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Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

 Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

 

Auf Anhängern die für Sportgeräte und damit steuerfrei zugelassen werden, dürfen nur Sportgeräte transportiert werden.

Der Transport von anderen Gegenständen - zulassungspflichtige Motorräder, Möbel, etc - ist Steuerhinterziehung und damit eine Straftat!

Weiterhin sind die Anhänger, solange als Sportanhänger zugelassen und genutzt, vom Sontagsfahrverbot für LKW mit Anhänger - dazu zählen auch Kleinstlkw wie der VW Caddy, ausgenommen.

Steht etwas anderes auf dem Anhänger, z.B. ein zulassungspflichtiges Motorrad, ist die Fahrt im Falle einer Kontrolle zu Ende und ein Bußgeld fällig.





Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

Nochwas: Weitere Ladung ist nur dann zulässig wenn diese als Zubehör zu dem transportieren Sportgerät genutzt wird.

D.h. wer zwar nen Jetski drauf hat aber noch einen Roller mit Kennzeichen darf nicht "grün" fahren... :-)




...Die Entdeckung der Vernunft...

Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

wunderschönes Deutschland.......

Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

Und wenn wir den Roller zum slippen nehmen ?

Und der Grill ist ja zwingend nötiges Utensil für einen Tag am Wasser

Zu mir sagte mal ein Beamter und der Riesengrill da ? Das dürfen Sie aber eigentlich nicht mit grünem Kennzeichen. Na ja ich sagte dann wenn das Shit Ding heute wieder nicht fährt bin ich so sauer, dass ich ihn röste. Er lachte nur uns sagte alles klar, weiterfahren   





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Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))

Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

Typisch CD 



Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

Hi,ich fahre damit schon mal ein Quad herum.Ohne Nummerschild,Falsch?

Klar ich könnte es zulassen habe ich aber nicht..Da wir nur auf Abgesperrten Privatgrundstücken damit fahren.Oder so.





Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

Wenn es ein reines Sportquad ist, das nicht zugelassen werden kann, dann darfst du.

Wenn es ein zulassungspflichtiges Quad ist, das du nur auf Privatgelände nutzt und deshalb nicht zulassen willst/musst, bleibt es weiterhin ein grundsätzlich zulassungspflichtiges Fahrzeug.

Auf die Verwendung kommt es nicht an, sondern auf die Bauart.

D.h. so wie von dir angegeben ist es NICHT zulässig.





 Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

was ist mit einem quad zum slippen? ohne dieses bekomme ich je mein sportgerät nicht ins wasser

Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

..ehrlich ..wen juckt das ??? ...mich weniger .....ich pack den roller wie das moped einfach drauf ....wer viel fragt geht viel irre !!!

Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern

Na dann Dank für die Info.Muss ich also meinen alten normalo Anhänger benutzen...Driss