppertaler Jugendamt oder irgendein Jugendamt in Deutschland von einer Frau gewinnen, die es doch nur in Gesprächen und bei ein paar Hausbesuchen kennenlernt?

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen Kaja G. Anklage wegen Totschlags erhoben. Ihr Mann hat für den Tattag ein Alibi. Die beiden Jugendamts-Mitarbeiterinnen haben sich bis heute nicht zu dem Fall geäußert.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Kai Nedden


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Gast



New PostErstellt: 29.09.08, 22:15 Betreff: Talea drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat
Sichtschutz im Garten
Talea

Ich kann es immer noch nicht fassen, dass die Mitarbeiter vom Jugendamt jetzt so aus der Sache rausrutschen! Habe ich etwas verpasst oder haben die beiden Mitarbeiter nicht bis zuletzt von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht?! Tut mir leid, aber wer reinen Gewissens und von seiner Unschuld überzeugt ist, schweigt nicht! Das zeigt mit, dass sie was zu vertuschen hatten. Sie wissen genau um ihre Mitschuld und die Tatsache, dass der Tod der Kleinen bei dieser Pflegefamilie hätte verhindert werden können.


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Gast



New PostErstellt: 29.09.08, 22:16 Betreff: Fall Talea: Schadenersatz vom Jugendamt? drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat
I Am Legend
Fall Talea: Schadenersatz vom Jugendamt?

Die Eltern der getöteten Talea wollen die Einstellung des Verfahrens gegen die Jugendamtsmitarbeiterinnen nicht hinnehmen. Das teilt ihre Rechtsanwältin Christina Priestersbach mit. Sie prüft zur Zeit, ob sich juristisch dagegen vorgehen lässt. Wie berichtet hatte die Wuppertaler Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die beiden Frauen im Jugendamt eingestellt. Man habe nicht nachweisen können, dass sie von den Misshandlungen Taleas in der Pflegefamilie gewusst hätten. Die Eltern der Kleinen wollen außerdem prüfen lassen, ob sie Schadenersatz von der Stadt verlangen können. Im Prozess gegen die Pflegemutter, die das Kind getötet haben soll, wollen die Eltern als Nebenkläger auftreten.


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Re: Jugendamt Wuppertal: Talea (5 Jahre)

Gast



New PostErstellt: 08.10.08, 01:07 Betreff: Talea - Termine Landgericht drucken Thema drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat Beitrag editieren
Hewlett Packard iPAQ 614...
Landgericht Wuppertal
Presseinformation 7. Oktober 2008
Seite 1 von 3
Strafsache
gegen: Kaja G. (38) aus Wuppertal
Vorwurf: Totschlag
Tatort: Wuppertal
Kammer: 5. große Strafkammer
Termine: 1) 27.10.08,
2) 29.10.08,
3) 05.11.08,
4) 14.11.08,
5) 21.11.08,
6) 02.12.08,
7) 09.12.08,
8) 12.12.08,
9) 15.12.08,
10) 17.12.08,
11) 18.12.08,
12) 19.12.08,
13) 07.01.09,
14) 08.01.09,
15) 09.01.09,
16) 13.01.09,
17) 14.01.09,
18) 21.01.09 und
19) 22.01.09 jeweils 9.15 Uhr.
Der Sitzungssaal wird erst am Sitzungstag bekanntgegeben!
Dr. Michael Börsch
Pressedezernent
Telefon 0202 498-1142
Mobil 0163 5867118
Telefax 0202 498-3503
pressestelle@
lg-wuppertal.nrw.de
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Eiland 4
42103 Wuppertal
Telefon 0202 498-0
www.lg-wuppertal.nrw.de
Landgericht Wuppertal
7. Oktober 2008
Seite 2 von 3
I. Sachverhalt
Die Angeklagte soll die ihr als Pflegekind anvertraute fünfjährige
Talea S. am Nachmittag des 18.03.2008 in ihrer Wohnung in der
Kleestraße in Wuppertal getötet haben.
Die Angeklagte selbst rief am Tattag um 17.39 Uhr den Notarzt.
Das Mädchen wurde in eine Kinderklinik gebracht, wo es gegen
19.09 Uhr verstarb.
Die Staatsanwaltschaft nimmt an, die Angeklagte habe das Mädchen
in eine mit kaltem Wasser gefüllten Badewanne gesetzt und
ihm die Atemwege mit der Hand oder einem weichen Gegenstand
verschlossen. Todesursächlich sollen sowohl ein Ersticken als
auch eine erhebliche Unterkühlung sein.
Zu den Tatvorwürfen hat die Angeklagte bislang geschwiegen.
Für Totschlag sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von 5 bis zu 15 Jahren
vor.
II. Verfahrenshinweise
1. Akkreditierungen
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Pressevertreter mit gültigem
Presseausweis werden vor Sitzungsbeginn bevorzugt in den
Saal gelassen.
2. Film- und Fotoaufnahmen
Aufnahmen von der Angeklagten sind nicht zulässig. Die Angeklagte
kann sich hinter im Sitzungssaal vorhandenen Abtrennungen
verborgen halten, bis die Kameras den Saal verlassen haben.
Für sonstige Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal hat der
Vorsitzende der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal
für alle Verhandlungstage zwei Fernsehteams (ein öffentlichLandgericht
Wuppertal
7. Oktober 2008
Seite 3 von 3
rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) und zwei Fotojournalisten
als „Poolführer“ zugelassen. Die Genehmigung umfasst auch
das Filmen und Fotografieren des Einzugs der Kammer. Für das
restliche Gerichtsgebäude schließe ich mich dieser Poolverfügung
an.
3. Verhalten zu Beginn der jeweiligen Sitzung
Die Anfertigung von Film- und Bildaufnahmen ist nach Aufforderung
durch den Vorsitzenden einzustellen. Die jeweiligen Kamerateams
und Fotografen haben den Saal und grundsätzlich auch das
Gerichtsgebäude unaufgefordert zu verlassen. Soweit dies nicht
möglich ist, weil der die Kamera führende Journalist selber über
den Prozess berichten muss, ist die mitgebrachte Kamera in die
Obhut der Wachtmeister zu geben. Sie wird dann erst beim Verlassen
des Gebäudes ausgehändigt. Eine Haftung ist ausgeschlossen,
abgesehen von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens.
4. Verpflichtung der Poolführer
Die jeweiligen Poolführer sind verpflichtet, auf Anfrage ihr Material
unverzüglich den an dem Verfahren interessierten Medien kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Sie müssen am ersten und letzten
Verhandlungstag in jedem Fall anwesend sein. An anderen Sitzungstagen
müssen sie zur Film- und Bildberichterstattung zur
Verfügung stehen, wenn sie angemessene Zeit vor dem betreffenden
Tag von einem Medienvertreter angefordert werden.
5. Übernahme der Poolführerschaft
Wer Interesse an der Poolführerschaft für die Fernseh- oder die
Bildberichterstattung hat, möge sich bei der Pressestelle des
Landgerichts bis zum 16.10.2008 schriftlich (gerne auch per EMail)
melden. Die Pressestelle wird sodann rechtzeitig vor der
Verhandlung mitteilen, wer gegebenenfalls die Poolführerschaft
übernommen hat.

[editiert: 11.10.08, 10:12 von Admin]
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New PostErstellt: 11.10.08, 10:15 Betreff: Re: Talea - Termine Landgericht drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
Hinweis zur Inhaltsstrukturierung

Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel zu vermerken.

Die vielen Einzelbeiträge zu Talea bite zu einem Thread (Beitragsdikussionsfaden) zusammenfassen, sonst muss dass hier zur Übersichtlichkeit irgendwann rationalisiert werden.

mfg
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New PostErstellt: 07.10.08, 23:49 Betreff: Talea: Zu der leiblichen, 35-jährigen Mutter bestand unregelmäßiger Kontakt, zu dem gleichaltrigen V drucken Thema drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat Beitrag editieren
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Tod einer Fünfjährigen
Pflegemutter ab 27. Oktober vor Gericht


Wuppertal (ddp-nrw). Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod der fünfjährigen Talea S. in Wuppertal beginnt der Prozess gegen die tatverdächtige Pflegemutter. Die 38-jährige Frau müsse sich ab dem 27. Oktober wegen Totschlags vor dem Landgericht Wuppertal verantworten, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Angeklagte soll das Mädchen am 18. März in eine mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und ihm die Atemwege mit der Hand oder einem weichen Gegenstand zugedrückt haben. Das Kind starb an Ersticken und einer erheblichen Unterkühlung.
Für den Prozess sind 19 Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll nach jetzigem Stand am 22. Januar 2009 verkündet werden. Sollte die Angeklagte verurteilt werden, droht ihr eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.

Talea S. war nach der Tat von Einsatzkräften aus einer Wohnung im Stadtteil Barmen geholt und auf dem Weg ins Krankenhaus reanimiert worden. Die Fünfjährige starb später in der Klinik. Der genaue Tathergang ist unklar, da sich die Angeschuldigte bisher nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geäußert hat.

Die Fünfjährige befand sich bis zu ihrem Tod etwa ein halbes Jahr zur Kurzzeitpflege in der Pflegefamilie. Zu der leiblichen, 35-jährigen Mutter bestand unregelmäßiger Kontakt, zu dem gleichaltrigen Vater hatte Talea kaum Kontakt. Der Familie, in der auch zwei leibliche Kinder der Pflegeeltern lebten, waren keine weiteren Pflegekinder zugewiesen.

(ddp)

[editiert: 11.10.08, 10:16 von Admin]
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New PostErstellt: 11.10.08, 10:16 Betreff: Re: Talea: Zu der leiblichen, 35-jährigen Mutter bestand unregelmäßiger Kontakt, zu dem gleichaltrigen V drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
Hinweis zur Inhaltsstrukturierung

Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel zu vermerken.

Die vielen Einzelbeiträge zum Fall Talea bite zu einem Thread (Beitragsdikussionsfaden) zusammenfassen, sonst muss dass hier zur Übersichtlichkeit irgendwann rationalisiert werden.

Ein Fall möglichst gleich ein Thread (Beitragsdikussionsfaden).

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New PostErstellt: 07.10.08, 17:26 Betreff: Talea-Prozess ab dem 27. Oktober drucken Thema drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat Beitrag editieren
07.10.2008 Radio Wuppertal


Talea-Prozess ab dem 27. Oktober

Der Prozess um den Tod der kleinen Talea beginnt noch in diesem Monat. Ein Sprecher des Landgerichtes bestätigte auf Anfrage von Radio Wuppertal, dass die Verhandlung gegen die Pflegemutter des Mädchens am 27. Oktober startet. Die Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Sie soll ihre fünfjährige Pflegetochter im März dieses Jahres getötet haben – die genauen Hintergründe sind weiter unklar, weil die Frau jede Aussage verweigert hat.

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7. Oktober 2008 - 16:59 Uhr – Westdeutsche Zeitung
Prozess im Fall Talea beginnt am 27. Oktober
Wuppertal. Sieben Monate nach dem Tod des Pflegekindes Talea hat das Landgericht Wuppertal einen Prozesstermin festgelegt. Am 27. Oktober muss sich die Pflegemuttter des Mädchens erstmals vor Gericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, die Fünfjährige am Nachmittag des 18. März in ihrer Wohnung getötet zu haben. Das Gericht hat zunächst 19 Prozesstage anberaumt.
Die Staataanwaltschaft geht davon aus, dass die Pflegemutter Kaja G. das Mädchen erstickt zu haben. Die Frau schweigt bislang. Sie wird wegen Totschlags angeklagt. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von 5 bis zu 15 Jahren vor. vezi

[editiert: 11.10.08, 10:17 von Admin]
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New PostErstellt: 11.10.08, 10:16 Betreff: Re: Talea-Prozess ab dem 27. Oktober drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen
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Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel zu vermerken.

Die vielen Einzelbeiträge zum Fall Talea bite zu einem Thread (Beitragsdikussionsfaden) zusammenfassen, sonst muss dass hier zur Übersichtlichkeit irgendwann rationalisiert werden.

Ein Fall möglichst gleich ein Thread (Beitragsdikussionsfaden).

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