Volksantrag in Sachsen-Anhalt
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© Leipziger Volkszeitung vom Freitag, 13. Februar 2004
Volksbegehren in Sachsen-Anhalt: Frist abgelaufen
Magdeburg. Heute früh um 0 Uhr ist die Frist für das Volksbegehren gegen das Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt abgelaufen. 250 000 Unterschriften muss die von Gewerkschaften, PDS und Grünen getragene Initiative bis kommenden Freitag dem Magdeburger Innenministerium übergeben, um einen generellen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder an Saale und Elbe durchsetzen zu können. Laut Landtagsbeschluss haben dieses Recht nur Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind.
43 Millionen Euro hat Sachsen-Anhalt per Gesetz eingespart, 3000 Kindergärtnerinnen verloren ihren Job. Frank Wolters, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Sprecher derInitiative, geht davon aus, dass die nötigen Gegenstimmen erbracht sind. Es wäre das erste erfolgreiche Volksbegehren in Ostdeutschland: Sachsen-Anhalts Landtag müsste dann das Kita-Gesetz streichen oder einen Volksentscheid anberaumen. 260F000 Unterschriften soll die Initiative seit Herbst gesammelt haben. Das will Frank Wolters nicht bestätigen.
In Kindergärten und Verwaltungen durften die Gesetzesgegner keine Unterschriften sammeln. "Wir haben Listen im Bekanntenkreis kursieren lassen, sind auf öffentliche Plätze gegangen. Wir mussten wenig erklären, die Leute kamen meist von allein auf uns zu", so Wolters. Die Initiatoren hoffen, dass die Landesregierung "jetzt nicht mit Rosinenzählerei die Demokratie aushebelt", sagt der GEW-Geschäftsführer: "Die Hürden sind ohnehin sehr hoch - zu hoch."
Michael Willing
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