Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

 ex-DDR-Schulkind Opferentschädigungsrente zugesprochen.

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Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2013 - Az.: S 181 VG 167/07

Einer ehemaligen DDR-Bürgerin, die voll belegbar ohne ihres seinerzeitigen Wissens als minderjährige Schutzbefohlene von ihrem Sporttrainer in der DDR durch wiederholtes und langzeitiges Doping geschädigt wurde, wurde vor drei Wochen vom Sozialgericht Berlin ebenso eine Opferentschädigung zugestanden.

QUELLE: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ( das Internet-Informationsangebot des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, der Berliner Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, der Justizvollzugsanstalten sowie der nachgeordneten Justizeinrichtungen ) @ www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20130927.1420.389837.html ( Bericht vom 27.09.2013 )

WEITERE QUELLE: www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/die-16jaehrige-sportlerin-und-ihre-angebliche-einwilligung-ins-doping-366944 ( Bericht vom 28.09.2013 ) ( Bericht ein klein wenig abgeändert )

WEITERE QUELLE: www.bund-verlag.de/zeitschriften/soziale-sicherheit/aktuelles/2013/10/ddr-dopingopfer-erhaelt-befristet-entschaedigungsrechte.php ( Bericht vom 01.10.2013 ) ( Bericht ein klein wenig abgeändert )
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 Opferentschädigungsgesetz - DER WEISSE RING EMPFIEHLT.

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WEISSER RING e.V.

DER WEISSE RING FORDERT UND EMPFIEHLT

QUELLE:

Aus einer Weiterveröffentlichung von: DEUTSCHER JU-JUTSU-VERBAND e.V. (DJJV) , Bundesfachverband für Selbstverteidigung | Selbstverteidigung - Fitness - Wetkampf @ ju-jutsu.de/406 [ ohne Datum ! ]

Anzunehmen basierend auf eine Veröffentlichung seitens des WEISSEN RINGS @ www.weisser-ring.de/fileadmin/content/presse/Staatliche_Opferentschaedigung_greift_zu_selten.pdf [ ohne Datum ! ----- anscheinend aber - also möglicherweise – so um Ende März 2009 erstmalig vom WEISSEN RING deutschlandweit veröffentlicht und verbreitet ]


Eine m.M.n. diesbezüglich informative Webseite, die für so manchen Betroffenen ebenso hilfreich sein könnte, ist folgende: www.borderline-muetter.de/cms/gesellschaft/opferentschaedigung
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 Auch Deinem OEG-Antrag könnte stattgegeben werden.

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Meines Erachtens, auch hoch relevant, besonders in Fällen wo Heimkinder sich aus eigener Initiative aus den damaligen 'Heimen' in denen sie eingesperrt waren und gezwangsarbeitet wurden „unerlaubt entfernt“ haben um weitergehenden Angriffen, Misshandlungen, Missbrauch ( Gewalttaten ! ) zu entfliehen, von den Kinder- und Jugendbehörden aber wieder in diese Heime zurückgeführt wurden, ohne dass die Kinder- und Jugendbehörden auch nur im Geringsten ihrer besonderen Schutzpflicht gegenüber ihren Schutzbefohlenen nachgekommen sind.


JuraForum.de @ www.juraforum.de/recht-gesetz/lsg-opferentschaedigung-bei-sturz-aus-fenster-bei-flucht-242264


Diesem LSG-Urteil vom 28.05.2008 - AZ L 4 VG 3/07 ZVW war in demselben Fall ein BSG-Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R vorausgegangen ! – Siehe diesbezüglich auch unbedingt den mehr detaillierten Bericht zum Ganzen @ openjur.de/u/300495.html - Hoch relevante Urteile der obersten Gerichte !!!
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 Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.

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Wenn auch Dir »Nobbi« als Ehemaliges Heimkind ( aktiv im Heimkinder-Forum.de ) – oder irgend einem anderen Ehemaligen Heimkind – zu irgend einem Zeitpunkt im BUNDESSOZIALGERICHT, bzw. im LANDESSOZIALGERICHT eine Opferentschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen worden ist, würden wir alle gerne wissen was das Aktenzeichen / die Aktenzeichen Deines Opferentschädigungsfalles vor den Gerichten ist / sind, so dass wir alle diesbezüglichen OFFIZIELLEN JUSTIZIELLEN BERICHTE DARÜBER nachlesen und studieren können.

Übrigens war das Ehemalige Heimkind »Nobbi«, seinen eigenen Angaben gemäß, (1.) im „Kinderheim Vinzenzwerk-Handorf“ von 1950-1961 und (2.) in „Klausheide-Höfelhof“ von 1961-1963 als Schüler und in der Gärtnerei [ letzteres 'Heim' auch bekannt als „Hövelhof Salvator Kolleg Klausheide“ ( eine Diktatur und ein Unrechtssystem unter dem Diktat der katholischen Salvatorianerbrüder – abgesegnet vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ) ].

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 Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.

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ZUSAMMENFASSUNG – meinerseitige Zusammenfassung insbesondere für alle die Angst haben, dass (a.) ihr Name, (b.) ihr Alter, (c.) wann und wo sie damals im 'Heim' waren und dadurch geschädigt wurden, (d.) ihr heutiges Krankheitsbild als Folge von Gewalttaten die sie erfahren haben in der Heimerziehung und (e.) sonstige für einen Opferentschädigungsantrag relevante Details bekannt werden, wie z.B. auch (f.) die generelle Gegend und (g.) der Zuständigkeitsbereich der Behörden an die man solch einen Antrag stellt --- meinerseitige Zusammenfassung, in der Hoffnung dass all diejenigen die solches Bekanntwerden relevanter Details beängstigt, sich vielleicht wieder beruhigen.

Bisher habe ich FÜR ALLE, u.a., im Internet auch hier im Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen-FORUM / CAROOKEE.NET-FORUM und an vielen anderen Stellen eröffneten Thread / Thema »Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben«

Ehemalige Heimkinder West sowohl wie auch Ehemalige Heimkinder Ost

UND FÜR ALLE ANDEREN AUF IRGEND EINE WEISE „DURCH TÄTLICHE GEWALT GESCHÄDIGTEN“, DIE GESETZLICHE ANSPRÜCHE AUF ENTSCHÄDIGUNG GEMÄß DEM OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (OEG) HABEN MÖGEN

auf folgende FÜR SIE ALLE relevante und zutreffende Gerichtsurteile der SOZIALGERICHTE, LANDESSOZIALGERICHTE und BUNDESSOZIALGERICHTE, die sich mit der Ablehnung eines von einem Versorgungsamt abgelehnten „Opferentschädigungsantrags gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) befassen, aufmerksam gemacht,

damit auch SIE ALLE sich diese Information zum Nutzen machen können – falls sie das möchten:


Und alle solche Gerichtsurteile – und die Aktenzeichen all solcher Gerichtsurteile – sind weder „Geheimsache“, noch stehen sie unter „Datenschutz“ !
ALLE JUSTIZIELLEN BERICHTE ÜBER GERICHTURTEILE, UND DIE VOLLSTÄNDIGEN GERICHTSURTEILE SELBST, SIND WEITESTGEHEND ÖFFENTLICH FÜR JEDES MITGLIED DER GESELLSCHAFT ZUGÄNGLICH, man muss nur wissen wie und wo diese Gerichtsurteile zu finden sind – und dazu braucht man jeweilig das Aktenzeichen eines bestimmten Urteils !


(1.) „Grundsatzurteil“ BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) in Kassel vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9 V 1/12R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(2.) Urteil LANDSESSOZIALGERICHT (LSG) Rheinland Pfalz in Mainz vom 06.03.2013, L 4 VG 11/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 11/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(3.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Düsseldorf vom 13.06.2013, S 35 VG 21/10 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: S 35 VG 21/10, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(4.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Berlin vom 27.09.2013, 181 VG 167/07 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: 181 VG 167/07, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(5.) Urteil LANDESSOZIALGERICHT (LSG) Hessen vom 28.05.2008, L 4 VG 3/07 ZVW – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 3/07 ZVW, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(6.) „Grundsatzurteil“ BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) vom 30.11.2006, B 9a VG 4/05 R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9a VG 4/05 R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(7.) Und bezüglich einer „Rehabilitierung“ und darauffolgender „Entschädigung“ gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG), das „Grundsatzurteil“ VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VerfGH) Berlin vom 24.09.2013, VerfGH 172/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VerfGH 172/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).


Kein deutsches Gerichtsurteil irgend eines Gerichtes enthält die Realnamen und die Wohnadresse oder irgendwelche anderen Identifizierungsmerkmale der streitenden Parteien und somit auch nicht den Namen und die Wohnadresse eines Antragstellers oder einer Antragstellerin der/die Antrag auf Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellt oder gestellt hat. Jede involvierte Person bleibt völlig anonym, es sei denn sie oder er gibt ihren oder seinen Realnamen und andere persönliche Details anderweitig selber bekannt --- und das bleibt jedem natürlich selbst überlassen.

Ehemaliges Heimkind Detlef Rudolph, über den ich in den ersten beiden einleitenden Beiträgen dieses ebenso erstmalig von mir angesprochenen Themas »Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben« berichte, zum Beispiel, hat, unter Anführung seines vollständigen Realnamens, ZUM WOHLE ALLER, selbst über seinen Erfolg gesprochen, obwohl der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), wo er seinen Antrag auf Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt hatte, nicht darüber reden wollte – und tatsächlich, aus ihrerseitigen Datenschutzgründen ( an die er gebunden ist und auch andere Behörden gebunden sind ! ), nicht darüber reden durfte.

Und es war erst der Erfolgsbericht des Ehemaligen Heimkindes Detlef Rudolf der mich dazu veranlasste zu diesem Thema zu recherchieren und dann FÜR EUCH ALLE überall im Internet darüber zu berichten.
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 »OEG-Antragstellung« ist nicht zu verwechseln mit…

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Ein »Opferentschädigungsantrag gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)« den ein Opfer eines „tätlichen Gewaltaktes“ aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden und Beeinträchtigungen bei seinem zuständigen kommunalen „Versorgungsamt“ stellt – und den ein Opfer auch durchaus ohne Hinzuziehung eines Anwalts stellen kann ! – hat ( a. ) weder etwas mit einem Zivilverfahren-Gerichtsverfahren zu tun indem man den Schädiger auf Schadenersatz und Schmerzengeld verklagt, noch ( b. ) hat es etwas mit einem Strafverfahren zu tun in dem der Täter / Schädiger von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird um strafrechtlich für seine Gewalttat belangt und bestraft zu werden ( wie auch schon in allen vorhergehenden Beiträgen in diesem Thread und in den vielerseits darin angegebenen Gerichtsurteilen FÜR ALLE genau erklärt wurde. ).
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 Auch Deinem OEG-Antrag könnte stattgegeben werden.

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Fachanwalt Dr. Andreas Scheulen ( in Nürnberg ) hat schon vor einigen Jahren folgendes Informationsblatt zum Thema »Opferentschädigung-Antragstellung « zur Verfügung gestellt und mit den bis zu dem damaligen Zeitpunkt bestehenden diesbezüglichen Gerichtsurteilen untermauert ( d.h. nur bis ungefähr Ende des Jahres 2008 --- und jetzt schreiben wir schon beinahe Endes des Jahres 2013 )
@ rae-scheulen.de/ratgeber-sozialrecht/opferentschaedigung_ehemalige_heimkinder.pdf ( insgesamt 9 Seiten ).

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 Re: ex-DDR-Schulkind Opferentschädigungsrente zugesprochen.

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. – BEIDES !

WEITERLESEN IM ORIGINAL @ www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879 ( längerer Artikel )
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 All denjenigen denen ein paar Almosen aus dem Hilfsfonds genügen…

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Für all diejenigen in der Bundesrepublik Deutschland, jedoch, die sich dazu entschieden haben einen Antrag auf Hilfe – „Sachleistungen“ – aus dem „Hilfsfonds Heimerziehung West“ oder „Hilfsfonds Heimerziehung Ost“ zu stellen ( und die, aus welchem Grunde auch immer, nicht daran interest sind sich mit anderen Entschädigungsmöglichkeiten zu befassen ):


ALL DIES ist nicht etwas was ich mir ausgedacht habe, sondern ES IST EIN OFFIZIELLES SCHREIBEN AUSGEHEND VON DER ENTSCHEIDUNGSSTELLE IN KÖLN !


reproduction / transliteration


SACHLEISTUNGEN-BEISPIEL:
»Vereinbarung über materiellen Hilfebedarf«


ANFANG DES ZITATS DIESES OFFIZIELLEN DOKUMENTS.


ENDE DES ZITATS DIESES OFFIZIELLEN DOKUMENTS.


QUELLE: JPG-IMAGE / JPG-BILD als Anhang zu Beitrag 158 vom Mittwoch, 31. Juli 2013, 22:02 Uhr von »Knaben 2« @ www.kinder-heim.de/board1818-virtuelle-stadt-der-heimkinder/board1819-rathaus/board3290-missbrauch-in-heimen-jwhs-und-entsch-digungen/11533-entsch-digung-f-r-ehemalige-heimkinder/index8.html#post140288
[ Eine „Registrierung“ und „Anmeldung“ wird wohl hier notwendig sein bevor man sich diese JPG-IMAGE / dieses JPG-BILD hier ansehen kann. Also muss man wohl eine weitere Mitgliedschaft in einem weiteren Heimkinder-Forum, diesem Heimkinder-Forum, tätigen bevor man selbst sich das hier an dieser Stelle ansehen kann. ]


PS. Ich habe das Ganze jetzt einfach mal mehr übersichtlich und nutzerfreundlich, und auch FÜR ALLE besser sichtbar, zusammengestellt ( und ich danke »Knaben 2« dass ich dies überhaupt tun konnte, bzw. dass er uns diese Information im öffentlich zugänglichen Internet zur Verfügung gestellt hat. Sicherlich sehr hilfreich für viele ).
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 SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung.

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !


Der Evangelische Pfarrer a.D. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe in seinem Blog, dem Dierk Schaefer Blog, weist ebenso darauf hin, in einem Kommentar den er mit folgender Überschrift einleitet und beginnt:

( @ dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/27/anderswo-lauft-ehrlicher-als-bei-uns/#comments )


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 SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung.

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !


Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns. - Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

[ Dies ist mein zweiter Beitrag heute zu diesem Thema --- weiterführend zu zwei vorhergehenden Beiträgen einem gestrigen und einem heutigen zu diesem Thema ( oben ) ]

Ein Betroffener, Helmut Jacob, in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog kommentierte den Beitrag von Dierk Schäfer mit dem Hinweis auf die Situation in der Schweiz, wie folgt:

( @ helmutjacob.over-blog.de/article-opferentschadigung-fur-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier-120837983.html )

Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

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 SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung.

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !


Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns. - Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

[ Dies ist mein dritter Beitrag heute zu diesem Thema --- weiterführend zu den drei vorhergehenden Beiträgen ( oben ) ]

Und ebenso aufgeführt von dem Betroffenen Helmut Jacob in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog, an gleicher Stelle:

( @ helmutjacob.over-blog.de/article-opferentschadigung-fur-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier-120837983.html )


[ QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/opferentschaedigung-fuer-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier/ oder auch @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ ]

[ Verschlagwortet mit Ehemalige Heimkinder, Entschädigung, Fonds Heimkinder, Heimgeschichte, Kinderrechte, Pädagogik, Psychiatrie, Schweiz ]
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