New PostErstellt: 08.10.08, 01:07 Betreff: Talea - Termine Landgericht drucken Thema drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat Beitrag editieren Hewlett Packard iPAQ 614... Landgericht Wuppertal Presseinformation 7. Oktober 2008 Seite 1 von 3 Strafsache gegen: Kaja G. (38) aus Wuppertal Vorwurf: Totschlag Tatort: Wuppertal Kammer: 5. große Strafkammer Termine: 1) 27.10.08, 2) 29.10.08, 3) 05.11.08, 4) 14.11.08, 5) 21.11.08, 6) 02.12.08, 7) 09.12.08, 8) 12.12.08, 9) 15.12.08, 10) 17.12.08, 11) 18.12.08, 12) 19.12.08, 13) 07.01.09, 14) 08.01.09, 15) 09.01.09, 16) 13.01.09, 17) 14.01.09, 18) 21.01.09 und 19) 22.01.09 jeweils 9.15 Uhr. Der Sitzungssaal wird erst am Sitzungstag bekanntgegeben! Dr. Michael Börsch Pressedezernent Telefon 0202 498-1142 Mobil 0163 5867118 Telefax 0202 498-3503 pressestelle@ lg-wuppertal.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Eiland 4 42103 Wuppertal Telefon 0202 498-0 www.lg-wuppertal.nrw.de Landgericht Wuppertal 7. Oktober 2008 Seite 2 von 3 I. Sachverhalt Die Angeklagte soll die ihr als Pflegekind anvertraute fünfjährige Talea S. am Nachmittag des 18.03.2008 in ihrer Wohnung in der Kleestraße in Wuppertal getötet haben. Die Angeklagte selbst rief am Tattag um 17.39 Uhr den Notarzt. Das Mädchen wurde in eine Kinderklinik gebracht, wo es gegen 19.09 Uhr verstarb. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, die Angeklagte habe das Mädchen in eine mit kaltem Wasser gefüllten Badewanne gesetzt und ihm die Atemwege mit der Hand oder einem weichen Gegenstand verschlossen. Todesursächlich sollen sowohl ein Ersticken als auch eine erhebliche Unterkühlung sein. Zu den Tatvorwürfen hat die Angeklagte bislang geschwiegen. Für Totschlag sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von 5 bis zu 15 Jahren vor. II. Verfahrenshinweise 1. Akkreditierungen Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Pressevertreter mit gültigem Presseausweis werden vor Sitzungsbeginn bevorzugt in den Saal gelassen. 2. Film- und Fotoaufnahmen Aufnahmen von der Angeklagten sind nicht zulässig. Die Angeklagte kann sich hinter im Sitzungssaal vorhandenen Abtrennungen verborgen halten, bis die Kameras den Saal verlassen haben. Für sonstige Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal hat der Vorsitzende der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal für alle Verhandlungstage zwei Fernsehteams (ein öffentlichLandgericht Wuppertal 7. Oktober 2008 Seite 3 von 3 rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) und zwei Fotojournalisten als Poolführer zugelassen. Die Genehmigung umfasst auch das Filmen und Fotografieren des Einzugs der Kammer. Für das restliche Gerichtsgebäude schließe ich mich dieser Poolverfügung an. 3. Verhalten zu Beginn der jeweiligen Sitzung Die Anfertigung von Film- und Bildaufnahmen ist nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen. Die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal und grundsätzlich auch das Gerichtsgebäude unaufgefordert zu verlassen. Soweit dies nicht möglich ist, weil der die Kamera führende Journalist selber über den Prozess berichten muss, ist die mitgebrachte Kamera in die Obhut der Wachtmeister zu geben. Sie wird dann erst beim Verlassen des Gebäudes ausgehändigt. Eine Haftung ist ausgeschlossen, abgesehen von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. 4. Verpflichtung der Poolführer Die jeweiligen Poolführer sind verpflichtet, auf Anfrage ihr Material unverzüglich den an dem Verfahren interessierten Medien kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie müssen am ersten und letzten Verhandlungstag in jedem Fall anwesend sein. An anderen Sitzungstagen müssen sie zur Film- und Bildberichterstattung zur Verfügung stehen, wenn sie angemessene Zeit vor dem betreffenden Tag von einem Medienvertreter angefordert werden. 5. Übernahme der Poolführerschaft Wer Interesse an der Poolführerschaft für die Fernseh- oder die Bildberichterstattung hat, möge sich bei der Pressestelle des Landgerichts bis zum 16.10.2008 schriftlich (gerne auch per EMail) melden. Die Pressestelle wird sodann rechtzeitig vor der Verhandlung mitteilen, wer gegebenenfalls die Poolführerschaft übernommen hat.
[editiert: 11.10.08, 10:12 von Admin] nach oben Admin
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New PostErstellt: 11.10.08, 10:15 Betreff: Re: Talea - Termine Landgericht drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen Hinweis zur Inhaltsstrukturierung
Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel zu vermerken.
Die vielen Einzelbeiträge zu Talea bite zu einem Thread (Beitragsdikussionsfaden) zusammenfassen, sonst muss dass hier zur Übersichtlichkeit irgendwann rationalisiert werden.
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New PostErstellt: 07.10.08, 23:49 Betreff: Talea: Zu der leiblichen, 35-jährigen Mutter bestand unregelmäßiger Kontakt, zu dem gleichaltrigen V drucken Thema drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat Beitrag editieren Sony Ericsson W200i Ryth... Tod einer Fünfjährigen Pflegemutter ab 27. Oktober vor Gericht
Wuppertal (ddp-nrw). Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod der fünfjährigen Talea S. in Wuppertal beginnt der Prozess gegen die tatverdächtige Pflegemutter. Die 38-jährige Frau müsse sich ab dem 27. Oktober wegen Totschlags vor dem Landgericht Wuppertal verantworten, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Angeklagte soll das Mädchen am 18. März in eine mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und ihm die Atemwege mit der Hand oder einem weichen Gegenstand zugedrückt haben. Das Kind starb an Ersticken und einer erheblichen Unterkühlung. Für den Prozess sind 19 Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll nach jetzigem Stand am 22. Januar 2009 verkündet werden. Sollte die Angeklagte verurteilt werden, droht ihr eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Talea S. war nach der Tat von Einsatzkräften aus einer Wohnung im Stadtteil Barmen geholt und auf dem Weg ins Krankenhaus reanimiert worden. Die Fünfjährige starb später in der Klinik. Der genaue Tathergang ist unklar, da sich die Angeschuldigte bisher nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geäußert hat.
Die Fünfjährige befand sich bis zu ihrem Tod etwa ein halbes Jahr zur Kurzzeitpflege in der Pflegefamilie. Zu der leiblichen, 35-jährigen Mutter bestand unregelmäßiger Kontakt, zu dem gleichaltrigen Vater hatte Talea kaum Kontakt. Der Familie, in der auch zwei leibliche Kinder der Pflegeeltern lebten, waren keine weiteren Pflegekinder zugewiesen.
(ddp)
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New PostErstellt: 11.10.08, 10:16 Betreff: Re: Talea: Zu der leiblichen, 35-jährigen Mutter bestand unregelmäßiger Kontakt, zu dem gleichaltrigen V drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen Hinweis zur Inhaltsstrukturierung
Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel zu vermerken.
Die vielen Einzelbeiträge zum Fall Talea bite zu einem Thread (Beitragsdikussionsfaden) zusammenfassen, sonst muss dass hier zur Übersichtlichkeit irgendwann rationalisiert werden.
Ein Fall möglichst gleich ein Thread (Beitragsdikussionsfaden).
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New PostErstellt: 07.10.08, 17:26 Betreff: Talea-Prozess ab dem 27. Oktober drucken Thema drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat Beitrag editieren 07.10.2008 Radio Wuppertal
Talea-Prozess ab dem 27. Oktober
Der Prozess um den Tod der kleinen Talea beginnt noch in diesem Monat. Ein Sprecher des Landgerichtes bestätigte auf Anfrage von Radio Wuppertal, dass die Verhandlung gegen die Pflegemutter des Mädchens am 27. Oktober startet. Die Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Sie soll ihre fünfjährige Pflegetochter im März dieses Jahres getötet haben die genauen Hintergründe sind weiter unklar, weil die Frau jede Aussage verweigert hat.
7. Oktober 2008 - 16:59 Uhr Westdeutsche Zeitung Prozess im Fall Talea beginnt am 27. Oktober Wuppertal. Sieben Monate nach dem Tod des Pflegekindes Talea hat das Landgericht Wuppertal einen Prozesstermin festgelegt. Am 27. Oktober muss sich die Pflegemuttter des Mädchens erstmals vor Gericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, die Fünfjährige am Nachmittag des 18. März in ihrer Wohnung getötet zu haben. Das Gericht hat zunächst 19 Prozesstage anberaumt. Die Staataanwaltschaft geht davon aus, dass die Pflegemutter Kaja G. das Mädchen erstickt zu haben. Die Frau schweigt bislang. Sie wird wegen Totschlags angeklagt. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von 5 bis zu 15 Jahren vor. vezi
[editiert: 11.10.08, 10:17 von Admin] nach oben Admin
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New PostErstellt: 11.10.08, 10:16 Betreff: Re: Talea-Prozess ab dem 27. Oktober drucken weiterempfehlen Beitrag ausschneiden Antwort mit Zitat Beitrag editieren Beitrag löschen Hinweis zur Inhaltsstrukturierung
Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel zu vermerken.
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Re: Jugendamt Wuppertal: Talea (5 Jahre)
Prozess um getötetes Mädchen: Die Pflegemutter erstickte das Kind 27. Okt 14:03 Auch Jugendamts-Mitarbeiter zählten zeitweise zu den Beschuldigten Bild vergrößern Auch Jugendamts-Mitarbeiter zählten zeitweise zu den Beschuldigten Foto: dpa Weil die leiblichen Eltern alkoholabhängig waren und sich nicht kümmern konnten, wurde ihnen ihre Tochter Talea weggenommen. In der neuen Familie starb das Mädchen. Die Beschuldigte schweigt beim Prozessauftakt.
Den leiblichen Eltern von Talea fielen zuerst ihre plötzlich besseren Manieren auf, dann die blauen Flecken am Kind, dann erhielten sie die schreckliche Todesnachricht. Für den Tod der Fünfjährigen aus Wuppertal muss sich ihre Pflegemutter seit Montag vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage hat die 38-Jährige das Mädchen im März in eine Badewanne mit eiskaltem Wasser gesetzt und ihm Mund und Nase zugehalten.
MEHR IN DER NETZEITUNG:
* » Mädchen erfährt bei «Popstars» von toter Mutter * » Gericht hatte Sorgerecht bei Eltern belassen * » «Es roch stark nach Fäkalien und Schimmel»
Talea starb später in einem Krankenhaus an Erstickung und Unterkühlung. Die Pflegemutter hatte selbst den Notruf alarmiert. Zum Auftakt des Totschlag-Prozesses wollte sich die Angeklagte eine blasse zierliche Frau mit Brille und kurzen Locken wie schon zuvor nicht zu den Vorwürfen äußern.
Der Körper von Talea wies nach Aussage des behandelnden Sanitäters zahlreiche Blutergüsse auf. Taleas Kindergarten hatte dem Jugendamt zweimal Hinweise gegeben, nachdem dort Verletzungen des Mädchens aufgefallen waren. Daraufhin gab es einzelne Hausbesuche.
Stotternd und mit Tränen kämpfend
«Die Pflegemutter hatte jedes Mal vermeintlich glaubhafte Erklärungen parat, etwa dass das Kind die Treppe heruntergefallen sei», sagte Nebenklage-Anwältin Christina Priestersbach am Rande der Verhandlung. Stotternd und mit Tränen kämpfend, schilderte die leibliche Mutter Taleas vor Gericht ein Telefonat mit dem Kind. «Talea sagte: 'Mami, ich bin doch noch nie die Treppe heruntergefallen, oder?'.» Die Polizei hatte in dem Fall zeitweise auch gegen Mitarbeiter des Wuppertaler Jugendamts ermittelt.
Die Behörden hatten Talea und ihre heute drei Jahre alte Schwester den leiblichen Eltern entzogen, weil der Vater die Mutter immer wieder geschlagen hatte und die Mutter schwere Alkoholprobleme hatte. Sie selbst hatte die Ämter um Hilfe gebeten, ohne damit zu rechnen, die Kinder zu verlieren, erinnerte sich die 36-jährige Kantinen-Beschäftigte. Sie sei überfordert gewesen, auch wegen des häufigen Streits mit ihrem Partner. «Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich nicht da angerufen.» Talea habe nach ihren Besuchen nie zur Pflegemutter zurück gewollt, berichteten die Eltern.
Auf einmal hebt sie den Müll auf
Zugleich sei ein Wandel an dem Kind zu beobachten gewesen. «Sie hat auf einmal ihren Müll selbst aufgehoben», so die Mutter. «Ich konnte das gar nicht glauben. Super!» Der Vater (35) berichtete: «Sie saß auf einmal so gerade.» Talea sei vorher immer ein «gemütliches» Kind gewesen, das sich auf die Couch gefläzt habe. Mit einem Mal fragte die Fünfjährige um Erlaubnis, bevor sie sich etwas zu trinken holte. Bei einem der seltenen Kontakte bemerkte Taleas Vater bei einer Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr einen blauen Fleck auf ihrer Wange. Auch die Mutter war verwundert, als sie ein blaues Auge entdeckte. Eine Spielkameradin habe mit Bauklötzen geworfen, wurde ihr erklärt.
Am 18. März 2008 alarmierte die Pflegemutter den Notruf: Sie habe angeblich kurz das Haus verlassen, das Kind sei in die Badewanne mit eiskaltem Wasser gefallen. Vergeblich kämpften die Ärzte um das Leben Taleas. Am Tattag hätte die leibliche Mutter Talea zu einem Besuch empfangen sollen, hatte aber wegen eines Alkohol-Rückfalls abgesagt. Der Pflegemutter drohen bis zu 15 Jahre Haft wegen Totschlags. (Christof Bock, dpa)
Montag, 27. Oktober 2008 Fünfjährige getötetPflegemutter vor Gericht
Den leiblichen Eltern von Talea fielen zuerst ihre plötzlich besseren Manieren auf, dann die blauen Flecken am Kind, dann erhielten sie die schreckliche Todesnachricht. Für den Tod der Fünfjährigen aus Wuppertal muss sich ihre Pflegemutter jetzt vor dem Landgericht verantworten.
Laut Anklage hat die 38-Jährige das Mädchen im März in eine Badewanne mit eiskaltem Wasser gesetzt und ihm Mund und Nase zugehalten. Talea starb später in einem Krankenhaus an Erstickung und Unterkühlung. Die Pflegemutter hatte selbst den Notruf alarmiert. Zum Auftakt des Totschlag-Prozesses wollte sich die Angeklagte - eine blasse zierliche Frau mit Brille und kurzen Locken - wie schon zuvor nicht zu den Vorwürfen äußern.
Der Körper von Talea wies nach Aussage des behandelnden Sanitäters zahlreiche Blutergüsse auf. Taleas Kindergarten hatte dem Jugendamt zweimal Hinweise gegeben, nachdem dort Verletzungen des Mädchens aufgefallen waren. Daraufhin gab es einzelne Hausbesuche.
"Die Pflegemutter hatte jedes Mal vermeintlich glaubhafte Erklärungen parat, etwa dass das Kind die Treppe heruntergefallen sei", sagte Nebenklage-Anwältin Christina Priestersbach am Rande der Verhandlung. Stotternd und mit Tränen kämpfend, schilderte die leibliche Mutter Taleas vor Gericht ein Telefonat mit dem Kind. "Talea sagte: 'Mami, ich bin doch noch nie die Treppe heruntergefallen, oder?'." Die Polizei hatte in dem Fall zeitweise auch gegen Mitarbeiter des Wuppertaler Jugendamts ermittelt.
Die Behörden hatten Talea und ihre heute drei Jahre alte Schwester den leiblichen Eltern entzogen, weil der Vater die Mutter immer wieder geschlagen hatte und die Mutter schwere Alkoholprobleme hatte. Sie selbst hatte die Ämter um Hilfe gebeten, ohne damit zu rechnen, die Kinder zu verlieren, erinnerte sich die 36-jährige Kantinen-Beschäftigte. Sie sei überfordert gewesen, auch wegen des häufigen Streits mit ihrem Partner. "Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich nicht da angerufen." Talea habe nach ihren Besuchen nie zur Pflegemutter zurück gewollt, berichteten die Eltern.
Zugleich sei ein Wandel an dem Kind zu beobachten gewesen. "Sie hat auf einmal ihren Müll selbst aufgehoben", so die Mutter. "Ich konnte das gar nicht glauben. Super!" Der 35-jährige Vater berichtete: "Sie saß auf einmal so gerade." Talea sei vorher immer ein "gemütliches" Kind gewesen, das sich auf die Couch gefläzt habe. Mit einem Mal fragte die Fünfjährige um Erlaubnis, bevor sie sich etwas zu trinken holte. Bei einem der seltenen Kontakte bemerkte Taleas Vater bei einer Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr einen blauen Fleck auf ihrer Wange. Auch die Mutter war verwundert, als sie ein blaues Auge entdeckte. Eine Spielkameradin habe mit Bauklötzen geworfen, wurde ihr erklärt.
Am 18. März 2008 alarmierte die Pflegemutter den Notruf: Sie habe angeblich kurz das Haus verlassen, das Kind sei in die Badewanne mit eiskaltem Wasser gefallen. Vergeblich kämpften die Ärzte um das Leben Taleas. Am Tattag hätte die leibliche Mutter Talea zu einem Besuch empfangen sollen, hatte aber wegen eines Alkohol-Rückfalls abgesagt. Der Pflegemutter drohen bis zu 15 Jahre Haft wegen Totschlags.
Der grausame Tod des Pflegekindes Talea Eltern erheben schwere Vorwürfe
Wuppertal (ddp). Am Landgericht Wuppertal beginnt heute der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Pflegekindes. Eine 38 Jahre alte ehemalige Pflegemutter muss sich wegen Totschlags verantworten, sie soll die fünfjährige Talea getötet haben. Der Fall hatte in diesem Frühjahr für Aufregung gesorgt. Vor allem die leiblichen Eltern des getöteten Kindes erhoben schwere Vorwürfe gegen das städtische Jugendamt. Die Staatsanwaltschaft sieht allerdings keine ausreichenden Hinweise für eine Anklage gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes.
Der genaue Tathergang ist unklar, da sich die Angeschuldigte bisher nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geäußert hat. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll die Frau das Mädchen am 18. März in eine mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und ihm die Atemwege mit der Hand oder einem weichen Gegenstand zugedrückt haben. Das Kind starb an Ersticken und einer erheblichen Unterkühlung.
Keine Pflichtverletzung des Jugendamtes feststellbar Auch gegen den Pflegevater war anfangs ermittelt worden. «Der Mann hat allerdings ein Alibi und war dienstlich unterwegs. Zum Tatzeitpunkt befand sich die Angeklagte allein mit dem Mädchen in der Wohnung», sagt der Wuppertaler Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt. Auch bei den Ermittlungen gegen die beiden zuständigen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wurden keine Hinweise auf Verstöße gegen die Aufsichtspflicht festgestellt. Die Familie sei regelmäßig besucht worden. Der Familie, in der auch zwei leibliche Kinder der Pflegeeltern lebten, waren keine weiteren Pflegekinder zugewiesen.
Talea war nach der Tat von Einsatzkräften aus der Wohnung im Stadtteil Barmen geholt und auf dem Weg ins Krankenhaus reanimiert worden. Das Mädchen starb später in der Klinik. Die Fünfjährige befand sich bis zu ihrem Tod etwa ein halbes Jahr zur Kurzzeitpflege in der Pflegefamilie. Zu ihrer leiblichen, 35-jährigen Mutter bestand unregelmäßiger Kontakt, zu ihrem 35-jährigen Vater hatte Talea kaum Kontakt.
Für den Prozess am Landgericht sind 19 Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll nach jetzigem Stand am 22. Januar 2009 verkündet werden. Sollte die Angeklagte verurteilt werden, droht ihr eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Stadt Wuppertal hat reagiert Das Jugendamt der Stadtverwaltung Wuppertal hatte als Reaktion auf den Zwischenfall seine Richtlinien überprüft. «Dabei wurden die Vorgaben an zwei bis drei Stellen nachgebessert», sagte der Jugendamtsleiter Dieter Verst. So soll zwischen Kindertagesstätten und Jugendamt eine Vereinbarung abgeschlossen werden, die vorsieht, dass die Stadt informiert wird, wenn ein Kind ein oder mehrere Tage lang in der Kita fehlt.
Auch die Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhäusern soll intensiviert werden, um schneller über mögliche Misshandlungen informiert zu werden, hieß es. Zudem gab die Stadt eine Überprüfung der Arbeitsprozesse und Stellenbemessung im Jugendamt in Auftrag. Die Untersuchung soll im November beginnen und etwa ein halbes Jahr dauern.
Vor dem Wuppertaler Landgericht hat heute (27.10.2007) der Prozess gegen die Pflegemutter der kleinen Talea begonnen. Die 38-Jährige soll das fünf Jahre alte Mädchen misshandelt und in einer Badewanne erstickt haben. Als erste Zeugen sagten die leiblichen Eltern Taleas aus. Michaela Heiser:
Mutter und Vater berichteten unter Tränen von den ersten Lebensjahren ihrer Tochter. Beide verschwiegen nicht, dass sie sich häufig stritten, sodass die Polizei eingreifen musste. Schließlich schritt das Jugendamt ein und Talea kam in die Pflegefamilie. Mehrere Sanitäter und Ärzte sagten heute aus, die Pflegemutter sei am Tattag hektisch und unruhig gewesen. Einem Feuerwehrmann soll sie gesagt haben, sie habe das Kind in der Wanne gefunden, und anschließend geschlagen und so wörtlich durch die Gegend geschleudert. Dabei sei Talea auch hingefallen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Prozess Das Drama um die kleine tote Talea (3) Von Kristian Frigelj 27. Oktober 2008, 17:29 Uhr
In Wuppertal muss das Landgericht entscheiden, wer am Tod der kleinen Talea die Verantwortung trägt. Die Schatten dieses Dramas fallen auch auf das Jugendamt der Stadt, weil es mit schweren Vorwürfen konfrontiert ist, Anzeichen früherer Misshandlungen womöglich übersehen zu haben. Michael Kaps, Manuela Luetzenkirchen Foto: AP
Die Verteidiger der Angeklagten: Michael Kaps und Manuela Luetzenkirchen
Martina S. sitzt nur wenige Meter entfernt von der Frau, die ihr Kind getötet haben soll. Martina S. schreit nicht, sie wütet nicht, als sie im Zeugenstand sitzt und über die ersten Lebensjahre der kleinen Talea erzählt. Sie spricht unsicher, gerät oft ins Stottern. Kaja G. auf der Anklagebank blickt ausdruckslos vorbei. Zwei Mütter begegnen sich im Gerichtssaal, zwischen ihnen steht der grausame Tod von Talea. Das kleine blonde Mädchen hatte beiden Frauen zur Mutter. Martina S. war ihre leibliche Mutter, Kaja G. ihre Pflegemutter. Nun ist Talea tot. Mit fünf Jahren starb sie, nachdem der Notarzt sie am 18. März 2008 halb erfroren und fast erstickt gefunden hatte. Weiterführende Links
* Sexualstraftäter wegen Behördenpanne frei * Kinderschänder suchte sich weitere Opfer * Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit * BGH prüft Sicherungsverwahrung eines Kinderschänders * Keine Sicherungsverwahrung für Kinderschänder * Menschenmenge jagt mutmaßlichen Kinderschänder * Gefährlicher Kinderschänder aus Haft entlassen * Für immer wegschließen aber wie?
In Saal L 147 des Landgerichts Wuppertal muss die 5. große Strafkammer seit heute eine menschliche Tragödie aufarbeiten. Hat die 38-jährige Kaja G. das Mädchen in einer Wanne mit eiskaltem Wasser zu ersticken versucht, so dass sie kurz danach im Krankenhaus starb? Die Angeklagte schweigt. Sie sitzt seit sieben Monaten in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen Totschlags angeklagt und sieht zahlreiche Anzeichen einer Gewaltanwendung. Kaja G. droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Die Schatten dieses Dramas fallen auch auf das Jugendamt der Stadt Wuppertal, weil es mit schweren Vorwürfen konfrontiert ist, Anzeichen früherer Misshandlungen womöglich übersehen zu haben.
Einen symbolträchtigeren Ort gibt es für diesen Prozess wohl kaum als den Saal L 147. Über dem Kopf des Vorsitzenden Richters Stefan Istel ist ein aufwändiges Wandmosaik mit dem Urbild des Mutterstreits zu sehen. Ein bekrönter Mann hebt die rechte Hand, während zwei Frauen, gänzlich grün in der Farbe des Neides, eine Wiege mit einem Baby halten. Eine Szene aus dem Alten Testament ist hier abgebildet, in der sich zwei Mütter um ein Kind streiten. König Salomon wählt eine List, um die echte Mutter zu finden. Er befiehlt, das Kind entzweizuschneiden und beiden eine Hälfte zu geben. Als eine daraufhin Einhalt gebietet, erkennt Salomon die leibliche Mutter und spricht ihr das Kind zu.
Bei Talea hatte das Jugendamt der Stadt Wuppertal entschieden. Es war ein weiser Entschluss, das fünfjährige Mädchen in eine Pflegefamilie unterzubringen. Martina S. schildert am Montag vor dem Landgericht als erste Zeugin ein trostloses Leben. Sie ist alkoholabhängig, ihr Lebensgefährte André R. aufbrausend und gewalttätig. Sie haben oft und laut gestritten. Einmal soll Martina S. sogar sich selbst ein Messer in den Oberschenkel gerammt haben, um einen Konflikt zu beenden. Die Beziehung sei geprägt gewesen von Alkohol, Drogen und Gewalt, fasst Richter Istel zusammen.
Heute noch findet Martina S., dass Talea normal gewesen sei, vielleicht ein Spätzünder, aber ein normales Kind eben. Im September 2007, es ist wieder einmal ein Streit ausgebrochen, stehen Mitarbeiter des Jugendamtes und Polizisten vor der Wohnungstür. Talea kommt vorübergehend bei der Familie von Kaja G. unter. Den Kinderärzten fallen Verzögerungen in der Entwicklung auf. Talea stolpert über ihre Füße, sie kann keinen Ball fangen und leidet unter einer starken Sehschwäche.
Doch auch in Obhut der neuen Pflegefamilie bleibt das Mädchen auffällig. Die Akte Talea füllt an die 300 Seiten. Nach einer detaillierten Dokumentation der Stadt Wuppertal teilte der Kindergarten, den Talea besuchte, im Januar dieses Jahres mit, dass in letzter Zeit häufig Verletzungen des Pflegekindes aufgefallen seien. In einem anderen Vermerk hält der Pflegekinderdienst fest: Das Kind erscheint am 14. Januar 2008 mit geschwollenem Gesicht und entzündetem Auge im Kindergarten. Der Kindergarten teilt weiter mit, dass nicht davon ausgegangen wird, dass das Kind in der Pflegefamilie geschlagen würde.
Es gibt weitere Vermerke, in den neue Verletzungen registriert wurden, angeblich Treppenstürze, geworfene Bauklötze und Hundebisse. Hausbesuche werden gemacht, den städtischen Mitarbeitern fällt nichts bei der Pflegefamilie auf. Ohnehin ist der Abschied nicht mehr fern, denn für Taleas wurde ein Heimplatz gefunden. Noch Ende Februar sieht man beim Jugendamt keinen Grund zur Beunruhigung. Reflexion zu den Aussagen des Kindergartens, welche sehr ernst genommen werden. Es gibt aber nach gemeinsamer Einschätzung keine Anhaltspunkte dafür, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern nicht gut versorgt wird, heißt es in der Dokumentation der Stadt. Ihr Vater André R. telefoniert eine Woche vor ihrem Tod mit Talea. Sie war ganz normal drauf, erinnert er sich nun vor Gericht. Nur mit der Pflegemutter Kaja G. kam es am Telefon zum Streit, weil sie meinte, R. versuche seine Tochter zu sehr auszufragen.
Am 18. März geht bei der Feuerwehr Solingen-Wuppertal um 17.39 Uhr ein Notruf ein. Er dauert 53 Sekunden. Es ist Kaja G. Ich habe ein fünfjähriges Kind, das stirbt mir hier, sagt sie aufgeregt ins Telefon. Ein Rettungswagen ist in der Nähe. 25 Sekunden später trifft er bei der Familie G. ein. Kaja G. steht mit der nassen Talea im Arm im Flur. Rettungsassistent Lukas B. erinnert sich an jenen Einsatz. Die Pflegemutter habe erzählt, dass sie Talea nur kurz allein gelassen habe und das Mädchen in die Badewanne gefallen sei, berichtet B. am ersten Verhandlungstag. Die Fünfjährige lebt noch, sie atmet schwach. Den Rettungsleuten fällt auf, dass Talea Blutergüsse am Kopf, an Armen und den Innenschenkeln hat. Die Ärzte können sie nicht mehr retten. Talea stirbt um 19.09 Uhr in einer Kinderklinik.
In 18 weiteren Verhandlungstagen will die Strafkammer versuchen, allein mit Hilfe von Indizien die Wahrheit zu finden. Auch die Arbeit des Jugendamtes wird ausführlich zur Sprache kommen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiterinnen wieder eingestellt, weil nicht nachzuweisen war, dass sie von irgendwelchen Misshandlungen bei Talea gewusst haben. Keywords
* Tod * Kriminalität * Wuppertal * Prozess * Kinder
Taleas leibliche Mutter Martina S. arbeitet inzwischen bei der Tafel in Wuppertal, eine gemeinnützige Einrichtung für Bedürftige. Von ihrem gewalttätigen Partner André R. hat sie sich getrennt. Tagsüber lenkt sie sich von Gedanken an Talea ab, nachts kommt die Erinnerungen: Ich träume viel von ihr, sagt Martina S. Die gescheiterte Mutter hat noch eine andere Tochter. Sie lebt bei Pflegeeltern und ihr geht es gut.
Tod des Pflegekinds Talea: Angeklagte will nicht aussagen
Wuppertal (ddp). Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Pflegekindes in Wuppertal hüllt sich die Angeklagte in Schweigent. Sie werde sich nicht zur Sache äußern, ließ die 38-Jährige am Montag zu Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Wuppertal durch ihre Verteidiger erklären.
Die gelernte Arzthelferin muss sich wegen Totschlags verantworten. Sie soll im März die fünfjährige Talea in eine mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und dem Mädchen mit der Hand oder einem weichen Gegenstand Mund und Nase zugedrückt haben. Als die Frau schließlich den Rettungsdienst rief, lebte das Kind zwar noch. Es starb aber wenig später in der Klinik an Unterkühlung und den Folgen des Erstickungsversuchs.
Blaue Flecken plausibel erklärt Zum Prozessauftakt hörte das Gericht als Zeugen die leiblichen Eltern und den Rettungssanitäter, der als Erster am Tatort war. Der Sanitäter sagte, Talea habe an Kopf, Schenkeln und Armen zahlreiche Blutergüsse aufgewiesen. Auch die Eltern, die ihr Kind regelmäßig besuchen konnten, berichteten von blauen Flecken, die die Pflegemutter mit Unfällen beim Spielen erklärt habe.
Die Pflegemutter habe immer «vermeintlich glaubhafte Erklärungen» zu den Verletzungen parat gehabt - etwa dass Talea die Treppe heruntergefallen sei, sagte Nebenklage-Anwältin Christine Priestersbach am Rande der Verhandlung. Taleas Mutter berichtete von einem Telefonat mit ihrer Tochter, in dem das Mädchen gesagt habe: «Mami, ich bin doch noch nie die Treppe heruntergefallen.»
Telefonverbot für Vater Taleas Vater sagte, dass das Mädchen nach Besuchen nie zurück zur Pflegefamilie gewollt habe. «Ich dachte aber, dieses Verhalten sei ein Stück weit normal.» Später sei er jedoch stutzig geworden, als die Pflegemutter ihm verboten habe, mit seiner Tochter zu telefonieren, weil er Talea angeblich «ausfragen» würde.
Die Angeklagte hat selbst zwei leibliche Kinder. Zum Tatzeitpunkt war sie den Ermittlungen zufolge allein mit Talea in der Wohnung. Ihr Mann, gegen den kurzeitig ebenfalls ermittelt worden war, befand sich auf Dienstreise. Talea hatte sich für etwa ein halbes Jahr zur Kurzzeitpflege in der Familie befunden.
Nicht wegen Kind bei Amt angerufen Das Jugendamt hatte den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen, weil deren Beziehung nach Feststellung der Behörde von Drogen, Alkohol und Gewalt geprägt gewesen war. Auch die zweite Tochter des Paares lebt bei einer Pflegefamilie. Taleas Mutter zeigte sich immer noch geschockt darüber, dass ihr Talea weggenommen wurde. Sie habe bei der Behörde lediglich Hilfe wegen ihres gewalttätigen Partners gesucht. «Hätte ich da bloß nicht angerufen», sagte die 36-jährige Kantinenmitarbeiterin vor Gericht.
Nach Taleas Tod war auch das Wuppertaler Jugendamt in die Kritik geraten. Bei den Ermittlungen gegen die beiden zuständigen Mitarbeiterinnen wurden aber keine Verstöße gegen die Aufsichtspflicht der Behörde festgestellt.
Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt. Es sind 19 Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil wird für den 22. Januar 2009 erwartet. Im Fall einer Verurteilung droht der Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Ermittlungen gegen Jugendamt - MEDIATHEK regional - WDR.de
Unsere Audios können Sie mit dem Macromedia Flash-Player ab der Version 8.0 anhören. Den neuesten Flash-Player können Sie beim Hersteller Adobe unter folgender Adresse kostenlos downloaden: https://www.macromedia.com/go/getflashplayer_de Im Fall der getöteten Talea aus Wuppertal ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen Mitarbeiter des Jugendamtes. Akten der Behörde wurden beschlagnahmt und werden nun ausgewertet.
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* Freitag, 28. März 2008 * WDR 5 - Morgenecho
* WDR Homepage der Sendung [WDR 5 - Morgenecho] * WDR Wusste Jugendamt von Kindesmisshandlung? [WDR.de, 27.03.08]
Im Totschlagsprozess gegen die Pflegemutter der fünfjährigen Talea haben heute (21.11.2008) mehrere Polizeibeamte ausgesagt. Ein Wuppertaler Ermittler hatte die Akten des Jugendamtes ausgewertet. Seiner Meinung nach waren die Angaben der Pflegemutter über Verletzungen des Kindes in der Behörde häufig nicht hinterfragt worden. Michaela Heiser:
Der Polizist erklärte, die zuständigen Mitarbeiterinnen hätten die Aussagen der Pflegemutter offenbar ungeprüft niedergeschrieben. Die Angaben in den Akten des Kindergartens und des Jugendamtes hätten auch nicht immer übereingestimmt. Im Jugendamt sei das Spielen im Gebüsch bei einem Waldspaziergang als Ursache von Kratzwunden notiert worden. Laut Kindergartenakte aber soll die Pflegemutter diese Verletzungen auf einen Sturz in der Badewanne zurückgeführt haben. Eine Beule am Hinterkopf des Kindes und eine rote Stelle an der Hüfte dokumentierte nach Angaben des Beamten nur der Kindergarten. Demnach hatte Talea einem anderen Kind erzählt, ihre Pflegemutter habe sie in die Seite getreten, weil sie Stifte runtergeworfen habe.
WUPPERTAL AKTUELL Mädchen tot: Hat die Pflegemutter die 5Jährige getötet? Eine 38 Jahre alte Pflegemutter aus Wuppertal steht unter Verdacht, ihr fünf Jahre altes Pflegekind getötet zu haben. Die Frau wird am Karfreitag dem Haftrichter vorgeführt. In diesem Haus soll die Frau ihr Pflegekind getötet haben. (Foto: Wolfgang Westerholz) Wuppertal. Die Frau wird morgen (Karfreitag) dem Haftrichter vorgeführt. Am Dienstag hatte die 38-Jährige von ihrer Wohnung im Stadtteil Heckinghausen aus den Notarzt alarmiert. Der versuchte vergebens auf der Fahrt in die Helios-Kinderklinik in Barmen das schwer verletzte Mädchen zu reanimeren.
Das Kind starb in der Klinik, dem Vernehmen nach im Beisein der Pflegemutter. Weil es eindeutige Anzeichen für äußere Gewalteinwirkung gab, wurde umgehend die Polizei eingeschaltet. Wie die WZ erfuhr, war der Körper des Kindes von mehreren Hämatomen gezeichnet.
Die Pflegemutter wurde vorläufig festgenommen,der Leichnam des Mädchens zur Gerichtsmedizin in Düsseldorf gebracht. Die Obduktion der Leiche ergab, dass das Mädchen auf gewaltsame Weise zu Tode kam. Ob auch gegen den Pflegevater ermittelt wird, kommentierte die Staatsanwaltschaft gestern nicht. Der Mann sei aber jederzeit erreichbar.
Die Ermittlungen dauern an. Wie lange das Mädchen bereits in der Pflegefamilie lebte und warum es dort untergebracht war, teilte das Jugendamt mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht mit.
In Wuppertal stehen dem Jugendamt insgesamt 350 Pflegestellen zur Verfügung, die derzeit fast alle besetzt sind. Alle Pflegestellen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und drei bis sechs Monate in engem Kontakt zum Jugendamt stehen, bevor sie ein Kind aufnehmen dürfen, so die Stadt.