Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien Das Jugendheim "Spatzennest"
Im Jahr 1993 wird Worms zum Schauplatz der "größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte": 25 Eltern sollten ihre Kinder sexuell missbraucht haben. Das Urteil: Alle Angeklagten werden freigesprochen. Nach und nach kommen die Kinder wieder zu ihren Familien. Nur nicht die sechs Kinder aus dem Kinderheim "Spatzennest". Jahrelang versuchen die Eltern Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen. Und nun wird gegen den Leiter des Heimes wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch ermittelt. Der Alptraum der Eltern geht weiter. [mehr]
Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien Sendung vom 06.12.2007 22:15 Uhr Das Jugendheim "Spatzennest"
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Im Jahr 1993 wird Worms zum Schauplatz der "größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte": 25 Eltern sollten ihre eigenen und fremde Kinder sexuell missbraucht haben. Die Kinder kommen ins Heim. Drei Jahre dauern die Ermittlungen und die Gerichtsverhandlung. Dann das Urteil: Alle Eltern werden freigesprochen. Nach und nach kommen die Kinder wieder zu ihren Familien. Nur nicht die sechs Kinder aus dem Kinderheim "Spatzennest" in Ramsen. Für diese Einrichtung ist das Jugendamt Worms zuständig.
Jahrelang versuchen die verzweifelten Eltern Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen. Der Heimleiter und das Jugendamt verhindern das. Kein Treffen, kein Wiedersehen, keine Briefe - seit 14 Jahren nicht. Ein Kontakt, so das Jugendamt Worms, diene nicht dem "Wohle der Kinder". Jetzt wird gegen den Leiter des Heimes wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch ermittelt. Der Alptraum der Eltern geht weiter.
Freitag, 08. Februar 2008, 10:54 Uhr Missbrauch: Erzieher festgenommen
Wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist gegen den Leiter einer Jugendhilfeeinrichtung in Rheinland-Pfalz Haftbefehl erlassen worden. Der 40-jährige Erzieher soll sich im vergangenen Jahr während einer Ferienfreizeit in Österreich an sieben Mädchen im Alter von sechs bis zwölf Jahren vergangen haben, wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mitteilte. Der Haftbefehl wurde demnach wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen. Der Beschuldigte soll während der Ferienfreizeit die nackten Mädchen vollständig eingeseift, gewaschen oder eingecremt haben. Mehrfach soll er die Mädchen gegen ihren Willen auch im Genitalbereich gewaschen oder eingecremt haben. Ihm wird zudem zur Last gelegt, gegen den Widerspruch von zwei Mädchen im Alter von zehn und zwölf Jahren rektale Fiebermessungen vorgenommen zu haben. https://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=3715818.html?o=RSS
Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse
Der Fall Spatzennest - GAU für den Kinderschutz?
Pädagoge im pfälzischen Ramsen weiter unter Missbrauchsverdacht: Ermittlungen dauern an/Das Jugendamt und die Rolle der Bösen
Vom 19.12.2007
MAINZ/KAISERSLAUTERN Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt nach wie vor wegen Kindesmissbrauchs gegen den Sozialpädagogen Stefan S. (40), bis vor wenigen Wochen Leiter des Kinderheims Spatzennest im pfälzischen Ramsen. Der Fall hat eine weitere Dimension. Sie hat zu tun mit den so genannten Worms-Prozessen, die sich 1994 - 97 mit Kindesmissbrauch zu befassen hatten. Von
Reinhard Breidenbach
Der Verdacht: S. habe sich im Sommer dieses Jahres bei einer Ferienfreizeit in Österreich gegenüber Kindern sexueller Handlungen schuldig gemacht. Der Träger des Spatzennestes, die privatrechtlich organisierte "Jugendhilfe Einrichtungen Südwest" (JES), hat die Einrichtung geschlossen und S. fristlos gekündigt.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Paul Scheidner, gestern auf Anfrage dieser Zeitung erklärte, ist in diesem Jahr nicht mehr mit einer Entscheidung zu rechnen, ob Anklage vor dem Landgericht Kaiserslautern erhoben wird; S. sei auf freiem Fuß, eine Inhaftierung derzeit "kein Thema".
Der Alzeyer Rechtsanwalt Uwe Marschalek vertritt eines der Kinder, die an der Freizeit in Österreich teilnahmen. Er sagt, es sei zu "Übergriffen des Beschuldigten gekommen, welche die normale Betreuungs- und Pflegeintensität bei Weitem überschreiten." Gleichwohl gelte für S. die Unschuldsvermutung. Gemeinsam mit einer pädagogischen Fachpraxis hat Marschalek eine Selbsthilfegruppe ins Leben gerufen, an die sich Eltern weiterer möglicherweise betroffener Kinder wenden können. "Dabei halte ich ausdrücklich fest, dass die Selbsthilfegruppe keine Anklage- oder Strafverfolgungsgruppe ist", so der Anwalt.
Über die aktuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinaus hat der Fall eine weitere schwerwiegende Dimension. Im Spatzennest wurden 1993 sechs Kinder untergebracht, gegen deren Eltern und Verwandte die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelte. Vorwurf: sexueller Missbrauch an mehr als 20 Kindern, auch eigenen. In den drei so genannten Worms-Prozessen sprach das Landgericht Mainz schließlich alle 24 Angeklagten frei. Stefan S. trat in diesen Prozessen als Zeuge auf, berichtete unter anderem über seine angebliche Aufdeckungs- und Ermittlungsarbeit mit den Kindern und belastete die Angeklagten.
Maßstab Kindeswohl
Trotz der Freisprüche entschieden Amtsgericht Worms und Jugendamt Worms in den Jahren nach 1997 zunächst, die sechs Spatzennest-Kinder nicht an die Eltern zurückzugeben. Argument: Das Kindeswohl stehe dem entgegen. Vor dem Hintergrund der Ermittlungen, die aktuell gegen S. laufen, sehen sich Amtsgericht, Jugendamt, der Träger des Spatzennestes und das Landesjugendamt nun heftigsten Vorwürfen ausgesetzt, als deren Bannerträger in der Öffentlichkeit in vorderster Front das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" fungiert. Vereinfacht formuliert lautet der Vorhalt: "Ihr, Jugendamt & Co., habt unschuldigen Eltern die Kinder vorenthalten, sie stattdessen einem Kinderheim überlassen, deren Leiter nun - wenn auch in einem anderen Zusammenhang - unter Missbrauchsverdacht steht; Kinder aus den Worms-Prozessen - zuletzt waren noch zwei im Spatzennest - sind von den Vorgängen in Österreich zwar offenbar nicht betroffen, aber der Verdacht, dass sich S. auch Worms-Kindern in unzulässiger Weise näherte, nachdem er sie gegen die Eltern aufgehetzt und mental an sich gebunden haben könnte, schwebt wie von selbst im Raum. Zudem wart ihr offenbar nicht fähig, das Kinderheim samt Leiter ordentlich zu kontrollieren."
Klar strukturiert ist also zumindest in einigen Medien die Schlachtordnung - was der Wahrheitsfindung höchstwahrscheinlich nicht wirklich dient. Ins Feld geführt wird dabei vor allem ein Gutachten, das der Bielefelder Psychologie-Professor Uwe Jopt 2001 - im Auftrag des Wormser Amtsgerichts - erstellte. Es besagt sinngemäß, dass S. die Kinder einer Gehirnwäsche unterzogen habe und abgelöst werden solle.
Der für das Wormser Jugendamt verantwortliche Bürgermeister Georg Büttler erläutert gegenüber dieser Zeitung: "In Teilen der Medien-Öffentlichkeit hat man uns offensichtlich die Rolle der Deppen und der Bösen zudiktiert, deshalb werden bestimmte Aspekte dort überhaupt nicht zur Kenntnis genommen." Etwa, so Büttler, das Gutachten eines Psychotherapeuten, ebenfalls aus dem Jahr 2001, das einen ganz anderen Schwerpunkt setze als Jopt: Demnach kündigten Kinder "massiv selbstgefährdendes Verhalten an, wenn gegen ihren Willen Kontakte zu den leiblichen Eltern hergestellt würden oder sie von der Wohngruppe Spatzennest weggehen müssten. Die Kinder benötigen ein hohes Maß an Sicherheit und haben zum Ausdruck gebracht, dass dies für sie im Moment nur in der Wohngruppe mit den ihnen vertrauten Erwachsenen denkbar ist." Also im Spatzennest.
"Unser Bestreben war es immer, die Kinder mit den Eltern wieder zusammenzubringen", betont Büttler. "Aber dagegen haben sich mehrere Kinder massiv gewehrt, bis hin zu Selbstmorddrohungen. Was wäre denn gewesen, wenn wir sie aus dem Spatzennest herausgeholt hätten - und dann hätte sich jemand etwas angetan?"
Büttler weist, ebenso wie die Leiterin des Landesjugendamtes, Birgit Zeller, darauf hin, dass die im Spatzennest untergebrachten Worms-Kinder eine gute persönliche und schulische Entwicklung genommen hätten. Tragisch allerdings der Fall eines zuckerkranken Jungen, der mit 18 das Spatzennest verließ, eine eigene Wohnung bezog, eine Ausbildung in Mainz beginnen sollte, Ende 2004 in einen komatösen Schock fiel und verstarb.
"Ständig vor Ort"
Wie stand es um die Zuverlässigkeit des Stefan S.? "Wir hatten nicht die geringsten Anhaltspunkte, an ihm zu zweifeln", sagt Wolfgang Scherer, Chef des Trägers "JES" auf Anfrage dieser Zeitung. "Wir waren ständig vor Ort präsent - unser Erziehungsleiter, ein Diplom-Psychologe, ist mindestens alle vier Wochen ins Spatzennest gefahren, hat mit S., den Kindern und Bediensteten geredet." Auch Landesjugendamts-Chefin Zeller betont: "Es wurde alles getan, was fachlich möglich war."
Erzieher wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch verhaftet
Kaiserslautern (ddp). Das Amtsgericht Kaiserslautern hat wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von sieben minderjährigen Mädchen Haftbefehl gegen einen 40-jährigen Erzieher erlassen. Der Beschuldigte soll während einer Ferienfreizeit im Sommer 2007 in 17 Fällen sexuelle Handlungen an den Mädchen vorgenommen haben, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern heute mit. Der 40-Jährige befindet sich wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte soll die Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren laut Staatsanwaltschaft unter anderem im Genitalbereich gewaschen, eingeseift oder eingecremt haben, und zwar wiederholt auch gegen den erklärten Willen der Kinder.
Der 40-Jährige, der von 1993 bis 2007 die Jugendeinrichtung «Spatzennest» in Ramsen (Donnersbergkreis) leitete, bestreitet die Vorwürfe. Er habe die Mädchen lediglich verantwortungsbewusst und sorgfältig betreuen und behandeln wollen. Als ausgebildeter Krankenpfleger und Rettungsassistent sei er zu den medizinischen und hygienischen Maßnahmen befugt und befähigt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte seine Machtstellung als Betreuer zu sexuellen Zwecken ausgenutzt habe. Auslöser für die Ermittlungen war laut Staatsanwaltschaft ein anonymes Schreiben.
Das «Spatzennest» war bereits in den 90er-Jahren in die Schlagzeilen geraten. Dort wurden damals mehrere Kinder untergebracht, gegen deren Eltern und Verwandte wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs ermittelt wurde. Der nun verhaftete Erzieher war in den sogenannten Wormser Prozessen zwischen 1994 und 1997 als Zeuge aufgetreten. Er berichtete über seine angebliche Aufdeckungsarbeit mit den Kindern und belastete die Angeklagten. Letztlich wurden aber alle 24 Angeklagten freigesprochen.
RamsenJugendhilfe-Leiter unter Missbrauchsverdacht
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat gegen den Leiter der Jugendhilfe-Einrichtung "Spatzennest" in Ramsen im Donnersbergkreis Haftbefehl erlassen. Der 40-Jährige soll sieben Mädchen sexuell missbraucht haben.
Gürtel mit Handschelle
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Der Richter erließ gegen den 40 Jahre alten Erzieher Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Mann soll den Anschuldigungen zufolge die Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unter anderem im Genitalbereich gewaschen und eingecremt haben. Auch soll er einem elf Jahre alten Mädchen einen Einlauf verabreicht haben.
Die Übergriffe hätten sich während einer Jugendfreizeit in Österreich ereignet, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Bleh. Teilweise habe der 40-Jährige gegen den erklärten Willen der Mädchen gehandelt. Die Staatsanwaltschaft bewertete dies als erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Mädchen. Bleh sagte, der Jugendheimleiter sei unter Ausnutzung seiner Machtstellung als Betreuer in die Intimsphäre der Kinder eingedrungen.
Die Ermittlungen waren nach einem anonymen Schreiben aufgenommen worden. Das Verfahren läuft seit vergangenem September. Beschuldigter bestreitet Vorwürfe
Der 40-Jährige hat laut Bleh die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei als ausgebildeter Krankenpfleger und Rettungsassistent zu den hygienischen Maßnahmen befähigt und befugt gewesen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt diese Aussagen. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Das von dem 40-Jährigen geleitete Jugendheim "Spatzennest" war bereits in den 90er Jahren in die Schlagzeilen geraten. Damals waren in der Einrichtung mehrere Kinder untergebracht, deren aus Worms stammende Eltern in einem spektakulären Mammutprozess um sexuellen Missbrauch vor Gericht standen. Alle Angeklagten waren damals freigesprochen worden. https://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=3134956/113a8pu/index.html
Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse
Der Hintergrund: Behörden und Eltern müssen sich Fragen stellen
War anrüchiges Verhalten des inhaftierten Kinderheim-Leiters für Außenstehende kaum zu erkennen?
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern geht davon aus, dass der frühere Leiter des Kinderheims "Spatzennest" in Ramsen Kinder sexuell missbraucht hat. Ob sein Verhalten gegenüber Mädchen bei einer Ferienfreizeit tatsächlich sexuelle Motive hatte, bleibt abzuwarten, bis ein Gericht geurteilt hat.
Doch drängt sich die Frage auf, warum zuvor niemand den heute 40-jährigen Sozialpädagogen und Krankenpfleger in seine Schranken verwiesen hat. Von unserer Redakteurin Anke Herbert
Acht Frauen begleiten eine Kinder- und Jugendfreizeit nach Österreich. Geleitet wird sie von einem Experten, der als Sozialpädagoge ein Kinderheim führt und zudem eine Ausbildung als Krankenpfleger absolviert hat. Während der Freizeit ist es kein Geheimnis, dass der 40-Jährige einigen Mädchen, alle im vorpubertären Alter, besondere Aufmerksamkeit widmet. Wegen "Infektionen" hat er sie sogar im Genitalbereich behandelt. Keine der Frauen scheint sich daran zu stören.
Akzeptierten sie das Verhalten, weil der Mann sehr dominant sein soll, und weil sie es vom Kinderheim gewohnt sind, dass er Aufgaben übernimmt, die Eltern und Ärzten vorbehalten sein sollten? Dass das Verhalten des Mannes in Frage gestellt werden konnte, zeigt das Schreiben des österreichischen Jugendherbergvaters. Als Außenstehendem war es ihm offenbar möglich, neutral an die Sache heranzugehen und Ermittlungen in Gang zu setzen, die am Freitag zur Verhaftung des Sozialpädagogen führten.
"Spatzennest" war beliebt
Zwar nahm der Herbergsvater an einigen Dingen solchen Anstoß, dass er nach seinem Dafürhalten handeln musste, doch für die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ist klar: Sollte der Sozialpädagoge bei seinem Umgang mit den Kindern Grenzen überschritten haben, war dies schwer zu erkennen. Obwohl viele Personen mit dem Heim zu tun hatten, gibt es bislang auch keine Hinweise über die Freizeit im Sommer 2007 hinaus, wonach der 40-Jährige im "Spatzennest" kleine Mädchen missbraucht haben könnte - indem er, wie von den Ermittlern angenommen, dies durch therapeutische und medizinische Handlungen tarnte. In Ramsen waren Bewohner und Mitarbeiter des "Spatzennest" beliebt, Kinder aus der Umgebung nutzten offene Angebote. Einwohner demonstrierten, als die Heimbewohner wegen der Ermittlungen im November 2007 in andere Einrichtungen gebracht wurden. Vermutungen in Richtung sexueller Kindesmissbrauch waren kein Thema, auch nicht, als eine Mutter 2003 wegen "Massage-Therapie" Anzeige erstattete. Am Ende ihrer Ermittlungen wertete die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern die Massagen als "Taktlosigkeit" und stellte das Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft wusste 2003 nichts von der Verbindung des Heimleiters zu den Wormser Missbrauchsprozessen (1993 bis 1997), die der "Spiegel" zwei Jahre später deutlich thematisierte. Im Fokus der Prozesse standen Eltern und weitere Angehörige, die ihre eigenen und fremde Kinder missbraucht haben sollten. Die Verhandlungen vor dem Landgericht Mainz endeten mit Freisprüchen. Sechs der 1993 aus ihren Familien genommenen Kinder waren die ersten Bewohner im "Spatzennest", während ihre Eltern in Untersuchungshaft kamen; zwei waren dort bis zur Schließung 2007 untergebracht, ein Mädchen, mittlerweile erwachsen, gehörte zum Betreuerstab und war auch auf der Freizeit dabei. In diesem Zusammenhang erhob der "Spiegel" unter Bezug auf Gutachter zwei Vorwürfe: dass der Heimleiter, von der Schuld der Eltern überzeugt, die Kinder derart manipuliert habe, dass sie nicht in ihre Familien zurück wollten, und dass er auf höchst zweideutige Art versucht habe zu beweisen, dass die Kinder missbraucht worden seien. Jugendamt und Amtsgericht Worms - für eine Rückführung der Kinder zuständig - bezeichneten die Manipulationsvorwürfe als haltlos. Sollte an den damaligen und heutigen Vorwürfen etwas dran sein, säßen Jugendämter, allen voran jenes der Stadt Worms, Heimträger, Gerichte, Vormünder und die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im selben Boot: von etwas gewusst zu haben, ohne es richtig einzuschätzen. In der Rückschau erscheint das Verhalten des Heimleiters anrüchig, sowohl, was die Betreuung der Kinder aus den Missbrauchsprozessen angeht als auch, was die "Massage-Therapie" betrifft. Doch ohne das anonyme Schreiben nach der Freizeit 2007 wäre das allen Parteien vermutlich nie aufgefallen. Selbst die Eltern der betroffenen Freizeitkinder vermuteten hinter deren Erzählungen erst Schlimmeres, als sie dazu befragt wurden. Sollte der Heimleiter wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt werden, werden Eltern und Behörden abschätzen müssen, ob es zu weiteren Verfehlungen gegenüber Heimkindern und Kindern aus der Umgebung gekommen sein könnte. Davon unabhängig sollte der "Spatzennest"-Fall zumindest Anlass sein, noch sensibler zu werden, wenn es darum geht, das Kindeswohl gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte abzuwägen. Damit es eben nicht mehr - wie 2003 - passieren kann, dass gegen einen Kinderheimleiter wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs ermittelt wird, ohne dass beispielsweise das für die Betriebsgenehmigung von Heimen zuständige Landesjugendamt davon erfahren darf. Wovon umgekehrt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern profitiert hätte, weil sie dann den Bezug zu den Prozessen gesehen hätte.
Politische Dimension
Bleiben die politischen Wellen, die der "Spatzennest"-Fall schlagen könnte. So waren die Ermittlungen der Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft Anlass für bundesweite Medien, erneut der Frage nachzugehen, ob es sich im Fall der im "Spatzennest" untergebrachten Kinder aus den Wormser Prozessen um Kindesentzug handelte, weil das Jugendamt der Weigerung der Kinder stattgab, in ihre Familien zurückzukehren. Gab es Missstände im "Spatzennest" und inwieweit wäre das Wormser Jugendamt mit Sozialdezernent Georg Büttler (SPD) an der Spitze dafür mitverantwortlich - weil möglicherweise zwischen Amt und Heimleiter ein zu persönlicher Kontakt bestand, waren Fragen in einer Stadtratssitzung. Dass Büttler darauf verwies, das Wormser Jugendamt sei nicht mehr allein für jene Kinder zuständig gewesen, die im Übrigen alle einen guten Werdegang genommen hätten, will die Opposition so nicht stehen lassen. Vor allem deshalb nicht, weil ein Wormser Kind gestorben war. Der Junge litt an Diabetes und kam offenbar weder mit seiner Krankheit noch mit der Selbstständigkeit zurecht, als er im Alter von 18 Jahren das "Spatzennest" verlassen musste.
Neben solchen Fragen, die vielleicht vor Gericht eine Rolle spielen, ist eines gewiss: Die Wormser Kinder, die noch im "Spatzennest" waren und die Einrichtung wechseln mussten, machen erneut Schlimmes durch. Anfang der 1990er Jahre mussten sie erleben, wie ihre Eltern in Untersuchungshaft und sie selbst ins Heim kamen. Jetzt wiederholen sich die Ereignisse für sie in gewisser Weise. Und wieder weiß niemand so genau, was in den vergangenen Jahren mit ihnen passiert ist.
Mitte der 90er Jahre wurden in Worms 25 Menschen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Doch die Vorwürfe konnten im Verlauf des Prozesses nicht erhärtet werden. Die Ermittlungen erwiesen sich als schlampig durchgeführt, die Gutachten als voreingenommen verfasst. Die Angeklagten wurden zwar freigesprochen, doch ihr Leben und das ihrer Kinder war zerstört.
Es war ein Tiefpunkt der bundesdeutschen Rechtsgeschichte: Ein Prozess in Worms ruinierte das Leben der Angeklagten, zerstörte Familien, nahm den Eltern ihre Kinder und den Kindern ihre Eltern. Welches Unrecht der Rechtsstaat anrichten kann, wenn seine Organe mit einem falschen Verdacht nachlässig umgehen, zeigt die Dokumentation von Jutta Pinzler und Dorothea Hohengarten. Was ist aus den freigesprochenen Angeklagten von Worms geworden? 25 Erwachsene wurden 1997 von der Anklage des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Das Ergebnis ist skandalös: schlampige Ermittlungen, Vorverurteilung und Verfahrensfehler. Trotz der Freisprüche durften Eltern ihre Kinder jahrelang nicht sehen, andere bekamen sie bis heute nicht zurück. 1994/95: Vor dem Mainzer Landgericht sind 25 Menschen angeklagt, 16 Kinder missbraucht oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Viele von ihnen werden für mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft genommen. Die Beweislage scheint dicht. Ärzte bestätigen, dass die Kinder missbraucht wurden. Psychologische Gutachter dokumentieren Aussagen von Kindern, die auf grausame Erlebnisse hindeuten. Doch als die Gerichte anfangen, mit Hilfe von weiteren Experten Akten und Zeugenaussagen zu bewerten, stellt sich heraus, dass viele der vermeintlichen Beweise unhaltbar sind. Ärzte haben vorschnell auf Missbrauch geschlossen, Kinder sind offenbar massiv beeinflusst worden. Das Gericht braucht über zwei Jahre, bis die Anklage fällt. Alle Beschuldigten werden freigesprochen - ein Teil von ihnen aus erwiesener Unschuld, ein Teil aus Mangel an Beweisen. Einer der Angeklagten wandert aus, nachdem er durch den Prozess Vater, Ehefrau und Existenz verloren hatte. Ein anderer ist nach zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis ein gebrochener Mann. Bis heute plagen ihn Albträume. Seine Tochter, die ihm damals weggenommen wurde, hat er nie wieder gesehen. Einer Mutter, die nie angeklagt war, wird das Sorgerecht entzogen. Viele Kinder kommen für Jahre in ein Heim.
ZUSATZINFORMATION Die Dokumentation "Anklage: Kindesmissbrauch" zeichnet nach, wie sich in bester Absicht aus Missverständnissen und Fehlinterpretationen ein verheerender Verdacht aufbauen konnte. Die Justiz wurde zum Täter und machte Unschuldige zu Opfern. Betroffene berichten über die Folgen der Wormser Prozesse. Einige hatten sich nach den Prozessen geschworen, ihr Gesicht nie wieder öffentlich zu zeigen. Der Autorin Jutta Pinzler gelang es, ihr Vertrauen zu gewinnen. Aber es kommen auch jene zu Wort, die noch immer davon überzeugt sind, dass es damals in einigen Fällen Kindesmissbrauch gegeben hat.
Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse
Regionalnachrichten aus Ihrer Zeitung Ex-Leiter von Jugendhilfe wegen Missbrauchsverdachts in Haft
Täter soll sich an sieben Mädchen vergangen haben
Vom 08.02.2008
KAISERSLAUTERN (dpa) Der langjährige Leiter einer Jugendhilfeeinrichtung in Ramsen (Donnersbergkreis) sitzt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Haft. Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern heute mitteilte, hatte das Amtsgericht Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr gegen den 40 Jahre alten Erzieher erlassen. Die Ermittler werfen ihm vor, sich 2007 während einer Ferienfreizeit in Österreich an sieben Mädchen vergangen zu haben. Auf die Spur des Verdächtigen seien die Ermittler aufgrund eines anonymen Schreibens gekommen.
Unter anderem soll er die sechs bis zwölf Jahre alten Kinder am ganzen Körper gewaschen und eingecremt haben auch gegen ihren erklärten Willen. Zudem soll er einem elf Jahre alten Mädchen einen Darmeinlauf verabreicht und bei weiteren rektal Fieber gemessen haben. Der Beschuldigte habe sich zu den Vorwürfen im Einzelnen noch nicht geäußert, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
In einer ersten Aussage habe der Mann aber erklärt, alles was er während der Ferienfreizeit getan habe, habe der sorgfältigen und verantwortungsbewussten Betreuung der Mädchen gedient. Als ausgebildeter Krankenpfleger und Rettungsassistent sei er zu allen medizinischen und hygienischen Maßnahmen befugt gewesen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt diese Aussagen. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. https://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3154867
Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse
RamsenJugendhilfe-Leiter unter Missbrauchsverdacht
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat gegen den Leiter der Jugendhilfe-Einrichtung "Spatzennest" in Ramsen im Donnersbergkreis Haftbefehl erlassen. Der 40-Jährige soll sieben Mädchen sexuell missbraucht haben.
Gürtel mit Handschelle
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Der Richter erließ gegen den 40 Jahre alten Erzieher Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Mann soll den Anschuldigungen zufolge die Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unter anderem im Genitalbereich gewaschen und eingecremt haben. Auch soll er einem elf Jahre alten Mädchen einen Einlauf verabreicht haben.
Die Übergriffe hätten sich während einer Jugendfreizeit in Österreich ereignet, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Bleh. Teilweise habe der 40-Jährige gegen den erklärten Willen der Mädchen gehandelt. Die Staatsanwaltschaft bewertete dies als erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Mädchen. Bleh sagte, der Jugendheimleiter sei unter Ausnutzung seiner Machtstellung als Betreuer in die Intimsphäre der Kinder eingedrungen.
Die Ermittlungen waren nach einem anonymen Schreiben aufgenommen worden. Das Verfahren läuft seit vergangenem September. Beschuldigter bestreitet Vorwürfe
Der 40-Jährige hat laut Bleh die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei als ausgebildeter Krankenpfleger und Rettungsassistent zu den hygienischen Maßnahmen befähigt und befugt gewesen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt diese Aussagen. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Das von dem 40-Jährigen geleitete Jugendheim "Spatzennest" war bereits in den 90er Jahren in die Schlagzeilen geraten. Damals waren in der Einrichtung mehrere Kinder untergebracht, deren aus Worms stammende Eltern in einem spektakulären Mammutprozess um sexuellen Missbrauch vor Gericht standen. Alle Angeklagten waren damals freigesprochen worden. https://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=3134956/113a8pu/index.html
Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse
Verdacht auf sexuellen Missbrauch - Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter Sendung vom 14.02.2008 21:45 Uhr Das Jugendheim "Spatzennest"
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Die Meldung ließ aufhorchen: Letzten Freitag wurde der Leiter eines Jugendheims in Ramsen bei Worms verhaftet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sexueller Missbrauch. Der 40-jährige Stefan S. soll sich vergangenen Sommer während einer Ferienfreizeit an sieben Mädchen vergangenen haben. Unter anderem soll der Pädagoge die Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren im Genitalbereich gewaschen und eingecremt haben.
Stefan S. ist nicht irgendwer. Das von ihm geleitete Jugendheim "Spatzennest" geriet bereits Anfang der neunziger Jahre in die Schlagzeilen. 1993 waren dort mehrere Kinder untergebracht, gegen deren Eltern wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs ermittelt wurde. In einem spektakulären Prozess wurden damals alle Angeklagten freigesprochen.
Doch die Kinder aus dem "Spatzennest" kehrten nicht zu ihren Eltern zurück. Dies sei am Widerstand des Heimleiters Stefan S. und der Behörden gescheitert, sagen Vormund und Eltern. Gegenüber Panorama erheben sie nun schwere Vorwürfe gegen die Behörden, berichten von einem ungewöhnlich engen Verhältnis zwischen dem Heimleiter und den Kindern. Kontrollen hätten gefehlt, niemand habe reagiert - weder regionale Jugendämter noch das Landesjugendamt. Panorama über einen tragischen Fall von Behördenversagen - und die Frage: Wer hätte wann was wissen müssen? https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/t_cid-4582952_.html
Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse
Haftbefehl gegen den Leiter der Jugendhilfeeinrichtung Spatzennest in Ramsen wegen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
8. Februar 2007: Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat den 40jährigen Erzieher, der von 1993 bis 2007 die Jugendhilfeeinrichtung Spatzennest in Ramsen geleitet hatte, wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von sieben Mädchen im Kindesalter von 12, 11, 10, 9, 9, 7 und 6 Jahren in Haft genommen. Den heute morgen vollstreckten Haftbefehl hat das Amtsgericht Kaiserslautern gestern wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der gemeinsam mit der Kriminalinspektion Worms bislang durchgeführten Ermittlungen soll der Beschuldigte während einer von ihm geleiteten Ferienfreizeit vom 28. Juli bis zum 18. August 2007 in Österreich in insgesamt 17 Fällen an den Mädchen Handlungen vorgenommen haben, die die Staatsanwaltschaft als von sexueller Motivation getragene erhebliche Eingriffe in die körperliche Integrität bewertet.
So soll der Beschuldigte in mehreren Fällen die nackten Körper von sechs- bis elfjährigen Mädchen vollständig eingeseift, gewaschen oder eingecremt haben. Mehrfach soll er Mädchen in diesem Alter auch im Genitalbereich gewaschen oder eingecremt haben und zwar wiederholt auch gegen den erklärten Willen der Mädchen. In anderen Fällen soll er gegen den Widerspruch zweier Mädchen im Altern von zwölf und zehn Jahren rektale Fiebermessungen vorgenommen haben. In einem Fall soll er einem elf Jahre alten Mädchen einen Darmeinlauf verabreicht haben.
Der sexuelle Kindesmissbrauch ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. In Fällen, in denen es zur Einführung von Gegenständen in den Körper eines Kindes kommt, ist der Missbrauch als schwer zu bewerten und mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht; die Höchststrafe beträgt hier 15 Jahre.
Der Beschuldigte hat zu den Vorwürfen im einzelnen noch nicht Stellung nehmen können, weil die Ermittlungen zur Stunde noch andauern und sein Verteidiger die Akten noch nicht in vollem Umfang zur Einsichtnahme erhalten hat. Er hat sich bislang nur zum Inhalt des anonym eingesandten Schreibens geäußert, das die Ermittlungen auslöste. Er gibt an, alles, was er in Österreich gemacht habe, sei ausschließlich von dem Bestreben getragen gewesen, die Mädchen verantwortungsbewusst und sorgfältig zu betreuen und zu behandeln. Zu den medizinischen und hygienischen Maßnahmen sei er als ausgebildeter Krankenpfleger und Rettungsassistent befähigt und befugt gewesen.
Demgegenüber waren die Handlungen des Beschuldigten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft von dem sexuell bestimmten Bestreben getragen, Mädchen im Kindesalter unter dem Bruch kindlichen Vertrauens und unter Ausnutzung einer Machtstellung als erwachsener Betreuer zu betrachten, zu berühren, zu betasten, zu streicheln, zu beobachten, zu bedrängen und so in ihre Intimsphäre einzudringen. Das gilt auch für die krankenpflegerischen Maßnahmen, die der Staatsanwaltschaft nur vordergründig medizinisch veranlasst erscheinen.
Umfragen PANORAMA Beitrag "Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien". Muss der verantwortliche Dezernent und Bürgermeister Georg Büttler aufgrund der erhobenen Vorwürfe von seinen Ämtern zurücktreten? https://www.wo-magazin.de/