Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Warum tun sich insbesondere die christlichen Kirchen und ihre Institutionen und bestimmte europäische Regierungen in engster Zusammenarbeit mit diesen Kirchen – und sogar ein großer Prozentsatz der dortigen Bevölkerung – in bestimmten deutschsprachigen europäischen Staaten, in unserem Zeitalter, noch immer so schwer damit ?


[ "Folter" / "unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung" sollte unter bestimmten Umständen nicht verboten sein / erlaubt sein / anwendbar sein - gegen angeblich schwererziehbare Kinder, gegen angeblich delinquente Jugendliche, gegen angeblich verwahrloste junge Erwachsene, gegen völlig erwachsene angeblich schwer kriminelle Personen, gegen angebliche Terroristen und gegen alle niederen Individuen und Elemente ? ? ? ? ? ? ]

QUELLE: www.michael-schoefer.de/artikel/ms0096.html
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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DER STAAT und alle mitverantwortlichen Täter und Täterorganisationen sind voll in die Pflicht zu nehmen und die Opfer nicht mit Almosen abzuspeisen. – Genau so und nicht anders ist es vorgesehen im Europarecht.


EIN GROßER SIEG = A GREAT VICTORY

… vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( EuGMR )
… before the European Court of Human Rights ( ECHR )

Luise O’Keeffe v. Ireland /
Luise O’Keefe gegen Irland





»EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS« – »Column: If the State had done the right thing, Louise O’Keeffe would never have been abused« ( 28.02.2014 ) @ www.thejournal.ie/readme/louise-okeeffe-human-rights-ruling-leo-hickey-abuse-irish-state-1286672-Jan2014/

»Louise O'Keefe wins case at European Court over childhood abuse« ( 28.01.2014 ) @ www.breakingnews.ie/ireland/louise-okeefe-wins-case-at-european-court-over-childhood-abuse-621010.html

»Landmark victory after 30 years for abuse victim Louise O'Keeffe« ( 28.01.2014 ) @ www.independent.ie/irish-news/courts/landmark-victory-after-30-years-for-abuse-victim-louise-okeeffe-29957162.html

»European Court of Human Rights rules State liable for Irish girl's abuse« ( 29.01.2014 ) @ www.bbc.co.uk/news/world-europe-25929574

»Louise O'Keeffe: 40-year fight for justice could cost State millions« ( 29.01.2014 ) @ www.irishexaminer.com/ireland/louise-okeeffe-40-year-fight-for-justice-could-cost-state-millions-256866.html

»Irish woman Louise O'Keeffe wins case against Ireland over school abuse« ( 29.01.2014 ) @ www.theaustralian.com.au/news/world/irish-woman-louise-okeeffe-wins-case-against-ireland-over-school-abuse/story-e6frg6so-1226812664528

»Louise O'Keeffe has courage, our leaders do not« ( 02.02.2014 ) @ www.independent.ie/opinion/columnists/gene-kerrigan/louise-okeeffe-has-courage-our-leaders-do-not-29971627.html
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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QUELLE: Dierk Schaefers Blog-Artikel betitelt »Das dürfte Aufsehen erregen« vom Sonntag, 9. Februar 2014, um 08:17 Uhr (MEZ) @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/ ( Weiterverbreitung erlaubt und gewollt. )
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Deutsche Richterin am EuGMR in Straßburg, Angelika Nußberger (Germany).

Auch die deutsche Richterin am EuGMR, Angelika Nußberger (Germany), hat sich uneingeschränkt und vorbehaltlos diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGMR), im Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 angeschlossen.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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"Natürlich ist der Schutz der Bürger erste Staatspflicht."

Als zu schützende Personen / Subjekte eines europäischen Staates oder als Ansässige oder Gäste und Besucher ( oder auch 'Gefangene' / 'Insassen' ) in einem solchen Staat, d.h. als Kinder und Jugendliche in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' in einem solchen Staat – ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in der Schweiz; oder ob in England und Wales, ob in Irland oder ob in Schottland – und, als solche Personen / Subjekte in unserer rechtmäßigen Einforderung des Schutzes des Staates, stützen wir uns einzig und allein vollumfänglich IM EINZELNEN UND IN IHRER GESAMTHEIT AUF DIE ARTIKEL DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION ( ratifiziert in Deutschland in 1952 und ratifiziert in Österreich in 1958 ). Nichts anderes, und nichts weniger.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Thilo Andres : »Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit« - »Ein Bericht zur Situation der Nachkriegsheimkinder« @ www.heidrundittrich.de/DasVerbrechen.pdf [ 6.66 MB; insgesamt 19 Seiten ] [ ungefährer Herststellungszeitraum: zweite Hälfte 2010 ]

Ich zitiere insgesamt zwei vollständige Seiten ( Seite 9 und Seite 15 ) aus diesem 19-seitigen Bericht:


QUELLE: Thilo Andres
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 Ehemalige Heimkinder bitten um Verständnis.

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WICHTIGER HINWEIS UND INSTÄNDIGE BITTE:

All diejenigen, die damals in irgend einem 'Heim' oder in irgend einer 'Anstalt' waren und denen es darin gut ging und die auf keinste Weise misshandelt wurden oder arbeitsweise durch unentlohnte erzwungene Arbeit ausgebeutet und ausgenutzt wurden – d.h. also „keine Gewalterfahrungen gemacht haben“ und auch „keiner sexuellen Nötigung unterzogen worden sind“ – sind hier nicht angeprochen. Dieses Thema bezieht sich nicht auf sie.
Dieses Thema bezieht sich nur auf all diejenigen die in diesen damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' "Opfer" geworden sind.

All diejenigen denen es gut ging werden gebeten den Opferstatus all derjenigen die in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' "Opfer" geworden sind weder in Frage zu stellen, noch diese "Opfer" auf irgend eine Weise herabzuwürdigen oder ihr Leiden zu bagatellisieren und ihr Empfinden zu verletzen.

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Alle Beiträge hier in diesem Thread »EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung«, mit Untertitel »„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“« beziehen sich auf das kürzlich mit ELF STIMMEN gegen SECHS STIMMEN im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg gesprochene Urteil im INSTITUTIONELLEN KINDESMISSHANDLUNGSFALL / INSTITUTIONELLEN KINDESMISSBRAUCHSFALL O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) von 28.01.2014, worin der Irische Staat für schuldig und vollumfänglich haftbar befunden wurde, obwohl die Institution – hier eine Grundschule – eine katholische Schule war und nicht, als solche, vom Staat selbst „betrieben“ wurde.



Sobald und wann auch immer wir – die deutschen Ehemaligen Heimkinder und/oder auch die österreichischen Ehemaligen Heimkinder – es schaffen solch einen Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für sein Urteil vorzulegen und zuunterbreiten, wird es genauso ausfallen wie in diesem irischen Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) von 28.01.2014. Das ist absolut vorprädestiniert und garantiert.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Nachdem ich in den letzten paar Tagen verschiedene Stellen in Deutschland angeschrieben habe um eine Kopie des „vollständigen Urteils mit Gründen“ zu bekommen, wurde mir von einer dieser Stellen gerade mitgeteilt:


Wenn man sich dann also die Webseite unter dem angegebenen Link mal genau ansieht, und alle von dort aus weiterführenden Links – wie, zum Beispiel, auch insbesondere »Case Details« und jeweilig überall »more« und auch »Related« – anklickt, findet man alles bezüglich diesem „Urteil mit Gründen“ : O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – NATÜRLICH ABER ALLES NUR IN ENGLISCH, oder aber auch in Französisch, die beiden Amtssprachen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


"Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Weste des Rechtsstaats"


Es scheint weder in Deutschland, noch in Österreich, noch in der Schweiz, in der Fachliteratur, irgendwelche Information zu den folgenden Themen zu geben:

"Schüler"+"Lehrer"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Insasse"+"Wärter"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Zögling"+"Erzieher"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Heimkind"+"Erzieher"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Mündel"+"Vormund"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"


Zumindest kann ich, als Laie, nichts im Internet finden, dass über diese Themen Auskunft gibt, bzw. Auskunft geben könnte. - Woran könnte das liegen ?


Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


Bundesrepublik Deutschland – Bananenrepublik Deutschland
Federal Republic of Germany / German Federal Republic – Banana Republic Germany


SELBST WEITERLESEN IM ORIGINAL: FAZ - Frankfurter Allgemeine @ www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatshaftungsrecht-ohne-haftung-11530924-p2.html?printPagedArticle=true [ langer und detaillierter Artikel ]

„Professor Dr. Winfried Kluth lehrt Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und ist Richter am Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt.“

QUELLE im ORIGINAL als IMAGE: ( Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen e.V. Webseite ) www.dpolg-sachsen.de/wp-content/uploads/2011/11/2011-11-18-ohne-Staatshaftung.pdf


Bezüglich Österreich wird im Internet berichtet: „In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung bezüglich der Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen.“

Und was die Schweiz betrifft kann man im Internet lesen: „Das öffentliche Haftungsrecht der Schweiz ist vielfältig und unübersichtlich.“ und wird oft auch als „Dschungel der Staatshaftung“ beschrieben. Oft ist auch von „Hohen Hürden“ die zu überwinden seien um „Staatshaftung“ in der Schweiz geltend zu machen die Rede.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


"Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats"


Woraufhin, oder vielmehr aufgrund dessen, d.h. aufgrund dieser meiner Feststellung und meines Hinweises, bezüglich "Staatshaftung" und "Staatshaftungsrecht" im unmittelbar vorhergehenden Beitrag ( oben – hier in diesem Thread ) – und meinerseits auch an vielen anderen Stellen im Internet gepostet …

sagte »ekronschnabel« am 14. Februar 2014 um 21:26 Uhr im Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/#comment-5010


NA DAS, GENAU DIESER POST, d.h. die von »ekronschnabel« IN DIESEM POST im Dierk Schaefers Blog ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE INFORMATION, IST DOCH MAL EIN ERGÄNZENDER HILFREICHER HINWEIS FÜR UNS ALLE.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Dies, d.h. dieser Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, ist jetzt erst im relevanten GOOGLE-Index indexiert:

DIE WELT – 29.01.2014 – Irland muss für sexuellen Missbrauch haften. - Diese „Haftung“, jedoch, ist nicht nur beschränkt auf „sexuellen Missbrauch“. - Es schließt ebenso ein „Kindesmisshandlung“ / „Folter“ / „Quälerei“ / „Arbeitsausbeutung“ / „Zwangsarbeit“ / „jede körperliche und seelische Misshandlung und Gewaltanwendung“.

@ https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article124325423/Irland-muss-fuer-sexuellen-Missbrauch-haften.html


QUELLE: Dieser Artikel erschien am 29. Januar 2014 in WELT KOMPAKT / Axel Springer SE.

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Wie berichtet in diesem Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, sind unbekannte, nicht identifizierte and nicht identifizierbare „deutsche Juristen“ diesbezüglich angeblich der Meinung, dass es „schwer“ festzustellen sei, „schwer“ auszulotzen sei, und „schwer“ sei „Aussage zu treffen“ ob und in wie fern dieses Urteil auch auf Deutschland „übertragbar“ sei.

Alle wissen sie natürlich ganz genau, dass es sehr wohl voll und ganz auf Deutschland „übertragbar“ ist --- sehr wohl voll und ganz auf alle Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention „übertragbar“ ist.

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