Der IV kann übrigens sehr wohl über die DC Rechtsabteilung agieren, solange sie noch da ist, da bitte keine Hoffnungen machen, daß das nicht rechtens wäre.
...
und genau das ist die frage, die mir ein rechtsgelehrter verneinte.
die fristsetzung ging an den IV, und DER hat mir gegenüber zu bestätigen, ob oder ob nicht. was eine frau E aus der R-abteilung meint, ist hierfür irrelevant (wie schon so odt...), oder hat sie die vollmacht, im namen des IV zu sprechen ??? falls ja, soll sie mir diese zusenden.
dieser schrieb ist auf jeden fall KEIN ersatz für eine gültige stellungnahme des IV. wir werden daraufhin NICHT vor der gesetzten frist kündigen, damit sie uns noch mit den 5% in den allerwetesten kneifen.
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
korrigiert mich falls ich falsch liege, aber:
ich interpretiere dieses schreiben als kündigung seitens DZ...
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
Hallo an alle, die den Brief schon haben.
Wie gehte es eigentlich weiter nach" wir stellen Ihnen anheim ...." ?
Wir haben auch 97% der Bausumme bezahlt und der Brief wird wohl er nächste Woche bei uns im Briefkasten sein, ich bin aber soooo neugierig. Kann mir mal einer die Spannung nehmen?
Grüße Haike
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
Wie sollte es auch anders sein.... auch wir bzw. unser Anwalt hat dieses Schreiben bekommen. Wir dürfen nun mit den Ersatvornahmen beginnen - mehr weiß ich leider auch noch nicht - aber das Thema ist noch nicht ausgestanden
Endlich sind wir eigener Herr - wenn auch zu unserem ungunsten...... aber das heißt ja immer noch nicht, dass DZ völlig am Ende ist. Wir können das Geld auch langsam und geduldig zurück fordern. Kein Problem! Wir sitzen das wie auch vorher aus........
die Moll´s aus Wassenberg
*ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem*
*für´s denken wird ja niemand bezahlt*
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
@andrealein:
watt is'n 'n ersatzvornahme ???
ich selbst interpretiere es NICHT als kündigung seitens DZ, und wäre damit auch etwas vorsichtig.
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
Hallo Hessenbauer,
unser Anwalt hat gesagt, dass wir nun alle restlichen Gewerke selbst in Auftrag geben dürfen. Eine erneute Kündigung seitens BH wäre nicht notwendig. Je nach Aussgang der Insolvenz kann man reagieren...
daher Ersatzmaßnahmen/Ersatzvornahmen
Wenn der IV sagt, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann oder will, dann ist nix mehr zu machen..... es bleibt nur noch zu warten, wie geht es gesammt aus....
Nach meiner Meinung und nach unseren Erfahrungen, pickt sich der IV und DZ die schönen Rosinen heraus und stellt nur noch Verträge fertig, wo Geld zu holen ist............ Und wir sind leider nicht dabei - mal wieder mehr ein Beweis, dass wir mehr bezahlt haben wie an Wert dort steht
die Moll´s aus Wassenberg
*ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem*
*für´s denken wird ja niemand bezahlt*
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
ja natürlich, das ist immer noch ein Geschäftsunternehmen und kein sozialer Wohnungsbau.
Wenn nichts hängen bleibt, wird nichts gemacht - auch wenn es dein ganzer Lebenstraum ist.
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
Wie sagt man so schön - die guten in Töpfchen - die schlechten ins Kröpfchen......
die Moll´s aus Wassenberg
*ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem*
*für´s denken wird ja niemand bezahlt*
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
Hat heute niemand Post von DC bekommen wegen Vertragserfüllung ? Wir als 97%er warten eigentlich täglich drauf ! Übrigens : Unser BL scheint verschollen zu sein
Gruß Michael
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
Hallo Michi,
meinen BL erreiche ich auch nur noch über seine Privatnummer.
Die Telekomiker haben die Firmenhandys wegen nicht gezahlter Rechnungen
schon lange abgeschaltet.
Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
watt is'n 'n ersatzvornahme ???
Ersatzvornahme bedeutet, dass Du nach ausreichender Fristsetzung bei DZ um Weiterarbeit bzw. Mangelbeseitigung erfolglos bist (und/oder DZ Dir absagt)und Du nun als "Ersatz" andere Firmen deiner Wahl beauftragen kannst, die diese fehlenden Leistungen "vornehmen". Ist halt ein alter Ausdruck aus dem BGB Schliddrig hier ist nur, dass Du wohl schon bezahltes Geld nicht wiedersiehst, was dann auf doppelte Bezahlung hinausläuft.