Bauen mit Domizil - Für Gäste

Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich des o.g. Bauvertrages nehmen wir Bezug auf die bisherigen schriftlichen Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Eine weitere Fortführung des Bauvorhabens wird nicht möglich sein, weshalb wir die weitere Vertragserfüllung leider ablehnen müssen.

Wir stellen Ihnen gleichwohl anheim.... "

Dieses Schreiben hatte ich heute im Kasten und denke das es allen 97ern wohl so ergehen wird. Unterschrieben hat jemand der DZ Rechtsabteilung.

Ist dieses Schreiben gültig?





Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

Hallo Ninjafahrer,

und wurde soetwas auch "angedroht" bzw die Vöglein mal wieder gezwitschert...

Wir haben noch nichts im Briefkasten.
Schauen wir doch mal morgen nach :-)

Normal dürfte dieser Wisch nicht gültig sein, nur der geschäftsführer ist für vertragskündigungen berechtigt - in diesem fall nur mit dem IV zusammen





die Moll´s aus Wassenberg

*ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem*

*für´s denken wird ja niemand bezahlt*

Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

Hallo,
was steht denn noch so da drin. Wird irgendwas darüber geschrieben was mit dem Überbezahlten Geld passiert?

Tschau, Uwe.

Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

zum überzahlten geld steht nichts im schreiben... lediglich die finanzierungsbestätigung lag dem schreiben bei und eine liste der am bau beteiligten firmen



Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

hallo,

wer hier (www.bau-blogs.de/2007/07/31/domizil-conzept-insolvenz/) schaut, sieht, was selbst ehemalige dz vertriebler von der firma und der gf halten.

grüße


Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

Danke für den Link Kardinal. Mal gespannt was UH jetzt noch dazu sagt. 



Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

@ninjafahrer & all:

gleicher schrieb kam heute, inklusive liste der am bau beteiligten bezw. geplanten unternehmen (zum glück sind wir "nur" auf ca. 83%, aber immer noch mehr bezahlt als bekommen).


evtl. ist es (wieder mal) eine finte, um vorzeitige kündigungen zu triggern, um dann doch noch die 5% ziehen zu wollen.

ich glaube auch nicht, dass das irgendeine relevanz hat; das sollte schon vom IV kommen. wir hatten vorher schriftlich frist gesetzt auf vertragserfüllung und fertigstellung.


Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung




da kommt "fehler 404" - nichts gefunden ???


Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

Hallo,

hab den Link repariert, sollte jetzt gehen.

Tschau, Uwe.

PS: Was soll ich dazu denn sagen? Ich hätte von einem um die Provision geprellten Verkäufer nichts anderes erwartet das er nun sagt "ich hab von nix gewusst, das waren die in Chemnitz". Glaubt ihr das wirklich

Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung

Guten Abend an alle,

den Schrieb mit der Ablehnung haben wir auch bekommen. Nachdem wir letzte Woche einige Stunden beim RA gesessen haben kann ich euch schon mal sagen, daß das wohl rechtlich in Ordnung geht. Das Insolvenzrecht sieht in solchen Fällen ein Wahlrecht des Verwalters vor ob er den Vertragspart erfüllt oder nicht, nur hätte wir nicht gedacht das er diese Entscheidungen zum jetzigen Zeitpunkt (vorläufige IN.) bereits trifft. Wahrscheinlich hat der gute Mann gemerkt das er bei uns allen, die wir jetzt die Ablehnung haben, Geld bringen müsste und das der IV nichts verschenkt wussten wir schon vorher. Also dürfen sich alle die bereits wissen das bei ihnen nichts mehr zu verdienen ist darauf freuen dieses Briefchen zu erhalten.

Der IV kann übrigens sehr wohl über die DC Rechtsabteilung agieren, solange sie noch da ist, da bitte keine Hoffnungen machen, daß das nicht rechtens wäre.

Wir werden mit dem IV in den nächsten Wochen noch einiges an Spaß haben da er natürlich auf seine offene Rate pocht, wir aber Geld wegen einiger Mängel noch einbehalten haben die natürlich mal wieder nicht bekannt sind.

Allen denen es ähnlich geht würden wir übrigens nochmals dringend anraten sich mit einem RA zu beraten, und sinnvoller weise nicht nur über Baurecht sondern auch gleich über Insolvenz(un)recht, das kann allerdings sehr frustrierend sein. Um sich das mal klar zu machen, mit unserem wirtschaftlichen Verlust (bei uns so um die 40Kilo) werden die Gehälter der Damen und Herren weiterbezahlt die uns in diese Sch... geritten haben, auch das ist da geregelt. DZ wird abgewickelt, ein paar BH bleiben als Kollateralschaden auf der Strecke und alles ist rechtens.

...und da soll man nicht manchmal verzweifeln??? 





Frank

Das Universum und die mennschliche Dummheit sind unendlich, aber beim Universum bin ich mir nicht sicher! (Albert Einstein)

Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung




und genau das ist die frage, die mir ein rechtsgelehrter verneinte.

die fristsetzung ging an den IV, und DER hat mir gegenüber zu bestätigen, ob oder ob nicht.
was eine frau E aus der R-abteilung meint, ist hierfür irrelevant (wie schon so odt...), oder hat sie die vollmacht, im namen des IV zu sprechen ???
falls ja, soll sie mir diese zusenden.

dieser schrieb ist auf jeden fall KEIN ersatz für eine gültige stellungnahme des IV.
wir werden daraufhin NICHT vor der gesetzten frist kündigen, damit sie uns noch mit den 5% in den allerwetesten kneifen.